Kanada | Rechtsbericht | Dienstleistungserbringung

Kanada im Fokus: Dienstleistungshandel mit Kanada

Kanada rückt politisch und wirtschaftlich näher an Europa. CETA bietet deutschen Unternehmen bereits heute Chancen - besonders beim Handeln mit Dienstleistungen.

Jan Sebisch

Von Jan Sebisch | Bonn

Kanada ist derzeit besonders stark in den europäischen Nachrichten präsent. Der kanadische Premierminister Mark Carney war am 16. und 17. September 2026 in Straßburg zu Gast und traf sich dort unter anderem mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen, Handel, kritische Rohstoffe und die enge strategische Zusammenarbeit. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte dabei ein Vorschlag der Kommissionspräsidentin: Kanada könnte künftig der erste „assoziierte Mitgliedstaat“ der Europäischen Union werden. Gemeint ist damit keine klassische EU-Mitgliedschaft, sondern eine neue Form einer besonders engen Zusammenarbeit. Der rechtliche Status existiert bislang nicht und müsste erst ausgestaltet werden. Carney begrüßte den Vorschlag und sprach sich ebenfalls für eine stärke Partnerschaft aus.

Hintergrund dürfte unter anderem die veränderte handelspolitische Lage sein. Angesicht der aktuellen US-Zölle suchen Kanada und Europa verstärkt nach weiteren internationalen Partnerschaften.

CETA: Der bestehende Rahmen für den Handel mit Kanada

Kanada und Europa müssen bei einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit allerdings nicht bei Null anfangen. Zwischen Kanada und der Europäischen Union besteht mit CETA, dem Comprehensive Economic and Trade Agreement, bereits ein umfassendes Wirtschaft- und Handelsabkommen. Deutschland hat den nationalen Ratifikationsprozess bereits abgeschlossen. Vollständig in Kraft ist CETA auf EU-Ebene allerdings noch nicht: Grund hierfür ist, dass das Abkommen ein gemischtes Abkommen ist und deshalb von den Mitgliedstaaten nach dem jeweiligen nationalen Recht ratifiziert werden muss.

CETA ist dabei wesentlich mehr als ein klassisches Zollabkommen. Neben dem Warenhandel enthält das Freihandelsabkommen insbesondere auch Regelungen zu Dienstleistungen.

Mehr als Waren: Kapitel 9 zum Dienstleistungshandel

Besonders interessant für deutsche Unternehmen ist das Kapitel 9 über den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen (Cross Border Trade in Services), da der deutsche Außenhandel inzwischen längst nicht mehr nur aus dem Handeln mit Waren besteht, sondern auch Dienstleistungen ein wichtiger Bestandteil des internationalen Handels darstellen.

Kapitel 9 soll es europäischen Unternehmen erleichtern Dienstleistungen für Kunden in Kanada zu erbringen. In diesem Rahmen verpflichten sich Kanada und die EU grundsätzlich zu einem fairen und gleichberechtigten Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungsmärkten.

Ein wichtiger Grundsatz ist dabei zum Beispiel die Inländergleichbehandlung. Vereinfacht gesagt sollen Dienstleistungserbringer aus der EU in den vom Abkommen erfassten Bereichen nicht schlechter behandelt werden als kanadische Dienstleistungserbringer. Hierzu kommen weitere Regeln für den Marktzugang und die Gleichbehandlung.

Die Negativliste: Was sie für Unternehmen bedeutet

Besonders wichtig in Bezug auf das Abkommen ist die sogenannte Negativliste. Sie beschreibt einen grundsätzlichen Ansatz von CETA bei der Liberalisierung von Dienstleistungen.

Bei einer Positivliste würde ein Abkommen zunächst festlegen, welche Dienstleistungen ausdrücklich für ausländische Anbieter geöffnet werden. Bei einer Negativliste funktioniert es umgekehrt. Die im Abkommen vereinbarten Verpflichtungen gelten grundsätzlich für die Erbringung von Dienstleistungen, sofern eine Dienstleistung nicht ausdrücklich vom Abkommen ausgenommen worden ist oder mit einem Vorbehalt versehen worden ist.

Zu berücksichtigen ist, dass die Negativliste nicht bedeutet, dass sämtliche Dienstleistungen uneingeschränkt liberalisiert sind. Für sensible Bereiche gelten Ausnahmen und Vorbehalte. Kanada und die EU haben zum Beispiel audiovisuelle Dienstleistungen ausgenommen.

Digital über den Atlantik: Kapitel 16

CETA ist ein sehr modernes Freihandelsabkommen. Dies wird insbesondere auch durch das Kapitel 16 über den elektronischen Handeln (Electronic commerce) deutlich. Der internationale Handel findet heutzutage längst nicht mehr ausschließlich über Container, Lastwagen und Frachtschiffe statt. Software, digitale Inhalte und zahlreiche Dienstleistungen werden direkt über das Internet angeboten und verkauft. CETA enthält deshalb eigene Regelungen für den E-Commerce, die das Vertrauen in den elektronischen Handel und die Zusammenarbeit in diesem Themenbereich stärken sollen.

Auf elektronisch übermittelte Produkte fallen grundsätzlich keine Zölle an (Article 16.3 Nr. 1 CETA: A Party shall not impose a customs duty, fee, or charge on a delivery transmitted by electronic means). Für deutsche Unternehmen schafft das einen neuen verlässlichen Rahmen für digitale Geschäftsmodelle. Ein deutsches Unternehmen kann zum Beispiel Software, digitale Inhalte oder bestimmte Online-Dienstleistungen nach Kanada anbieten, ohne dass auf die elektronische Übermittlung klassische Zollabgaben anfallen.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist der elektronische Handel regelmäßig besonders interessant: Ein Unternehmen muss nicht zwingend eine Niederlassung in Kanada eröffnen, um dort Kunden zu erreichen. Digitale Geschäftsmodelle ermöglichen es, Dienstleistungen unmittelbar über das Internet zu erbringen.

CETA als Grundlage für die nächste Stufe

Kanada und die EU werden ihre wirtschaftlichen Beziehungen in der Zukunft weiterhin intensivieren. Für deutsche Unternehmen könnte das in Zukunft neue Chancen durch möglicherweise neue Vereinbarungen und neue rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit schaffen. Darauf müssen deutsche Unternehmen allerdings nicht warten. Denn mit CETA besteht bereits ein umfassender rechtlicher Rahmen, der den Handel mit Kanada in vielen Bereichen erleichtert.

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