Wirtschaftsrecht | Südkorea

Recht kompakt Korea (Rep.)

Der Länderbericht Recht kompakt Korea (Rep.) bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Im Rule of Law Index 2025 des World Justice Project belegt Korea (Rep.) mit einem Wert von 0,74 im weltweiten Ranking Platz 19.

Vorteile

  • Sozialversicherungs- und Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • starker Schutz des geistigen Eigentums
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative

Herausforderungen

  • Arbeitsvisum nötig für Aufnahme einer vergüteten Tätigkeit
  • kein Abkommen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Urteile
  • strenge Datenschutzvorgaben

  • Im Jahr 1995 ist die Republik Korea der Welthandelsorganisation (WTO) beigetreten und hat in diesem Zuge eine Vielzahl an wirtschaftsrechtlichen Reformen durchgesetzt. (Stand: 07.04.2026)

    Das koreanische Rechtssystem basiert im Grundsatz auf der kontinentaleuropäischen und hier insbesondere der deutschen Rechtsordnung, enthält aber auch zunehmend Elemente des anglo-amerikanischen Rechtskreises.

    Korea (Rep.) ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Zwischen Korea (Rep.) und der Europäischen Union (EU) besteht ein zunächst seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewandtes Freihandelsabkommen (FHA). Wichtig für EU-Unternehmen ist neben der Absenkung der Zölle vor allem der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, die den Zugang von europäischen Gütern zum koreanischen Markt behindern. Dies gilt unter anderem in den Bereichen Automobile und pharmazeutische Industrie. Die Republik Korea pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den zehn ASEAN-Staaten und war Gründungsmitglied von "ASEAN+3" im Jahr 1997 (ASEAN plus Korea (Rep.), Japan, China). Am 15. November 2020 wurde die Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), zu deren 15 Mitgliedstaaten auch Südkorea gehört, in Hanoi unterzeichnet. Das Abkommen ist am 1. Februar 2022 für Südkorea in Kraft getreten.

    Am 31. Oktober 2023 hatten die EU und Südkorea mit Verhandlungen über ein Abkommen zum digitalen Handel (Digital Trade Agreement) begonnen. Sie wurden im März 2025 abgeschlossen.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Das Zivilgesetzbuch ist eine wesentliche Rechtsgrundlage des koreanischen Gewährleistungsrechts. (Stand: 07.04.2026)

    Südkoreanischem Recht unterliegende Kaufverträge finden ihre gesetzliche Ausgestaltung in den Normen des koreanischen Zivilgesetzbuches (Civil Act), Verträge zwischen Kaufleuten sind im koreanischen Handelsgesetzbuch (Commercial Act) geregelt. Zusätzlich gibt es ein Produkthaftungsgesetz (Product Liability Act), welches die verschuldensunabhängige Herstellerhaftung bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum des Käufers, welche durch ein fehlerhaftes Produkt im Privatgebrauch, aber auch im Rahmen betrieblicher Nutzung hervorgerufen wurden, regelt.

    Bei einem Sach- oder Rechtsmangel kann der Käufer innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme des Mangels seine Gewährleistungsrechte geltend machen (Art. 582 Civil Act). 

    Rechtsmangel

    Der Verkäufer muss das Eigentum an der Sache frei von Rechten Dritter übertragen. Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Rechtsmangel kannte oder kennen musste (Art. 571 Civil Act).

    Sachmangel

    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware nicht den vereinbarten oder üblichen Qualitätsstandards entspricht.

    Der Käufer kann wahlweise Rücktritt oder Schadensersatz verlangen. Das koreanische Zivilgesetzbuch regelt einen Anspruch des Käufers auf Nachbesserung nicht ausdrücklich. Liegt ein Gattungskauf vor, kann der Käufer auch Nachlieferung verlangen (Art. 581 Abs. 2 Civil Act). Ein Haftungsausschluss ist grundsätzlich möglich, gilt aber nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

    Kaufleute haben gemäß Art. 69 des Commercial Act eine unverzügliche Rügeobliegenheit vergleichbar der des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Wurde die Ware nicht unverzüglich untersucht und die Mängel angezeigt, so verliert ein Kaufmann seine Rechte auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.

    Verjährung

    Ansprüche verjähren je nach ihrer Art in einem Zeitraum von einem bis 20 Jahren. Die Verjährung kann durch Anerkenntnis, Pfändung, Arrest, einstweilige Verfügung oder gerichtliche Geltendmachung unterbrochen werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt zehn Jahre. Ansprüche aus Handelsgeschäften verjähren in fünf Jahren, Art. 64 Commercial Act.

    Einer dreijährigen Verjährung unterliegen eine Reihe von Ansprüchen aus den Bereichen Dienst- und Werkvertrag, so beispielsweise die Forderungen von Handwerkern, Ingenieuren und Anwälten. Auch Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises sind innerhalb von drei Jahren geltend zu machen.

    UN-Kaufrecht

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für die Republik Korea am 1. März 2005 in Kraft getreten.

    Kaufverträge zwischen in der Republik Korea und in Deutschland ansässigen Parteien unterliegen also ohne Weiteres dem UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG), es sei denn, die Parteien haben die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich abbedungen. In Korea (Rep.) besteht Rechtswahlfreiheit, sodass die auf Verträge anwendbare Rechtsordnung von den Parteien bestimmt werden kann.

    Rechtsgrundlage des internationalen Privatrechts ist der Act on Private International Law in der Fassung vom 4. Januar 2022. 

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    26.11.2025 Rechtsbericht | Welt | Internationales Vertragsrecht
    Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland

    Wer einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner schließt, hat Einiges zu beachten. Das UN-Kaufrecht und das zuständige Gericht sind nur zwei Aspekte.

    Verbraucherschutzrecht

    Allgemeines Verbrauchergesetz ist der Framework Act on Consumers. Zusätzlichen Schutz genießen Verbraucher durch ein AGB-Gesetz (Act on the Regulation of Terms and Conditions) und ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, Teilzahlungsgeschäften sowie Fernabsatzverträgen (Installment Transactions Act, Act on Door-To-Door Sales sowie Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce). Diese Gesetze sind in Anlehnung an entsprechende deutsche Gesetze entwickelt worden. Zudem gibt es ein Rahmengesetz für Verbraucher (Framework Act on Consumers). Seit dem Jahr 2008 kennt das südkoreanische Rechtssystem in Verbraucherangelegenheiten außerdem Verbandsklagen (organization lawsuits).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Sicherungsmitteln im koreanischen Recht. (Stand: 07.04.2026)

    Zahlungssicherung

    Die Zahlungsabwicklung kann bei Import- und Exportgeschäften in jeder beliebigen Form (L/C, Inkasso, nicht dokumentäre Zahlung) erfolgen. Beschränkungen bei der Einräumung von Zahlungszielen (Lieferantenkredit) sind nicht gegeben. Übliches und empfohlenes Zahlungs- und Zahlungssicherungsmittel ist das Akkreditiv. 

    Eigentumsvorbehalt

    Der Eigentumsvorbehalt ist als Sicherungsmittel von der Rechtsprechung allgemein anerkannt, findet jedoch keine gesetzliche Grundlage im koreanischen Zivilgesetzbuch. Lediglich das koreanische Handelsgesetzbuch enthält gegenüber dem Handelsvertreter eine Regelung zum Eigentumsvorbehalt. Die Vereinbarung ist auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zulässig, sofern das geltende AGB-Gesetz eingehalten wird. Der Eigentumsvorbehalt schützt jedoch nicht vor einem Verlust durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten, es sei denn, die Sache ist abhandengekommen, gestohlen worden oder befindet sich auf dem eigenen Grundstück.

    Pfandrecht

    Regelungen zum Pfandrecht finden sich im koreanischen Zivilgesetzbuch (insbesondere Art. 345 bis 355 Civil Act zum Pfandrecht an Rechten), Handelsgesetzbuch sowie in anderen Vorschriften. Grundsätzlich ist für die wirksame Bestellung die Inbesitznahme der Waren erforderlich, weswegen Pfandrechte eher unüblich sind.

    Mobiliarhypothek

    Das koreanische Zivilgesetzbuch erlaubt die Hypothekenbestellung auf gewisse gewerbliche und industrielle Einrichtungen, Kraftfahrzeuge, Maschinen, Schiffe und Eisenbahnen. Die Hypothek muss im Pfandregister bei dem zuständigen District Court eingetragen werden. Die für die Grundhypothek geltenden Vorschriften finden ergänzend Anwendung.

    Hypothek

    Regelungen zur Hypothek finden sich in Art. 356 ff. des Zivilgesetzbuches. Eine Hypothek ist von der Existenz der Forderung, für welche sie bestellt wurde, abhängig und erstreckt sich im Zweifel auf die mit dem Grundstück verbundenen Bestandteile sowie auf Zubehör. Die Hypothek wird durch öffentliche Versteigerung verwertet.

    Sicherungsübereignung

    Der Gläubiger sichert sich bei einer Sicherungsübereignung (yangdo-dambo) durch vertragliche Vereinbarung das Eigentum an einer Sache. Der Schuldner bleibt weiterhin in Besitz und darf die Sache nutzen. Dieses Rechtsinstitut ist gesetzlich nicht geregelt, ist aber allgemein anerkannt. Soweit es sich um mobiliarhypothekenfähige Gegenstände handelt, ist eine Registrierung erforderlich, ansonsten ist die Übertragung formfrei möglich. Der Gläubiger hat im Konkursfall ein Aussonderungsrecht. Um einen gutgläubigen Erwerb zu verhindern, sollte das Sicherungseigentum kenntlich gemacht werden.

    Seit dem Jahr 2012 können kleine und mittlere Unternehmen eine besondere Form der Sicherungsübereignung (Chattel Mortgage), basierend auf dem "Act on Security over Movable Property and Claims" nutzen. Danach können bewegliche Güter, Forderungen sowie Urheberrechte als Sicherheiten verwendet werden. Die Sicherungsrechte sind in ein elektronisches Register einzutragen, um einen gutgläubigen Erwerb zu verhindern. Sollte der gewährte Kredit nicht zurückgezahlt werden, hat der Sicherungsnehmer ein Verwertungsrecht.

    Rückerwerbsrecht

    Bei Vereinbarung eines Rückerwerbsrechtes (Art. 590 ff. Civil Act) überlässt der Schuldner dem Gläubiger käuflich das Eigentum an einer Sache, schließt aber gleichzeitig einen Wiedererwerbsvertrag innerhalb einer vereinbarten Frist ab. Der Schuldner muss innerhalb der vereinbarten Frist seine Erwerbsabsicht kundtun, das Eigentum geht erst mit Bezahlung wieder über. Ein gutgläubiger Erwerb durch einen Dritten ist möglich, bei Grundstücken kann eine entsprechende Vormerkung im Grundbuchregister eingetragen werden, um dies zu verhindern. Das Rückerwerbsrecht muss bei Grundstücken innerhalb einer Frist von fünf Jahren, bei beweglichen Sachen innerhalb einer Frist von drei Jahren ausgeübt werden.

    Zurückbehaltungsrecht

    Bei Vereinbarung eines Zurückbehaltungsrechts muss der Gläubiger die Sache in Besitz nehmen, Art. 320 Civil Act. Er kann sie bei Fälligkeit und Nichtzahlung öffentlich versteigern oder sich nach vorheriger Schätzung unter Anrechnung des Kaufpreises übereignen lassen. Das Zurückbehaltungsrecht erlischt, sobald der Gläubiger den Besitz an der Sache aufgibt. Im Konkursfall steht dem Gläubiger ein Absonderungsrecht zu.

    Bürgschaft und Bankgarantien

    Regelungen zur Bürgschaftsverpflichtung finden sich in Art. 428 bis 448 des koreanischen Zivilgesetzbuches. Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Hauptschuld, der Bürge kann dem Gläubiger alle Einreden des Hauptschuldners entgegenhalten, auch dann, wenn dieser auf ein solches Mittel verzichtet hat. Sie werden in der Regel unter Ausschluss der Vorausklage gewährt.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Hinsichtlich des Handelsvertreters sind Vorschriften im Commercial Act enthalten. (Stand: 07.04.2026)

    Das Vertriebsrecht ist insbesondere im Teil II in den Kapiteln V und VII des Commercial Act geregelt. Daneben finden das im Civil Act geregelte Auftragsrecht sowie Gewohnheitsrecht Anwendung. Die gesetzlichen Vorgaben enthalten kaum Bestimmungen über die Beziehungen zwischen Vertreter und ausländischem Prinzipal, eine genaue Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Vertrag ist daher zu empfehlen.

    Im Gegensatz zum Handelsvertreter (commercial agent) ist der Begriff des Vertragshändlers gesetzlich nicht geregelt.

    Exklusivitätsvereinbarung / Provision

    Die Vereinbarung von Territorialexklusivität ist zulässig, ebenso der Abschluss mehrerer Handelsvertreterverträge, sofern die Gebiete abgrenzbar sind und jeder Handelsvertreter oder Vertragshändler auch mit Kunden außerhalb seines Gebiets Verträge abschließen darf.

    Zur Provisionshöhe sieht der Commercial Act keine Regelungen vor, eine vertragliche Vereinbarung der Provision ist möglich. Die Provision des Handelsvertreters ist abhängig von Produkt, Umsatz und Volumen, sie beträgt regelmäßig zwischen 5 und 10 Prozent des Verkaufspreises.

    Die Vereinbarung von Verkaufszielen und einer hierauf beruhenden Kündigungsmöglichkeit sollte nur sehr zurückhaltend erfolgen. So ist die Auflage zur Erreichung bestimmter Verkaufszahlen geeignet, einen Verstoß gegen kartellrechtliche Vorgaben, speziell gegen das Verbot unfairer Handelspraktiken nach dem Monopoly Regulation and Fair Trade Act sowie die entsprechenden Umsetzungsrichtlinien darzustellen.

    Beendigung des Vertragsverhältnisses

    Die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Monate für jede Partei (Art. 92 Commercial Act).

    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Handelsvertreter verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmers Stillschweigen zu bewahren (Art. 92-3 Commercial Act).

    Dem Handelsvertreter steht nach Beendigung des Vertrags ein Ausgleichsanspruch nach Art. 92-2 Commercial Act zu, sofern er die Geschäfte des Prinzipals positiv beeinflusst hat. Als Maximum gilt in der Regel die durchschnittliche Jahresvergütung der letzten fünf Jahre, bei kürzerer Vertragsdauer der Durchschnitt während der Dauer der Tätigkeit. Der Anspruch verjährt sechs Monate nach Vertragsende. Er kann ausgeschlossen sein, sofern das Vertragsende auf einem Umstand beruht, der eine Haftung des Handelsvertreters begründet.

    Bei Vertragshändlerverträgen sollte die Kündigungsfrist in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung im Vertrag festgehalten werden.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Ausländische Investitionen in Korea werden grundlegend durch den Foreign Investment Promotion Act gesteuert. (Stand: 07.04.2026)

    Grundsätzlich verfügt Korea über ein investitionsfreundliches Umfeld. Ausländische Investitionen können in Form finanzieller Beteiligungen oder durch Direktinvestitionen mittels Errichtung von Repräsentanzen, unselbständigen Zweigniederlassungen, Joint Ventures mit koreanischen Unternehmen oder selbständigen Tochterunternehmen erfolgen. Einschränkungen der Möglichkeiten zur Gründung einer Tochtergesellschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens für ausländische Investoren bestehen nur noch in wenigen Sektoren. Dazu gehören Teile der Landwirtschaft, Medien und Kommunikation, Energie und Transport.

    Foreign Investment Zones

    Aufgrund des Foreign Investment Promotion Act (Kapitel IV) wurden Foreign Investment Zones errichtet. Diese von der Regierung angelegten Zonen dienen der Investitionsförderung, indem sie Vergünstigungen, wie zum Beispiel sehr niedrige Leasingraten oder Steuervorteile gewähren. Sie können auch auf bestimmte Industrien, zum Beispiel Keramik, beschränkt sein.

    Freihandelszonen

    Darüber hinaus existieren Freihandelszonen, gegründet nach Maßgabe des Special Act on Designation and Management of Free Economic Zones. Sie dienen ebenfalls der Förderung von Auslandsinvestitionen sowie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Entwicklung. Sie finden sich in der Nähe von Häfen und Flughäfen und gewähren ebenfalls steuerliche Vorteile.

    Investitionsschutzabkommen

    Zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 4. Februar 1964. Korea ist auch dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA-Übereinkommen) beigetreten, welches gegen politische Risiken absichert.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Vorschriften des Gesellschaftsrechts finden sich insbesondere im Commercial Act sowie im Foreign Investment Promotion Act. Fünf Gesellschaftsformen werden unterschieden. (Stand: 07.04.2026)

    Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts ist Teil III des Commercial Act, in Bezug auf die Errichtung einer ausländisch investierten Tochtergesellschaft ist zudem der Foreign Investment Promotion Act einschlägig. Für Zweigniederlassungen und einfache Firmensitze hingegen findet der Foreign Exchange Transactions Act Anwendung, da diese als ortsansässige Zweigstelle einer ausländischen Gesellschaft angesehen werden.

    Repräsentanz (Liaison Office)

    Repräsentanzen dürfen grundsätzlich keine gewinnorientierten Aktivitäten entfalten. Sie dienen vielmehr der Markterkundung und Knüpfung von Kontakten. Für eine Gründung ist lediglich eine Mitteilung an die zuständige "Designated Foreign Exchange Bank" erforderlich. Mangels steuerpflichtigen Einkommens muss eine sogenannte Steuerbefreiungsnummer bei einer Designated Foreign Exchange Bank beantragt werden. Eine Steuernummer ist beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen. Eine Registrierung bei Gericht (Handelsregister) ist nicht notwendig, gestattet aber das Führen eines Geschäftskontos.

    Zweigniederlassung (Branch)

    Gründungsvoraussetzungen sind die Registrierung bei einer Designated Foreign Exchange Bank sowie dem Wirtschaftsministerium (Ministry of Economy and Finance), eine Registrierung gemäß dem Handelsgesetzbuch (Commercial Act) beim District Court sowie eine Registrierung beim zuständigen Finanzamt für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. In Ausnahmefällen ist eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums erforderlich. Kapital- und Gewinntransfer erfordern die Genehmigung einer Designated Foreign Exchange Bank.

    Eine Zweigniederlassung besitzt Rechtsfähigkeit und kann vor Gericht unter dem eigenen Namen klagen und verklagt werden sowie auf Gewinne bezogene Handelsgeschäfte abschließen. Die ausländische Muttergesellschaft bleibt voll in der Haftung. Eine Zweigniederlassung wird darüber hinaus als "permanent establishment" (Betriebsstätte) angesehen, sodass das Einkommen dem koreanischen Fiskus unterliegt.

    Gesellschaftsformen

    Im koreanischen Handelsgesetzbuch (Commercial Act) sind fünf verschiedene Gesellschaftstypen aufgeführt, wobei die Aktiengesellschaft die häufigste Unternehmensform ist:

    1. Hapmyung Hoesa (Partnership Company, Art. 178 ff. Commercial Act), eine Partnerschaftsgesellschaft entsprechend der deutschen OHG. Bei der Hapmyung Hoesa haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbegrenzt. Es müssen mindestens zwei Personen die Gründung beantragen. Diese sind grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des anderen vertretungsbefugt.
    2. Hapja Hoesa (Limited Partnership Company, Art. 268 ff. Commercial Act), vergleichbar der deutschen KG. Der Kommanditist haftet beschränkt, der Komplementär unbeschränkt.
    3. Yuhan Chaekim Hoesa (Limited Liability Company, Art. 287-2 ff. Commercial Act), eine durch die Reformen des Commercial Act eingeführte Gesellschaftsform vergleichbar nach US-amerikanischem Recht. Die Limited Liability Company ist eine Hybridform zwischen Kapital- und Partnerschaftsgesellschaft und vereint Flexibilität in der Gesellschaftsorganisation mit einer beschränkten Haftung der Anteilseigner.
    4. Yuhan Hoesa (Limited Company, Art. 543 ff. Commercial Act), eine der GmbH deutschen Rechts vergleichbare Gesellschaftsform. Organe sind der/die Geschäftsführer, der Vorstand und die Gesellschafterversammlung sowie abhängig vom Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat. Für ausländische Investoren besteht nach den Enforcement Rules of the Foreign Investment Promotion Act eine Mindestinvestitionssumme von 100 Millionen Südkoreanischen Won (KRW). Die Geschäftsanteile dürfen nicht in der Form von Aktien ausgegeben werden.
    5. Chusik Hoesa (Stock Company, Art. 288 ff. Commercial Act), vergleichbar der deutschen AG. Eine Aktiengesellschaft kann aus einer unbegrenzten Zahl von Aktionären bestehen. Sacheinlagen dürfen nur von den Gründungsaktionären eingebracht werden. Die vollständige Erbringung der Einlagen hat spätestens bei der Registrierung zu erfolgen. Dabei können Stamm- und Vorzugsaktien nun ohne Stimmrecht ausgegeben und Stimmrechte auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. Für ausländische Investoren besteht nach den Enforcement Rules of the Foreign Investment Promotion Act eine Mindestinvestitionssumme von 100 Millionen KRW.

    Joint Venture

    Ausländische Investoren können sich im Rahmen eines Joint Ventures mit einem koreanischen Unternehmen zusammenschließen. Diese Option ist gesetzlich nicht geregelt, sodass eine genaue vertragliche Regelung der Zusammenarbeit unentbehrlich ist. Organisatorisch erfolgt der Zusammenschluss des ausländischen und koreanischen Unternehmens auf Grundlage der seitens des Commercial Act zur Verfügung gestellten Gesellschaftsformen. Bei Abschluss des Joint-Venture-Vertrages ist darauf zu achten, dass die wesentlichen Punkte wie zum Beispiel die Einbringung von Betriebs-Know-how, Beschaffung von Rohstoffen, Einfuhr von Maschinen, Erbringung von Engineering-Leistungen, Rechtswahl und die Regelung von Rechtsstreitigkeiten enthalten sind. Dabei darf bestehendes koreanisches Recht jedoch nicht vernachlässigt werden, da sonst der Vertrag nichtig sein könnte.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Wichtige Rechtsgrundlagen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind der Patent Act sowie der Trademark Act. Südkorea ist zudem Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen. (Stand: 07.04.2026)

    Internationale Übereinkommen

    Korea (Rep.) ist unter anderem Mitglied folgender Übereinkommen:

    • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke vom Patentverfahren;
    • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI);
    • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
    • Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
    • Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken;
    • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen; dazu: WTO und geistiges Eigentum);
    • Markenrechtsvertrag (TLT);
    • Beijing Treaty on Audiovisual Performances.

    Markenrecht

    Eintragung und Schutz von Markenrechten finden ihre Rechtsgrundlage im Markengesetz (Trademark Act - TA) sowie den in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen und dem Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs.

    Anträge sind schriftlich und in koreanischer Sprache an das Korean Intellectual Property Office (KIPO; seit 1. Oktober 2025: Ministry of Intellectual Property - MOIP) zu richten.

    Eintragungsfähig sind Handelsmarken, Dienstleistungs-, Verbandszeichen, Organisationsmarken, geschäftliche und geografische Bezeichnungen sowie Kollektivmarken. Teilweise schreiben bestimmte Gesetze wie zum Beispiel im Kosmetik- oder Medizinbereich koreanische Schriftzeichen vor. Nicht eintragungsfähig sind unter anderem Marken, die sich auf Kopien von bereits im Ausland bekannten Marken (well-known or famous trademarks) beziehen. Das Warenzeichen genießt bereits ab Antragstellung Schutz.

    Einsprüche gegen die Registrierung eines Warenzeichens können 30 Tage nach Veröffentlichung in der Trademark Official Gazette vorgebracht werden. Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre ab Registrierungszeitpunkt und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden, Art. 42 TA. Der TA enthält eine Reihe von Annullierungsgründen, unter anderem wenn der Warenzeicheninhaber dieses innerhalb von drei Jahren nicht genutzt hat beziehungsweise drei Jahre nach seinem Tod, wenn der Erbe keine Verlängerung beantragt.

    Gebrauchs- und Geschmacksmuster

    Regelungen zum Schutz von Gebrauchs- und Geschmacksmustern finden sich im Utility Model Act sowie im Design Protection Act jeweils in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen im Patentgesetz (Patent Act - PA). Der Schutz entfaltet sich bereits ohne die nach dem PA erforderlichen inhaltlichen und zeitaufwendigen Prüfungen und ist daher besonders für Entwürfe geeignet. Auch die Anforderungen an den technischen Grad der Entwicklung sind geringer. Eintragungsfähig sind Entwürfe betreffend die Form, Konstruktion oder Verbindung von industriell verwertbaren Produkten als Gebrauchs- oder Geschmacksmuster.

    Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt zehn Jahre ab Einreichung des Antrages auf Registrierung, die eines Geschmacksmusters (Designs) 20 Jahre ab Anmeldetag.

    Lizenzen

    Lizenzen über geistige Eigentumsrechte können durch Abschluss eines Lizenzvertrages gehandelt werden. Ausschließliche Markenlizenzen müssen nach dem TA beim KIPO/MOIP eingetragen werden, um Wirksamkeit zu entfalten.

    Ein registrierter Lizenznehmer kann, vorausgesetzt der Lizenzgeber hat zugestimmt, Unterlizenzen gewähren, einen Prozess wegen Lizenzverletzungen führen und hat die alleinigen Nutzungsrechte, auch gegenüber dem Lizenzgeber.

    Bestimmte Spitzentechnologien benötigen eine zusätzliche Genehmigung des zuständigen Ministeriums, insbesondere im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie im Rüstungsbereich. Unterliegt ein Lizenzvertrag nicht dem koreanischen Recht, so sind dennoch koreanische Gesetze, insbesondere der Monopoly Regulation and Fair Trade Act, zu beachten.

    Patentrecht

    Rechtsgrundlage ist der PA i.d.F.v. 2025. Eine patentrechtlich schutzfähige Erfindung wird nach dem PA definiert als eine hervorgehobene Schöpfung technischer Ideen unter Nutzung der Naturgesetze. Die Erfindung darf weder in Korea noch im Ausland bereits veröffentlicht worden sein und muss ein hohes technisches Niveau aufweisen, sowie industriell verwertbar sein. Auch Substanzen oder Mikroorganismen sind patentfähig. Nicht patentfähig sind Erfindungen von Substanzen, die bei der Kernspaltung auftreten sowie solche, die gegen die öffentliche Ordnung, Moral oder Gesundheit verstoßen. 

    Der Antrag auf Erteilung eines Patents ist beim KIPO/MOIP zu stellen, Art. 42 PA. Patentanträge sind auch dann wirksam und geeignet, das First-to-file-Erfordernis (Art. 36 PA) zu erfüllen, wenn sie in englischer Sprache vorgelegt werden. Eine koreanische Übersetzung muss dann jedoch folgen. Anmeldeberechtigt ist der Erfinder oder sein gesetzlicher Nachfolger. Bereits mit Einleitung des Anmelde- beziehungsweise Erteilungsverfahrens ist der Anmelder geschützt. Unabhängig vom Anmeldeantrag kann innerhalb von drei Jahren ab Anmeldetag der Antrag auf Prüfung der Patentfähigkeit der Anmeldung gestellt werden. Erhält der Anmelder die Patentzusage, muss er innerhalb von drei Monaten die Registrierungsgebühr und die ersten drei Jahresgebühren entrichten. Gegen die Entscheidung des KIPO/MOIP kann das Korean Intellectual Property Trial and Appeal Board angerufen werden. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ungefähr 18 Monate nach Abgabe der Anmeldeunterlagen die Patentanmeldung in der Patent Gazette veröffentlicht. Hiernach beginnt eine Dreimonatsfrist, in welcher Einwendungen gegen die Patenterteilung vorgebracht werden können.

    Die Schutzfrist für Patente beträgt 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung, Art. 88 PA.

    Aufgrund der Mitgliedschaft Südkoreas in der PVÜ können Patente ausländischer Personen direkt beim KIPO/MOIP angemeldet werden. Aufgrund des PCT kann gleichzeitig mit einer Anmeldung eines koreanischen Patents beim KIPO/MOIP ein Anmeldeantrag in Deutschland gestellt werden.

    Seit Juli 2019 ist eine Ergänzung von Art. 128 PA in Kraft, wonach bei vorsätzlichen Patentverletzungen Strafschadensersatz (punitive damages) möglich ist.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Grundlagen der Steuererhebung sind für natürliche Personen das Einkommensteuergesetz (Income Tax Act) und für juristische Personen das Unternehmenssteuergesetz (Corporate Tax Act). (Stand: 07.04.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Das koreanische Steuersystem ist dem deutschen vergleichbar. Es erfolgt eine direkte Besteuerung des Gewinns von Unternehmen beziehungsweise des Einkommens von Privatpersonen. Warenumsatz und Dienstleistungen werden mit einer Umsatz- beziehungsweise Verbrauchsteuer belegt. Es gibt nationale Steuern und lokale Steuern. Steuerbehörde ist der National Tax Service (NTS), der auf seiner Webseite weiterführende Informationen bereitstellt.

    Einkommensteuer

    Veranlagungsjahr ist für die unter die Einkommensteuer fallenden Personen das abgelaufene Kalenderjahr. Natürliche in Korea ansässige Personen sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Nicht ansässige Personen müssen ihr in Korea erlangtes Einkommen auch grundsätzlich in Korea versteuern.

    Ausnahmen hierzu können sich wiederum aus dem zwischen Korea und Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ergeben. Hält sich eine steuerpflichtige Person hiernach nicht länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Korea auf und wird die Vergütung nicht von einem koreanischen Unternehmen getragen, so ist die Besteuerung ausschließlich dem deutschen Fiskus vorbehalten (vgl. Art. 15 Abs. 2 DBA).

    Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens sind vorab verschiedene Freibeträge (deductions) abzugsfähig.

    Die Einkommensteuersätze in Korea (Rep.) betragen:
    Steuerpflichtiges Einkommen (in Südkoreanischer Won - KRW)Steuersatz (in Prozent)
    bis 14.000.0006
    14.000.001 bis 50.000.00015
    50.000.001 bis 88.000.00024
    88.000.001 bis 150.000.00035
    150.000.001 bis 300.000.00038
    300.000.001 bis 500.000.00040
    500.000.001 bis 1.000.000.00042
    über 1.000.000.00045
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026

    Zusätzlich wird nach dem Local Tax Act (Art. 74ff.) eine Einwohnersteuer (Inhabitant Tax oder Resident Tax) als Festbetrag erhoben, bei steuerpflichtigen natürlichen Personen mit Geschäftsbetrieb in Korea maximal 50.000 KRW beziehungsweise für alle übrigen natürlichen Personen mit koreanischer Adresse grundsätzlich bis zu einem Betrag von 10.000 KRW, maximal 15.000 KRW. Unternehmen haben je nach Kapital einen Betrag von bis zu 200.000 KRW Einwohnersteuer zu zahlen.

    Hinzu kommt seit dem Jahr 2009 eine lokale Einkommensteuer in Höhe von 10 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer.

    In Korea ansässige und nicht ansässige steuerpflichtige natürliche Personen können Abzüge in folgender Höhe geltend machen:
    Einkommen (in KRW)Abzugsbeträge (in KRW)
    bis 5.000.00070 % des Gesamteinkommens
    über 5.000.000 bis 15.000.0003.500.000 zzgl. 40 % des 5 Mio. übersteigenden Einkommens
    über 15.000.000 bis 45.000.0007.500.000 zzgl. 15 % des 15 Mio. übersteigenden Einkommens
    über 45.000.000 bis 100.000.00012.000.000 zzgl. 5 % des 45 Mio. übersteigenden Einkommens
    über 100.000.00014.750.000 zzgl. 2 % des 100 Mio. übersteigenden Einkommens
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026

    Versicherungsbeiträge, Ausgaben für medizinische Zwecke, Ausbildung und Kinderbetreuung, Wohnaufwendungen und Spenden können anteilig steuermindernd geltend gemacht werden.

    Körperschaftsteuer

    Juristische Personen des Zivilrechts sowie Unternehmen nach dem koreanischen Handelsgesetzbuch unterliegen der Besteuerung durch den Corporate Tax Act (CTA).

    Körperschaftsteuerpflichtig sind koreanische Unternehmen mit ihrem weltweiten Gewinn und ausländische Unternehmen mit ihrem in Korea erwirtschafteten Gewinn.

    Die Körperschaftsteuer für juristische Personen bemisst sich nach einer Berechnung der Bruttoerträge (gross amount of gains) abzüglich der Bruttoaufwendungen (gross amount of losses). Die Gewinne sind hierbei die Erträge, welche das Nettovermögen der Gesellschaft mehren, aber keine Kapitalerhöhung darstellen. Bruttoaufwendungen sind Betriebsausgaben, die das Nettovermögen der Gesellschaft mindern. Verluste können, sofern sie nach dem 1. Januar 2020 eingetreten sind, auf bis zu 15 Jahre abgeschrieben werden. Hierzu müssen sie bei einer Steuererklärung angegeben oder von der Steuerbehörde bereits festgesetzt worden sein. Für Verluste vor diesem Zeitraum besteht eine zehnjährige Abschreibungsmöglichkeit.

    Nationale Körperschaftsteuer (seit 1. Januar 2026):
    Zu versteuerndes Einkommen (in KRW)Steuersatz (in Prozent)
    bis zu 200 Mio.10
    über 200 Mio. bis 20.000 Mio.20
    über 20.000 Mio. bis 300.000 Mio.22
    über 300.000 Mio.25
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026

    Unabhängig von Steuerbefreiungen ist ein Minimum an Körperschaftsteuer zu entrichten, bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Höhe von 7 Prozent, bei größeren Unternehmen in Höhe von 10 bis 17 Prozent in Abhängigkeit der Höhe des zu versteuernden Einkommens.

    Zusätzlich wird seit dem Jahr 2009 eine lokale Einwohnersteuer in Form einer lokalen Körperschaftsteuer in folgender Höhe erhoben (jeweils 10 Prozent der nationalen Körperschaftsteuer):

    Lokale Körperschaftsteuer
    Zu versteuerndes Einkommen (in KRW)Steuersatz (in Prozent)
    bis zu 200 Mio.1
    über 200 Mio. bis 20.000 Mio.2
    über 20.000 Mio. bis 300.000 Mio.2,2
    über 300.000 Mio.2,5
    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026

    Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen bestimmen das Steuerjahr durch das in ihrer Satzung vorgegebene Geschäftsjahr.

    Steuererklärungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden.

    Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein integriertes System der Steueranreize für Investitionen.

    Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuer

    Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Korea haben am 10. März 2000 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen, das am 31. Oktober 2002 in Kraft getreten ist.

    Korea (Rep.) erhebt eine Quellensteuer in Höhe von 19 Prozent (20,9 Prozent inklusive der lokalen Einkommensteuer) auf das Einkommen ausländischer Mitarbeitender, die durch ein ausländisches Unternehmen an ein koreanisches Unternehmen entsandt werden und deren Gehalt durch das ausländische Unternehmen getragen wird. Das koreanische aufnehmende Unternehmen, das dem ausländischen Unternehmen eine Aufwandserstattung zahlt, ist verpflichtet, auf den Teil dieser Aufwandserstattung, der dem Lohn der entsandten Person entspricht, Quellensteuer einzubehalten und an den koreanischen Fiskus abzuführen.

    Bei Gründung einer Betriebsstätte hat der koreanische Fiskus das Besteuerungsrecht auf alle der Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne. Wird keine Betriebsstätte begründet (was bei einem Verbindungs- und einem Delegiertenbüro der Fall ist), wird lediglich auf bestimmte Einkünfte im Abzugsverfahren eine (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte) Quellensteuer erhoben.

    Mehrwertsteuer

    Korea erhebt eine vorsteuerabzugsfähige Mehrwertsteuer auf Warenlieferungen und Dienstleistungen.

    Der Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 10 Prozent (Art. 30 Value-Added Tax Act). Der Steuerpflichtige führt lediglich die Differenz zwischen der von ihm eingenommenen output tax und der von ihm bezahlten input tax ab. Zusätzlich wird eine lokale Verbrauchsteuer in Höhe von 5 Prozent der Mehrwertsteuer von den örtlichen Steuerbehörden erhoben.

    Korea erhebt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 10 Prozent auf grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen.

    Damit sind im Ausland ansässige Erbringer elektronischer Dienstleistungen (beispielsweise im Falle der Lieferung von Filmen, Software, Dokumenten mittels elektronischen Datentransfers) verpflichtet, sich in Korea in einem vereinfachten Verfahren beim Korea National Tax Service steuerlich registrieren zu lassen und Value-Added Tax abzuführen. Die Steuererklärung (VAT) hat vierteljährlich zu erfolgen. Allerdings muss die koreanische Umsatzsteuer nicht in der Rechnung ausgewiesen werden. 

    Nähere Informationen hierzu: National Tax Service (NTS Hometax).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Das Arbeitsrecht in Südkorea wird durch mehrere Gesetze geregelt, eine wesentliche Rechtsgrundlage ist der Labor Standards Act (LSA). (Stand: 08.04.2026)

    Neben dem LSA finden sich arbeitsrechtliche Regelungen unter anderem in dem Minimum Wage Act, dem Wage Claim Guarantee Act und dem Act on the Employment of Foreign Workers. Im Bereich des Arbeitsschutzes besteht insbesondere der Occupational Safety and Health Act.

    Es gibt grundsätzlich keine Differenzierung zwischen in- und ausländischen Arbeitnehmern.

    Arbeitszeiten

    Die Arbeitszeiten variieren je nach Alter und Geschlecht. Grundsätzlich beträgt die normale Arbeitszeit acht Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind bis zu zwölf Wochenstunden zulässig. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt damit 52 Stunden. Nacht- und Feiertagsarbeit ist bei Männern grundsätzlich möglich, bei Frauen nur nach Vereinbarung. Für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit fällt ein Lohnzuschlag von 50 Prozent an. Für besonders gefährliche Arbeiten beträgt die maximale Arbeitszeit sechs Stunden pro Tag und 34 Stunden pro Woche, Überstunden sind nicht zulässig (Art. 46 des Occupational Safety and Health Act). 

    Für Betriebe ab 50 Beschäftigten trat am 27. Januar 2022 der Severe Accidents Penalties Act (SAPA) in Kraft. Seit 27. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für kleinere Betriebe. 

    Mindestlohn

    Der Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 10.320 KRW pro Stunde (entspricht ca. 6 Euro).

    Urlaub

    Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche, Art. 55 LSA. Nach Absolvierung von mehr als 80 Prozent der Jahresmindestarbeitszeit besteht ein Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub (Art. 60 LSA). Dieser Anspruch verlängert sich alle zwei Jahre, die ein Arbeitnehmer durchgehend angestellt ist, um jeweils zwei Tage bis zu einem Höchstsatz von 25 Tagen.

    Kündigung 

    Entlassungen oder andere disziplinarische Maßnahmen können nur in Übereinstimmung mit den Tarifverträgen und dem Arbeitsvertrag vorgenommen werden. Eine Kündigung muss dem betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich wenigstens 30 Tage im Voraus bekannt gegeben werden; Ausnahmen von dieser Frist sind in Art. 26 LSA vorgesehen.

    Bei Betrieben mit mehr als 30 Arbeitnehmern ist ein paritätisch besetzter Betriebsrat (Labor-Management Council) mit je drei bis zehn Vertretern aus Arbeitnehmern und Geschäftsführung vorgesehen (Art. 4 und 6 des Act on the Promotion of Employees´ Participation and Cooperation).

    Sozialversicherungsrecht

    Im koreanischen Sozialversicherungssystem gibt es die im National Pension Act geregelte Nationale Rentenversicherung als Pflichtversicherung, deren Beitrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig zu leisten haben. Zudem verpflichtend für Arbeitnehmer sind die Krankenversicherung und Pflegeversicherung als sogenannte National Health Insurance (Nationale Gesundheitsversicherung) nach dem National Health Insurance Act. Die Arbeitsversicherung setzt sich zusammen aus der Arbeitslosenversicherung, zu der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gleichen Beitragssatz zahlen, und dem sogenannten Arbeitsstabilitätsprogramm, zu dem nur der Arbeitgeber abhängig von der Zahl seiner Angestellten gestaffelte Abgaben leistet. 
    Auch die Arbeitsunfallversicherung ist verpflichtend. Deren Beiträge sind gestaffelt je nach Gefährlichkeit der Arbeit. So ist die Abgabe etwa im Bergbau höher als im Versicherungsbereich.

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Südkorea (unter anderem: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung) sind abrufbar in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Südkorea.

    14.11.2024 Arbeitsmarkt | Südkorea
    Demografischer Wandel erschwert Fachkräftesuche

    Südkorea ist kein preiswerter Lohnstandort. Zusatzleistungen sind üblich. Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird die Suche nach Personal künftig erschweren.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Um in Südkorea arbeiten zu können, benötigen ausländische Staatsangehörige ein Arbeitsvisum. Im Bereich der Sozialversicherung besteht ein Sozialversicherungsabkommen. (Stand: 09.04.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Entsendevertrag

    Für die Vertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. So kann eine Entsendevereinbarung zusätzlich zum bestehenden Arbeitsvertrag geschlossen werden mit den für den Aufenthalt in Korea relevanten Punkten. Auch eine Ruhensvereinbarung in Bezug auf das bestehende inländische Arbeitsverhältnis kann getroffen und ein neuer lokaler Arbeitsvertrag in Korea abgeschlossen werden. 
    Eine dritte Möglichkeit ist die des sogenannten Split Contract - das bedeutet, dass sowohl der bisherige Arbeitsvertrag erhalten bleibt und zusätzlich auch ein Arbeitsvertrag in Korea geschlossen wird.

    In Korea (Rep.) besteht nach dem koreanischen IPR-Gesetz Act on Private International Law Rechtswahlfreiheit (Art. 45 IPR-Gesetz), sodass die auf Verträge anwendbare Rechtsordnung von den Parteien bestimmt werden kann. Zwingende Bestimmungen des koreanischen Rechts bleiben allerdings, auch wenn deutsches Recht vereinbart wurde, weiterhin bestehen. Hinsichtlich Arbeitsverträgen gibt es spezielle Vorschriften im IPR-Gesetz: So ist in Art. 48 Abs. 2 des Gesetzes etwa vorgesehen, dass, wenn die Parteien keine Rechtswahl treffen, der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit erbringt. Dessen zwingende Bestimmungen bleiben weiterhin anwendbar.

    Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

    Hinweis: Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Südkorea finden sich im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Südkorea. Eine Liste mit Adressen von in Südkorea tätigen Anwält:innen ist auf der Webseite der Deutschen Botschaft Seoul abrufbar.

    Aufenthaltsrecht

    Wer in Südkorea eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, muss ein Arbeitsvisum gem. Art. 18 des Immigration Act i.V.m. Art. 23 des Enforcement Decree beantragen. Es stehen je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Visa zur Verfügung. Wurde ein Visum erteilt, ist der Visumsinhaber an die darin ausgestellte Beschäftigungsart gebunden.

    Soll eine Tätigkeit bei einem koreanischen Unternehmen aufgenommen werden, ist für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ein C-4-Visum (Short-Term Employment), bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen grundsätzlich ein D-Visum zu beantragen. Es gibt auch spezielle Visa für bestimmte Berufsgruppen. Eine Übersicht zu den Visa-Kategorien findet sich zum Beispiel auf dem Korea Visa Portal.

    Aufenthalte von über 90 Tagen erfordern binnen 90 Tagen nach Einreise eine Foreigner Registration.

    Hinweis: Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website HI KOREA, dem offiziellen koreanischen Informationsportal zu Einreise und Aufenthalt. Auch das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise bereit. Bei Fragen zu Einreisebestimmungen und Visa kontaktieren Sie bitte vorrangig die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate).

    Sozialversicherungsabkommen

    Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea ist seit 1. Januar 2003 ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) vom 10. März 2000 über die Rentenversicherung (Art. 2 SVA) und teilweise Arbeitslosenversicherung (dazu: Ziff. 6 Buchst. b des 
    Schlussprotokolls zum Abkommen) in Kraft. Es gibt daneben auch eine Vereinbarung über die Durchführung des Abkommens. Nach Art. 11 SVA werden die deutschen und koreanischen Versicherungszeiten für die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch zusammengerechnet. 

    In Bezug auf die Republik Korea sind das Nationale Rentengesetz und die dafür geltenden Durchführungsvorschriften und -verordnungen erfasst,
    die Arbeitslosenversicherung teilweise in Bezug auf Deutschland. Nicht erfasst sind die Zweige Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.

    Nach dem Territorialitätsprinzip in Art. 6 SVA findet grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht des Landes Anwendung, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, das heißt, seine Arbeit tatsächlich ausübt. Ausnahmen finden sich in Art. 7 SVA zur Entsendung. 
    Nach dessen Abs. 1 gelten während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin allein die deutschen Vorschriften weiter und die koreanischen Vorschriften zur Rentenversicherung nicht. Darüber hinaus ist eine Verlängerung oder eine Ausnahmevereinbarung (Art. 10 SVA) möglich auf gemeinsamen Antrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Die Ausnahmevereinbarung der DVKA und des koreanischen National Pension Service gilt höchstens fünf bis nach Verlängerung unter Umständen um höchstens drei Jahre längstens acht Jahre. Hierbei sind Art und Umstände der Beschäftigung zu berücksichtigen.

    04.05.2026 Recht kompakt | Südkorea | Arbeitsrecht
    Südkorea: Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

    Das Arbeitsrecht in Südkorea wird durch mehrere Gesetze geregelt, eine wesentliche Rechtsgrundlage ist der Labor Standards Act (LSA). (Stand: 08.04.2026)

    Besteuerung des Arbeitnehmers

    Zwischen Korea und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 10. März 2000. Es enthält Regelungen zur Verteilung des Besteuerungsrechts bei Vergütungen aus unselbständiger Arbeit in Art. 15 DBA. Die sogenannte 183-Tage-Regelung findet sich in Abs. 2: So besteht eine Ausnahme vom Arbeitsortprinzip, wenn sich der Mitarbeitende nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, in Korea aufhält und die Vergütungen nicht von einem in Korea ansässigen Arbeitgeber oder einer dortigen Betriebsstätte (dazu: Art. 5 DBA) des Arbeitgebers gezahlt werden. In Abs. 3 ist wiederum eine Rückausnahme geregelt. Danach findet Abs. 2 keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung.

    Nach dem koreanischen Einkommensteuerrecht ist dort grundsätzlich "ansässig", wer dort einen Wohnsitz hat oder sich 183 Tage oder mehr in einem Steuerjahr dort aufhält. Weitere Informationen siehe: GTAI-Rechtsbericht Südkorea: Steuerrecht.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Die Republik Korea legt besonderes Augenmerk auf den Schutz persönlicher Daten. Auch im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) gibt es ein Rahmengesetz. (Stand: 16.04.2026)

    Zentrale Rechtsgrundlage im Datenschutzrecht ist der aus dem Jahr 2011 stammende Personal Information Protection Act (PIPA). Das Datenschutzrecht ist auch von ausländischen Anbietern elektronischer Dienstleistungen bei der Datenverarbeitung zu beachten.

    Das dritte Kapitel (Art. 15 ff.) des PIPA regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach Art. 18 Abs. 1 PIPA darf ein Verantwortlicher solche Daten grundsätzlich nicht über den in Art. 15 Abs. 1 PIPA vorgesehenen Umfang hinaus nutzen oder sie über den in Art. 17 Abs. 1 und 28-8 Abs. 1 PIPA vorgesehenen Umfang hinaus an Dritte weitergeben.

    Zu den Gesetzesänderungen aus März 2023 zählt insbesondere die Stärkung der Rechte betroffener Personen. Die in Art. 4 PIPA genannten Rechte der betroffenen Personen wurden um das Recht auf Datenübertragbarkeit (dazu Art. 35-2 PIPA) sowie auf Widerspruch gegen oder Erklärung bezüglich einer vollständig auf automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten (auch KI-Systemen) beruhenden Entscheidung (Art. 37-2 PIPA) ergänzt. Bei den Bestimmungen zur Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland (Art. 28-8ff. PIPA) wurden die Fälle erweitert, in denen keine Einwilligung vor der Übertragung nötig ist: Dazu gehört etwa der Transfer in ein Land, das nach Festlegung der Personal Information Protection Commission (PIPC) ein gleichwertiges Schutzniveau aufweist. Die PIPC kann beispielsweise bei einer Verletzung des PIPA die Aussetzung einer Übermittlung anordnen. Generell wurden Sondervorschriften für Anbieter von Onlinediensten aufgehoben beziehungsweise auf alle Verantwortlichen ausgeweitet. Auch bei den Sanktionen gab es Änderungen (insbesondere Art. 64-2, 71ff. PIPA).

    Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission für den Transfer von personenbezogenen Daten nach Südkorea den Angemessenheitsbeschluss angenommen. Damit bekennen sich beide Seiten zu einem hohen Niveau des Datenschutzes. Genehmigungserfordernisse bestehen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der Europäischen Union (EU) nach Südkorea seitdem nicht mehr, da dieses Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet. Verschiedene Garantien hinsichtlich des Datenschutzes wurden zusätzlich vereinbart. Die koreanische Datenschutzkommission PIPC hat ihrerseits eine entsprechende Angemessenheitsentscheidung in Bezug auf das Regelwerk der EU am 16. September 2025 in Kraft gesetzt (dazu: Art. 28-8 Abs. 1 Nr. 5 PIPA).

    Der PIPA wurde zuletzt im März 2026 angepasst, die Änderungen werden zum größten Teil am 11. September 2026 in Kraft treten.

    15.04.2026 Rechtsmeldung Südkorea Datenschutz
    Änderungen im koreanischen Datenschutzgesetz

    Im September 2026 werden verschiedene Anpassungen des Personal Information Protection Act (PIPA) in Kraft treten. Dazu zählen Erhöhungen der drohenden Bußgelder bei Verstößen.

    Am 22. Januar 2026 trat außerdem Südkoreas Rahmengesetz zur künstlichen Intelligenz nebst Durchführungsverordnung in Kraft. Dieses verfolgt einen risikobasierten Ansatz und findet nach seinem Art. 4 Abs. 1 auch extraterritorial Anwendung auf Handlungen außerhalb Südkoreas, die den koreanischen Markt oder inländische Nutzer betreffen.

    27.01.2025 Rechtsbericht Südkorea Künstliche Intelligenz
    KI-Gesetz in Südkorea verabschiedet

    Ende Dezember 2024 hat Südkorea ein eigenes Rahmengesetz zur Künstlichen Intelligenz - den sogenannten Framework Act on AI - erlassen. Es wird im Januar 2026 in Kraft treten. (Stand: 27.01.2025)

    Hinweis: Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Gerade in den letzten Jahren hat Südkorea neue Gesetze im Bereich des Klima- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung erlassen und bestehende Regelwerke aktualisiert. (Stand: 09.04.2026)

    Im Bereich des Umweltrechts besteht insbesondere das Rahmengesetz Framework Act on Environmental Policy (in der Fassung vom 31. Dezember 2022, Englisch). Danach haben der Staat und die Lokalregierungen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung und zum Erhalt der Umwelt Umweltpläne aufzustellen und zu implementieren. Die Grundlage hierfür bildet die Verfassung der Republik Korea (Englisch). Sie schreibt in Art. 35 verfassungsmäßige Bürgerrechte hinsichtlich einer gesunden und angenehmen Umwelt vor und hält Staat und Bürger zum Umweltschutz an.

    Neben dem Rahmengesetz bestehen unter anderem der Environmental Impact Assessment Act (Englisch) sowie weitere umweltrechtliche Spezialgesetze.

    Das Ziel der Vermeidung der Luftverschmutzung wird mit dem Clean Air Conservation Act (Englisch) verfolgt, der im Jahr 2007 verabschiedet wurde. Hinsichtlich der Erhaltung der Böden und der Haftung für Kontaminierungen etwa wurde der Soil Environment Conservation Act (Englisch) erlassen. Im Bereich der Abfallentsorgung ist der Wastes Control Act relevant.

    Das südkoreanische Umweltministerium (Ministry of Climate, Energy and Environment - MCEE) stellt auf seiner Webseite neben dem Thema Luftverschmutzung unter anderem Informationen zu Themen wie Abfallwirtschaft und Wasserversorgung bereit.

    Am 25. März 2022 ist der Framework Act on Carbon Neutrality and Green Growth for Coping with Climate Crisis (kurz: Framework Act on Carbon Neutrality, "Rahmengesetz für klimaneutrales grünes Wachstum zur Reaktion auf die Klimakrise" vom 24. September 2021 (Koreanisch; Englisch; in der jüngsten Fassung vom 7. April 2026 (Koreanisch)) in Kraft getreten. Das entsprechende Enforcement Decree gilt seit September 2022 (Englisch), zuletzt geändert zum 31. März 2026 (Koreanisch). In dem Gesetz festgeschrieben ist in Art. 7 das Ziel der Karbonneutralität bis zum Jahr 2050. Außerdem sollen nach Art. 8 die nationalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mehr als 35 Prozent reduziert werden, ausgehend von dem Niveau im Jahr 2018. Das neue Rahmengesetz ersetzte das frühere Rahmengesetz "Framework Act on Low Carbon, Green Growth" aus dem Jahr 2010.

    Hinweis: Weitere Informationen zu diesem Thema in Bezug auf Südkorea enthält der Klimaschutzatlas 2023.

    Im Bereich der Umwelt-, Sozial- und Unternehmenssteuerung (Environmental, Social and Governance - ESG) stellt der am 5. Juli 2022 in Kraft getretene Framework Act on Sustainable Development (Englisch) Anforderungen auf: So tragen Unternehmen insbesondere Verantwortung gegenüber der Umwelt (Art. 5 des Gesetzes). Das Gesetz sieht als eines der Grundprinzipien in Art. 3 auch die Beachtung und Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) vor.

    Mit dem Act to Promote the Purchase of Green Products (in der Fassung vom 29. Januar 2020 auf Englisch) möchte Südkorea den Vertrieb umweltfreundlicher "grüner Produkte" fördern. Wo immer dies möglich ist, haben öffentliche Stellen solche Produkte zu kaufen.

    Bezüglich der rechtlichen Haftung für Umweltschäden und der Streitbeilegung existieren der Act on Liability for Environmental Damage and Relief Thereof (in der Fassung vom 18. April 2023, in Kraft seit 19. April 2024: Englisch) sowie der der Environment Dispute Mediation Act (Englisch).

    Im Bereich des Energierechts besteht insbesondere der Energy Act sowie zur Förderung erneuerbarer Energien der Act on the Promotion of the Development, Use and Diffusion of New and Renewable Energy in der Fassung vom 20. Oktober 2020 (Englisch) und dessen Enforcement Decree of the Act on the Promotion of the Development, Use and Diffusion of New and Renewable Energy in der Fassung vom 15. Mai 2023 (Englisch).

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Das koreanische Gerichtssystem wird durch den Court Organization Act (Gerichtsverfassungsgesetz) geregelt. Grundsätzlich ist es der deutschen Rechtsordnung vergleichbar. (Stand: 21.04.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Gerichtssystem

    Der Instanzenzug ist dreistufig. Auf erster Stufe steht der District Court (daneben auch Family Court und Administrative Court). Gegen Urteile des District Court ist eine Berufung zum High Court und anschließend eine Revision zum Supreme Court möglich. Der Constitutional Court ist unabhängig vom Instanzenzug unter anderem für Fragen der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder Kompetenzstreitigkeiten zuständig. In Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenstreitigkeiten ist zunächst das Intellectual Property Trial and Appeal Board anzurufen. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel beim Intellectual Property High Court (IP High Court; neue englische Bezeichnung seit Februar 2023, ehemals Patent Court), eingelegt werden, hiernach eine Revision zum Supreme Court. Für Streitigkeiten über Unterlassungs-, Schadensersatz-, Rehabilitations- oder Bereicherungsansprüche sind die Zivilgerichte zuständig. Es gibt außerdem den sogenannten Bankruptcy Court (Konkursgericht). Darüber hinaus existieren noch Branch Courts und Municipal Courts, welche unselbständige Abteilungen des jeweiligen District Court darstellen. Municipal Courts sind Gerichtstage an besonderen Gerichtsorten.

    Anwaltszwang

    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist in keiner Instanz zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen, da die Gerichtssprache Koreanisch ist.

    Trotz dieses gut funktionierenden Rechtssystems ist von einer gerichtlichen Streitbeilegung eher abzuraten. Prozesse sind kostspielig, da selbst im Falle des Obsiegens Anwaltskosten faktisch nur zu einem Teil von der Gegenseite zu erstatten sind. Schlichtungen können häufig auch von der vor Ort ansässigen Deutsch-Koreanischen Industrie- und Handelskammer (AHK) durchgeführt werden.

    Hinweis: Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

    Zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Abkommen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Urteile. Die Vollstreckung deutscher Urteile richtet sich daher nach Art. 26 und 27 des Civil Execution Act. Urteile können durch eine koreanische Gerichtsentscheidung für vollstreckbar erklärt werden, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, die unter anderem in Art. 27 des Civil Execution Act in Verbindung mit Art. 217 des Civil Procedure Act geregelt sind. Die Entscheidung erfolgt letztendlich jedoch immer einzelfallabhängig.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Korea ist im Jahr 1973 dem New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten. Die koreanische Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere das Korean Commercial Arbitration Board (KCAB), ist international anerkannt.

    Die Republik Korea zählt außerdem zu den Unterzeichnerstaaten der sogenannten Singapur-Konvention über Mediation (Singapore Convention on Mediation; United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation (Englisch)).

    26.11.2025 Rechtsbericht | Welt | Internationales Vertragsrecht
    Schiedsklausel und AGB in Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland

    Schiedsklauseln oder AGB sind zwei Aspekte, die bei der Verhandlung eines internationalen Vertrages berücksichtigt werden sollten. Weitere Punkte finden Sie in diesem Bericht.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Südkorea. (Stand: 07.04.2026)

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Südkorea.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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