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Kanada | Rechtsmeldung | Wirtschaftsrecht

Kanada: Berichtspflicht zum Lieferkettengesetz bis 31. Mai 2025

Zahlreiche Unternehmen, die in Kanada geschäftlich tätig sind, unterliegen den Meldepflichten des kanadischen Lieferkettengesetzes, die jährlich bis zum 31. Mai zu erfüllen sind.

Von Jan Sebisch | Bonn

Das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Lieferketten (Fighting Against Forced and Child Labour in Supply Chains Act) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. In diesem Rahmen unterliegen nunmehr viele Unternehmen, die in Kanada geschäftlich tätig sind, den Berichtspflichten des kanadischen Lieferkettengesetzes. Diese verpflichten bestimmte Unternehmen dazu, einen Online-Fragebogen auszufüllen und einen jährlichen Bericht über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Risiko von Zwangs- oder Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verhindern und zu verringern, einzureichen.

Unternehmen (any corporation, trust, partnership or other unincorporated organization) fallen unter die Berichtspflicht, wenn sie unter anderem an einer kanadischen Börse notiert sind oder einen Geschäftssitz in Kanada haben, in Kanada geschäftlich tätig sind oder Vermögenswerte in Kanada haben, und auf der Grundlage des Konzernabschlusses mindestens zwei der folgenden drei Kriterien für mindestens eines der letzten beiden Geschäftsjahre erfüllen:

  1. ein Vermögen von mindestens 20 Millionen US-Dollar oder mehr aufweisen,
  2. einen Umsatz von mindestens 40 Millionen US-Dollar oder mehr erwirtschaftet haben und
  3. durchschnittlich mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigten.

Weitere Informationen zur Feststellung, ob ein Unternehmen den Berichtspflichten unterliegt, finden sich in den Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes.

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