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Kasachstan führt neue elektronische Einreisegenehmigung ein
Für die neuen Regeln gilt ein Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2027. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen bei ihrer Reiseplanung berücksichtigen.
06.11.2026
Seit dem 1. November 2026 gelten für Ausländer neue Regeln (Dekret Nr. 890) für die Einreise in die Republik Kasachstan. Deutsche und ausländische Staatsangehörige, die visafrei nach Kasachstan einreisen können, benötigen in Zukunft eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Das Dekret sieht jedoch einige Ausnahmen vor, insbesondere für:
- Personen mit einem gültigen kasachischen Visum oder einer Aufenthaltsgenehmigung,
- Transitpassagiere,
- Personen unter 16 Jahren und über 65 Jahren,
- Mitglieder diplomatischer Vertretungen und offizieller Delegationen.
Die ETA-Einführung erfolgt in zeitlichen Etappen mit einer Übergangszeit vom 1. November 2026 bis zum 30. Juni 2027. In dieser Zeit führt eine fehlende Genehmigung nicht zur Ablehnung der Einreise. Ab dem 1. Juli 2027 kann Kasachstan die Einreise ohne ETA jedoch verweigern.
| Gültig ab | Grenzkontrollpunkt |
|---|---|
| Flughafen Aktau, Autogrenzübergänge Urlyutobe, Auhatty, Atameken, Nurly Zhol |
| Flughäfen Astana und Almaty |
| Alle Grenzkontrollpunkte |
Um Probleme zu vermeiden, sollte der Antrag spätestens 72 Stunden vor der Einreise bei der Plattform QazETA gestellt werden. Für den Antrag werden ein gültiger Reisepass, eine gültige E-Mail-Adresse und Angaben zum Reisezweck benötigt. Außerdem muss beim Grenzübertritt derselbe Reisepass vorgelegt werden, der für die Antragstellung verwendet wurde. Die Genehmigung wird für 180 Kalendertage erteilt und ist kostenfrei.
Unternehmen, die eine Reise oder Entsendung nach Kasachstan planen, sollten vorab prüfen, ob die ETA-Pflicht für den jeweiligen Grenzkontrollpunkt gilt. Die übrigen Aufenthalts- und Einreiseregeln nach Kasachstan bleiben unverändert.