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Recht kompakt | Katar | Mindestlohn

Katar: Mindestlohn

Mit dem Gesetz Nr. 17 aus dem Jahr 2020 hat Katar als erstes Land in der Region einen Mindestlohn eingeführt.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Der monatliche Mindestlohn von 1.800 katarischen Riyal (Stand: Januar 2023; ca. 450 Euro) gilt für alle Arbeitnehmer aller Nationalitäten und in allen Branchen, auch für Hausangestellte. Zusätzlich zum Mindestlohn müssen die Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer eine angemessene Unterkunft und Verpflegung erhalten. Die Gesetzgebung sieht außerdem vor, dass die Arbeitgeber Zuschüsse von mindestens 300 katarischen Riyal (ca. 75 Euro) zur Deckung der Kosten für Nahrung und Unterkunft zahlen, wenn sie diese nicht direkt an die Arbeitnehmer weitergeben.

Die Einführung eines Mindestlohns wirkte sich laut Regierungsangaben auf mehrere Hunderttausend Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft aus, die in der Folge durch höhere Überweisungen das Leben von Millionen von Familienangehörigen in den Herkunftsländern der Arbeitnehmer zumindest ein kleines Stück weit verbessern. Um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten, beabsichtigt die katarische Regierung Verstöße bestmöglich aufzudecken sowie bei Missbrauch schnelle und effektive Strafen zu verhängen. Dazu will sie schrittweise die Kapazitäten der Inspektoren weiter ausbauen.

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