Rechtsmeldung Kanada Arbeitnehmerentsendung
EU-Kanada-Abkommen zur Anerkennung von Architekten tritt in Kraft
Das neue EU-Kanada-Abkommen erleichtert Architekten den Zugang zum Arbeitsmarkt und stärkt die berufliche Mobilität auf beiden Seiten des Atlantiks.
27.01.2026
Von Jan Sebisch | Bonn
Das Gegenseitigkeitsabkommen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen für Architektinnen und Architekten zwischen der Europäischen Union und Kanada (The Mutual Recognition Agreement (MRA) for architects with Canada) ist nun offiziell in Kraft getreten. Ziel des Abkommens ist es, qualifizierten Architekt:innen aus der EU und aus Kanada den Zugang zum jeweils anderen Arbeitsmarkt zu erleichtern und die berufliche Mobilität zu fördern, ohne dabei nationale Sicherheitsstandards zu senken.
Um die Anerkennung ihrer Qualifikationen und ihrer Arbeit in Kanada zu erhalten, müssen EU-Architekt:innen:
Über mindestens 12 Jahre einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung verfügen, nachgewiesen durch:
- Ausbildungsnachweise, die den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entsprechen;
- eine mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die nach der Eintragung, Zulassung oder einer gleichwertigen Erfassung erworben wurden.
- Über eine gültige Eintragung in ein Berufsregister oder eine Zulassung als Architekt einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer gleichwertigen Stelle verfügen.
- Über Zuverlässigkeit verfügen.
Um die Anerkennung ihrer Qualifikationen zu beantragen, müssen sich EU-Architekt:innen an die zuständige Behörde in der kanadischen Provinz oder dem kanadischen Territorium wenden, in dem sie tätig werden möchten.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Besteuerung in Kanada bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen