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Zollbericht Katar Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Je nach Warenart sind verschiedene Voraussetzungen für die Wareneinfuhr und den Marktzugang zu erfüllen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Einfuhrverbote

Ein Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Waren: gefährliche Abfälle, gebrauchte und runderneuerte Luftreifen, lebende Schweine, Betäubungsmittel, Glücksspielgeräte, radioaktiv verunreinigte Waren, Nahrungsmittel mit Zusatz von Tierblut, Elfenbein und Waren mit Ursprung in Israel. Einfuhrbeschränkungen bestehen für viele genehmigungs- oder zertifizierungspflichtige Waren wie Medizinprodukte, Lebensmittel oder Fahrzeuge.

Standards und Konformität

In Katar eingeführte Waren müssen entweder den Standards der katarischen oder der GCC-Organisation für Standards (GSO) entsprechen. Sind in beiden Organisationen keine Standards für bestimmte Produkte erlassen worden, so werden in der Regel internationale Standards akzeptiert. Dazu gehören zum Beispiel Standards der ISO (International Organization for Standardization), der Codex Alimentarius oder nationale Standards aus Deutschland, Frankreich oder dem Vereinigten Königreich.

Einige Waren müssen eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Die Standardisierungsorganisation Katars hat hierfür bestimmte Zertifizierungsunternehmen akkreditiert. Unter anderem unterliegen folgende Produkte dem Konformitätsbewertungsprogramm:

  • Elektrische Haushaltsgeräte: Toaster, Mikrowellen, Bügeleisen, Haartrockner
  • Kinderspielzeug
  • Folgende Fahrzeugersatzteile: Sicherheitsgurte, Felgen und Bremsbeläge
  • Baumaterial
  • Geschirr aus Melamin
  • Materialien, die Bitumen enthalten, das im Straßenbau benutzt wird
  • Bestimmte Pflegemittel wie Shampoo und Henna
  • Energiesparende Lampen und Klimageräte.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Zertifizierungsunternehmen ein Konformitätszertifikat aus. Das Zertifikat ist für die Zollabfertigung und somit für den Marktzugang notwendig.

Medizinische und pharmazeutische Produkte

Das Ministerium für öffentliche Gesundheit ist für medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse zuständig. Die Einfuhr medizintechnischer Geräte und anderer Medizinprodukte ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Der Versand muss grundsätzlich direkt aus dem Ursprungsland erfolgen. Möglich ist auch ein Versand durch einen vom Hersteller ermächtigten Vertreter aus einem anderen Land. In diesem Fall ist allerdings ein Nachweis über eine sichere Lieferkette notwendig. Der Importeur hat hingegen die Aufgabe, eine Lagerlizenz im Voraus zu beschaffen und die Freigabe der Waren beim Zoll zu beantragen.

Pharmazeutische Produkte müssen in Katar registriert sein. Voraussetzung für die Registrierung der Produkte ist eine Registrierung des ausländischen Herstellers, des Importeurs und des Vertreibers beziehungsweise Agenten in Katar. Der Exporteur muss hierfür alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem ein von der Botschaft Katars legalisiertes Zertifikat über die Gute Herstellungspraxis (GMP) sowie eine legalisierte Herstellerlizenz. Für jede Einfuhr ist außerdem eine Einfuhrgenehmigung notwendig. Über die notwendigen Tests und Zertifikate sollte eine Absprache mit dem Importeur erfolgen.

Nahrungsmittel

Voraussetzung für die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist zunächst eine Registrierung des importierenden Unternehmens beim Gesundheitsministerium Katars. Der Importeur muss die Warensendung außerdem vorab bei der "Port Health and Food Control Section" der Eingangszollstelle ankündigen. Für die Einfuhr von Obst und Gemüse ist ab dem 1. Dezember 2021 neben der Einfuhrgenehmigung auch eine Einfuhrlizenz notwendig. Die Lizenz ist vom Importeur beim zuständigen Ministerium, dem Ministry of Municipality zu beantragen.

Je nach Art des Produkts muss der Exporteur verschiedene Gesundheits-, Veterinär- und Analysezertifikate oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen aus dem Ursprungs- oder dem Exportland beilegen. Die Gesundheitszertifikate müssen vor dem Versand zunächst von einer Industrie- und Handelskammer und danach von der Botschaft Katars in Deutschland bescheinigt werden. Für Waren, die Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs enthalten, ist auch ein Halal-Zertifikat notwendig. Laut Gesundheitsministerium (Stand: Februar 2024) sind drei deutsche Halal-Zertifizierungsunternehmen akkreditiert: Halal ControlHalal Quality Control und RACS.

Bei der Einfuhr werden sowohl die Ware inklusive der Verpackung und Etikettierung als auch die dazu gehörigen Dokumente kontrolliert. Gegebenenfalls werden Proben entnommen. Abgewiesene Nahrungsmittelsendungen werden re-exportiert oder vernichtet. Alle wichtigen Informationen rund um den Import von Nahrungsmitteln sowie Musterzertifikate hat das katarische Gesundheitsministerium im „Food Importers Guide" und im "GCC Guide for control of imported foods" zusammengestellt. 

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