Special | Kroatien | Coronavirus
Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr
Kroatien hat die meisten Einschränkungen im öffentlichen Raum aufgehoben. (Stand: 12. April 2022)
Von Waldemar Lichter | Zagreb
Seit dem 9. April 2022 ist die Einreise aus Ländern der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Gebiets wieder uneingeschränkt möglich. Diese Reisenden brauchen ihre Anreise nicht mehr über das Onlineformular Enter Croatia anzukündigen.
Alle Einreisenden aus Drittstaaten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, müssen ein gültiges EU-Covid-Zertifikat vorweisen. Diejenigen, die kein EU-Zertifikat vorweisen können, sind verpflichtet, einen PCR- oder Schnelltest, einen Impfnachweis oder eine Genesungsbestätigung vorzulegen. Ausgenommen davon sind unter anderem Grenzpendler, Saisonarbeiter, Gesundheitspersonal, Fahrer im Frachtverkehr sowie Transitfahrten (innerhalb von 12 Stunden).
Generell müssen nach wie vor Anweisungen und Empfehlungen des kroatischen Gesundheitsamts beachtet werden.
|
Ebenfalls am 9. April 2022 sind die meisten Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben außer Kraft getreten. In Kraft bleibt nur die Maskenpflicht für Beschäftigte und Patienten im Gesundheitssektor und der Altersfürsorge. Das Tragen einer Schutzmaske wird weiterhin empfohlen.
|