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Zollbericht Marokko Einfuhrabgaben

Marokkos Finanzgesetz 2026: Neue Einfuhrabgaben im Überblick

Das Finanzgesetz 2026 ändert die Einfuhrabgaben für Lebensmittel, Smartphones und Medikamente – mit dem Ziel, die Kaufkraft und die lokale Industrie zu stärken. Ein Überblick.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die marokkanische Regierung hat mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2026 Maßnahmen beschlossen, die Auswirkungen auf die Einfuhr von Waren haben. Dazu gehören Anpassungen bei Zollsätzen, der Einfuhrumsatzsteuer sowie der Verbrauchsteuer. Zudem setzt Marokko die 2023 eingeleitete Reform der Einfuhrzölle für pharmazeutische Produkte fort.

Änderungen der Einfuhrabgaben 

Die wichtigsten Anpassungen betreffen Zollsenkungen und -erhöhungen, temporäre Befreiungen, neue Steuerbefreiungen sowie eine Vereinheitlichung von Fristen bei der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Investitionsgüter.

Zölle: Smartphones werden günstiger – Safran verteuert sich

Ab dem 1. Januar 2026 befreit Marokko lebende Hausrinder (Kontingent: 300.000 Tiere) und Kamele (Kontingent: 10.000 Tiere) vorübergehend bis Ende 2026 vom Zoll. Darüber hinaus werden die Einfuhrzölle auf Mobiltelefone – einschließlich Smartphones sowie CKD‑ und SKD‑Bausätze – von 17,5 auf 2,5 Prozent gesenkt. Mit dieser Maßnahme soll der offizielle Markt gestärkt und die lokale Montage gefördert werden. Auch 112 pharmazeutische Produkte profitieren von einer Zollsenkung von 30 auf 2,5 Prozent. Welche Waren konkret betroffen sind, zeigt die folgende Übersicht.

Marokko: Zollsenkungen zum 1. Januar 2026
Warenbeschreibung marokkanische Zolltarifnummer neuer Zollsatz in Prozentalter Zollsatz in Prozent
Pflanzenschutzmittel3808.99.11.00, 3808.99.19.00, 3808.99.90.10, 3808.99.90.702,530 oder 10
Komponenten für die Herstellung halbautomatischer Waschmaschinen4010.39.00.10, 4016.93.00.20, 4016.99.98.10, 7020.00.12.00, 8484.90.00.1017,530
Verleimte Holzlattenpaneele4421.99.90.8117,530
Gusseiserne Dosen (Weißblechdosen)7310.21.99.9117,530
Mobiltelefone8517.13.00, 8517.14.00, 8517.18.002,517,5
Smartphones, geliefert in Form von vollständigen C.K.D‑ oder S.K.D‑Bausätzen8517.13.00.302,517,5
Quelle: Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6702/210

Neben den Zollsenkungen gibt es auch deutliche Erhöhungen für bestimmte Waren. Besonders betroffen ist Safran, dessen Zollsatz von 40 auf 60 Prozent steigt. Auch Schnelltest-Diagnostika, PVC in Primärformen sowie ausgewählte Textil- und Haushaltswaren werden künftig höher belastet. Die wichtigsten Anpassungen bei den Zollerhöhungen im Überblick:

Marokko: Zollerhöhungen zum 1. Januar 2026
Warenbeschreibungmarokkanische Zolltarifnummerneuer Zollsatz in Prozentalter Zollsatz in Prozent
Safran0910.20.00.10,  0910.20.00.906040
Schnelltest-Diagnostika3822.11.29.10, 3822.12.19.10, 3822.19.29.1017,52,5
PVC in Primärformen3904.10.90.00102,5
Synthetische Monofile5404.19.00.10172,5
Jacquard-Maschenwaren6006.31.10.10, 6006.31.90.91, 6006.33.10.91, 6006.33.90.933010
Haushaltsgefriergeräte und halbautomatische Waschmaschinen8418.30.00.20, 8450.19.90.0017,52,5 und 10
Windschutzscheiben, Heckscheiben und andere8708.22.00.0017,52,5
Quelle: Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6702/210

 

Einfuhrumsatzsteuer: Neue Befreiungen und vereinheitlichte Fristen

Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden künftig:

  • Ungekochte, ungefüllte, "kurze" Teigwaren (z.B. bestimmte Nudelsorten). Die sogenannten "langen Teigwaren" werden weiterhin mit einem Satz von zehn Prozent besteuert.
  • Blut und seine Derivate für pharmazeutische Zwecke
  • Alle Materialien für die Düngung und Kultursubstrate, sofern ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.

Zudem wird die bisher unterschiedlich gehandhabte Verlängerung des Befreiungszeitraums für Investitionsgüter vereinheitlicht. Der ursprüngliche Zeitraum von 36 Monaten kann nun für alle Unternehmen einheitlich um weitere 24 Monate verlängert werden. Bisher galten unterschiedliche Verlängerungen je nach Fall (6 Monate bei höherer Gewalt, einmal erneuerbar; 24 Monate für Investitionsabkommen mit dem Staat).

Verbrauchsteuer: Letzte Phase der Tabaksteuerreform

Die im Finanzgesetz 2022 vorgesehene, fünfjährige Reform der Verbrauchsteuer auf Zigaretten tritt 2026 in ihre abschließende Phase ein. Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Anpassungen:

  • Erhöhung der spezifischen Verbrauchsteuer-Komponente auf 550 statt 400 Dirham je 1.000 Zigaretten
  • Senkung der ad‑valorem‑Komponente auf 56,5 statt 61 Prozent
  • Anhebung des Mindeststeuersatzes auf 953 statt 900,9 Dirham je 1.000 Zigaretten

Parallel dazu wird ab dem 1. Januar 2026 die steuerliche Kennzeichnung verpflichtend für:

  • Tabaknahe Produkte
  • Einweg‑E-Zigaretten
  • Vape-Liquids
  • Nikotinbasierte tabakfreie Ersatzprodukte
  • Zuckerhaltige Produkte.

Holzimporte: Einheitliche Steuer von sechs Prozent

Seit dem 1. Januar 2025 gilt auf importiertes Holz sowie auf Holzprodukte der Kapitel 44 und 94 eine Holzimportsteuer von zwölf  Prozent, mit Ausnahme bestimmter Waren der Position 44.08 und Holzprodukte des Kapitels 94, für die bereits ein Satz von sechs Prozent angewendet wird. Um die Importkosten für Roh- und Halbfertigwaren aus Holz zu senken und damit die Endpreise für Verbraucher zu reduzieren, sieht Artikel 6 des Finanzgesetzes eine Senkung des Steuersatzes auf einheitlich sechs Prozent vor. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Steuer auf importiertes Holz daher für alle Holz- und Holzprodukte der Kapitel 44 und 94 einheitlich auf sechs Prozent festgelegt.

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