Zollbericht Marokko Zolltarif, Einfuhrzoll
Einfuhrabgaben
Neben Zoll, Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer können bei der Einfuhr in Marokko weitere Abgaben anfallen. Unternehmen sollten diese kennen, um Importkosten korrekt zu kalkulieren.
10.02.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Zolltarif
Marokkos Zolltarif basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems. Die Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist der Transaktionswert der eingeführten Ware. Das ist der im Rahmen eines Kaufgeschäfts tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Viele Industriewaren der Zollkapitel 25 bis 97 mit Ursprung in der EU können bei Vorlage eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED) in der Regel von Zollvergünstigungen profitieren.
Über das elektronische Zollportal ADIL (assistant au dédouanement des marchandises à l'Importation en ligne) können Unternehmen nach Eingabe der entsprechenden Zolltarifnummer alle relevanten Informationen recherchieren.
- „Droits et Taxes“: Meistbegünstigungszollsätze und zusätzliche Einfuhrabgaben für Drittländer, mit denen Marokko kein Handelsabkommen unterhält
- „Accords et Conventions“: Präferenzzollsätze für Partnerländer, mit denen Marokko ein Handelsabkommen unterhält
- „Documents et Normes“: Hinweise zu Einfuhrbeschränkungen, Normen und spezifischen Anforderungen.
Änderungen durch die Haushaltsgesetzte
Die jährlichen Haushalts- oder Finanzgesetze führen in der Regel zu zahlreichen Anpassungen der Einfuhrabgaben. Welche Einfuhrabgaben sich Anfang 2026 geändert haben, erläutern wir in unserem Bericht zum Finanzgesetz 2026.
Schutz- und Antidumpingzölle
Marokko setzt verschiedene handelspolitische Instrumente ein, um lokale Industrien zu schützen. Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel veröffentlicht aktuelle Zollkontingente und handelspolitische Schutzmaßnahmen , darunter Antidumping- und Zusatzzölle unter „Mésures correctives a l‘importation“.
Antidumpingzölle werden derzeit etwa auf PVC aus der EU erhoben. In der Vergangenheit betrafen Schutzmaßnahmen etwa auch Walzdraht, Betonstahl, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen und Stahl sowie Faserplatten aus Holz. Wird das jeweils festgelegte Jahreskontingent überschritten, fällt ein Zusatzzoll an.
Die Zollkontingente gemäß Agrarabkommen zwischen der EU und Marokko für den Zeitraum 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026 sind im Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6681/222 vom 30. September 2025 aufgeführt.
Mehrwertsteuer
Bei der Einfuhr wird eine Mehrwertsteuer (taxe sur la valeur ajoutée-TVA) erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Abgaben, jedoch ohne die TVA selbst.
- Normalsteuersatz: 20 %
- Ermäßigte Sätze: 14 % (z. B. Butter), 10 % (u. a. Tierfutter), 7 % (ausgewählte pharmazeutische Produkte)
- Temporäre Befreiungen: häufig für bestimmte landwirtschaftliche Vorleistungen wie Düngemittel
- Spezifische TVA: auf alkoholische Getränke zusätzlich 100 Dirham/hl.
Verbrauchsteuern
Auf bestimmte Gebrauchswaren werden bei der Einfuhr und bei der Herstellung im Inland interne Verbrauchsteuern (frz.: taxes intérieures de consommation - TIC) erhoben. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der internen Verbrauchssteuern bildet das Gesetz Nummer 1-77-340 vom 9. Oktober 1977. Änderungen des Gesetzes erfolgen in regelmäßigen Abständen durch die Verabschiedung eines neuen Haushaltsgesetzes. Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis ohne die Mehrwertsteuer.
Für Tabakwaren gilt ein Mischsteuersatz, bestehend aus einer spezifischen Steuer. Die spezifische Steuer wird in Dirham pro 1.000 Gramm oder Dirham pro 1.000 Einheiten berechnet zuzüglich einer wertmäßigen Verbrauchsteuer (in Prozent vom Kleinverkaufspreis ohne Mehrwertsteuer). Außerdem wurde ein Mindeststeuersatz festgelegt.
Nachfolgend eine Übersicht mit Beispielen der aktuellen Verbrauchsteuersätze.
| Warenbezeichnung | Steuersatz |
|---|---|
| Fernseher größer als 32 Zoll | 100 Dirham/Stück |
| Smartphone | 50 Dirham/Stück |
| PC mit Bildschirm | 50 Dirham/Stück |
| PC ohne Bildschirm | 30 Dirham/Stück |
| Elektronische Haushaltsgeräte mit Energieeffizienzklasse G | 500 Dirham/Stück |
| Elektronische Haushaltsgeräte mit Energieeffizienzklasse E und F | 200 Dirham/Stück |
| Produkte für Wasserpfeifen ("muassel" ohne Tabak) | 675 Dirham/kg |
| Bestimmte Energy Drinks | 600 Dirham/hl |
| Wein | 1.150 Dirham/hl |
Sonstige Abgaben und Gebühren
Neben dem Zoll, der Mehrwert- und der Verbrauchsteuer können weitere produktspezifische Einfuhrabgaben dauerhaft oder zeitlich befristet anfallen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Abgaben:
- Fiskalische Importabgabe: Bis auf wenige Ausnahmen wie zum Zweck der Investitionsförderung unterliegen eingeführte Waren einer fiskalischen Abgabe (taxe parafiscale à l'importation - TPI) in Höhe von 0,25 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der verzollte Warenwert.
- Bier und Wein: Zusätzliche steuerähnliche Abgabe in Höhe von 5 Dirham pro Hektoliter, genannt "taxe sur les vins et bières".
- Steuer auf eingeführtes Holz (taxe sur les bois importés): Diese Steuer auf Hölzer und Waren aus Holz der Zollkapitel 44 und 94 beträgt 12 Prozent. Ausgenommen sind Hölzer der HS-Position 4408, die einem ermäßigten Satz in Höhe von sechs Prozent unterliegen. Bemessungsgrundlage ist der Warenwert zuzüglich Einfuhrzoll.
- Umweltabgabe auf Kunststoffe (taxe écologique sur la plasturgie): Bei der Einfuhr von Waren des Zollkapitels 39 (Kunststoffe und daraus hergestellte Waren) ist eine Umweltabgabe in Höhe von einem Prozent zu entrichten.
- Für diverse Dienstleistungen wie die vorgeschriebenen sanitären Kontrollen von lebenden Tieren, Pflanzen und deren Erzeugnissen (taxe d'inspection sanitaire vétérinaire/des végétaux) sowie die Nutzung des computergestützten Zollabfertigungssystems BADR fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.