Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen
Schutzzoll für warmgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl
Marokko prüft Schutzmaßnahme für bestimmte warmgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl.
09.02.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Marokko hat eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung für bestimmte warmgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl eingeleitet. Dies geht aus der öffentlichen Bekanntmachung (avis public n° DDC/01/2026) hervor.
Hintergrund ist das bevorstehende Auslaufen der bestehenden Schutzmaßnahme am 18. Juni 2026. Die Untersuchung umfasst folgende marokkanische Zolltarifpositionen: 7208, 7211.13, 7211.14, 7211.19, 7225.30, 7225.40, 7226.20.00.11, 7226.20.00.20, 7226.20.00.51, 7226.20.00.52, 7226.20.00.59, 7226.91 und 7226.99.80.00.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind bis zum 26. Februar 2026 beim marokkanischen Handelsministerium einzureichen.
Bisherige Verfahrensschritte
1. Einleitung der ursprünglichen Schutzmaßnahme
Bereits 2019 leitete Marokko eine erste Schutzuntersuchung zu importierten warmgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl ein. 2020 folgte nach einer vorläufigen Entscheidung die endgültige Festlegung einer Schutzmaßnahme, die Importzölle auf die betroffenen Produkte vorsah.
2. Einführung der aktuellen, noch gültigen Schutzmaßnahme
Zum 18. Juni 2023 begann eine neu ausgestaltete Schutzperiode. Sie endet am 18. Juni 2026. Im ersten Jahr lag der Zusatzzoll bei 22 Prozent. In den folgenden drei Jahren sollte der Zoll jährlich um einen Prozentpunkt sinken.
3. Ausnahmen für Entwicklungsländer
Einfuhren aus Entwicklungsländern sind von der Schutzmaßnahme ausgenommen. Die entsprechende Länderliste steht im Anhang des Rundschreibens Nr. 6469/211 der marokkanischen Zollverwaltung.