Schutzmaßnahmenuntersuchung zu bestimmten pflanzlichen Speiseölen
Madagaskar leitet eine Untersuchung einer Schutzmaßnahme zu bestimmten Arten von pflanzlichen Speiseölen ein.
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Madagaskar leitet eine Untersuchung einer Schutzmaßnahme zu bestimmten Arten von pflanzlichen Speiseölen ein.
Die ersten vorläufigen Maßnahmen gelten seit dem 28. Juni 2024.
Die EU-Kommission gibt die Einführung vorläufiger Ausgleichszölle bekannt.
Die Türkei schützt ihre heimischen Hersteller vor Importen. Das gilt auch für Waren aus der EU.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Betroffen sind auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand.
Im Zuge der Untersuchung überprüft China, ob Schweinefleisch aus der EU zu Dumpingpreisen in China eingeführt wurde.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Am 1. Januar 2024 führte Madagaskar vorläufige Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Windeln und Damenbinden ein. Nun wird die Aussetzung dieser Schutzmaßnahmen bekannt gegeben.
Mit den Zusatzzöllen soll die heimische Industrie insbesondere vor Konkurrenz aus China geschützt werden.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea.