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Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen
Bei Überschreitung der festgelegten Kontingentsmenge fällt bei der Einfuhr in Marokko ein Schutzzoll an.
17.01.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die marokkanische Regierung hat die Schutzmaßnahme für Walzdraht und Betonstahl bis zum 15. Oktober 2023 verlängert. Betroffen sind Erzeugnisse mit den marokkanischen Zolltarifnummern 7213.91.90.00 für Walzdraht und 7214.20.90.00 sowie 7214.99.91.00 für Betonstahl.
Die Einfuhrkontingente für das Jahr 2022 betragen 146.410 Tonnen für Walzdraht sowie 123.938 Tonnen für Betonstahl. Einfuhren im Rahmen dieser Kontingente sind vom Zusatzzoll befreit. Wird die Kontingentsmenge überschritten, dann fällt bei der Einfuhr der genannten Waren ein Zusatzzoll in Höhe von 0,55 Dirham (DH)/kg an.
Das Zollkontingent für Walzdraht beträgt jährlich unverändert 146.410 Tonnen. Das Kontingent für Betonstahl wird hingegen erhöht und beträgt 129.825 Tonnen für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 15. Oktober 2023. Waren mit Ursprung in Ländern, die im Avis Public No. DDC/05/2021 genannt werden, sind von der Schutzmaßnahme ausgenommen.
Marokko hat auch die Schutzmaßnahme für bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen und Stahl um drei Jahre verlängert, siehe unsere Meldung.