Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius

Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

  • Die Verhandlungen über die Ausweitung des Geltungsbereichs des EU-ESA-WPAs laufen noch. Bisher deckt das Abkommen lediglich den Warenhandel ab.

    Mitglied in der WTO

    Mauritius ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) am 2. September 1970 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Mauritius seit dem 1. Januar 1995 an.

    Weitere Informationen zu Mauritius in der WTO

    Regionale Wirtschaftsgemeinschaften

    Mauritius gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das in 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll, das den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vorsieht. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.

    Zudem ist Mauritius Mitglied des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (Common Market for Eastern and Southern Africa - COMESA), der sich für die Förderung von Handel, Wirtschaft und Zusammenarbeit einsetzt. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem der Ausbau einer Freihandelszone und somit der Abbau von Handelshemmnissen auf in der Region hergestellte Waren.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - ESA

    Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem östlichen und südlichen Afrika (WPA EU-ESA) wird seit Mai 2012 von Mauritius, Madagaskar, den Seychellen und Simbabwe sowie seit Februar 2019 von den Komoren vorläufig angewandt.

    Das Abkommen, das sich derzeit lediglich auf den Warenhandel beschränkt, sieht die Abschaffung von Zöllen und Kontingenten für Einfuhren aus ESA-Staaten in die EU sowie eine schrittweise Öffnung der ESA-Märkte für EU-Ausfuhren vor. Seit Oktober 2019 verhandeln die Vertragsparteien über die Ausweitung des Geltungsbereichs des WPAs.

    Tripartite und afrikanische Freihandelszone

    Mauritius hat das Tripartite Freihandelsabkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die Tripartite-Freihandelszone soll die bereits bestehenden Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 14 Staaten erforderlich.

    Darüber hinaus hat Mauritius am 7. Oktober 2019 die Ratifizierungsurkunde für die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) hinterlegt.

    Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA

    Waren mit mauritischen Ursprung können bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Mauritius von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.

    Daneben können mauritische Waren von Präferenzen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die einseitig von den USA gewährten Zollerleichterungen für etwa 40 Länder Afrikas wurden Ende Juni 2015 über den 30. September 2015 hinaus bis 2025 verlängert.

    Bilaterale Handelsabkommen

    Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen und ermöglicht, die Handelsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern zu intensivieren und zu regeln. 

    Mauritius - Indien

    Am 22. Februar 2021 haben Mauritius und Indien das Comprehensive Economic Cooperation and Partnership Agreement (CECPA) unterzeichnet. Das Abkommen trat am 1. April 2021 in Kraft.

    Das CECPA bietet Mauritius Zugang zu einem Markt mit mehr als 1,4 Milliarden Einwohnern, deckt neben dem Warenhandel auch den Dienstleistungshandel ab und formuliert unter anderem Regeln zu der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Handelshemmnissen und der Streitbeilegung.

    Mauritius - China

    Das Abkommen zwischen Mauritius und China wurde im Oktober 2019 unterzeichnet und trat nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren durch beide Seite am 1. Januar 2021 in Kraft.

    Das Abkommen deckt dabei den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit ab. Konkrete Regeln zum Abbau von Handelsmaßnahmen sind ebenfalls enthalten.

    Der chinesische Markt ermöglicht den mauritischen Exporteuren einen zollfreien Zugang zu 7.504 Zolltarifpositionen seit Inkrafttreten. Zölle auf weitere 723 Positionen werden schrittweise über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren ab dem 1. Januar 2021 abgebaut.

    Mauritius - Türkei

    Das Abkommen zwischen Mauritius und der Türkei wurde am 9. September 2011 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2013 in Kraft.

    Das Abkommen ermöglicht den mauritischen Exporteuren einen zoll- und kontingentfreien Zugang zu allen Industrieprodukten, mit Ausnahme einer Liste von 70 Kleidungsstücken, für die die Zölle über einen Zeitraum von vier Jahren schrittweise abgebaut werden. Neben dessen sieht das Abkommen für 45 landwirtschaftliche Produkte, wie zum Beispiel gekühlter Fisch und tropische Früchte, Konzessionen vor. Für Einfuhren aus der Türkei wurde ein Zollabbauplan erstellt, der sich in drei Listen gliedert.

    Mauritius - Pakistan

    Die Freihandelszone zwischen Mauritius und Pakistan wurde am 30. Juli 2007 unterzeichnet. Im Rahmen der Freihandelszone können beide Länder zu Vorzugsbedingungen miteinander Handel betreiben. Die eingegangenen Präferenzen gelten für eine Reihe von Waren.

    Weitere Mitgliedschaften

    Mauritius gehört der Indian Ocean Commission (IOC) sowie der Indian Ocean Rim Association (IORA) an, die beide das Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit der entsprechenden Mitglieder zu fördern. Darüber hinaus ist Mauritius Vertragsstaat des plurilateralen Abkommens zwischen einigen ESA-Staaten und dem Vereinigten Königreich.

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  • Mauritius ist digital unterwegs: Dokumente für die Abwicklung aller eingeführten Waren können in der Regel elektronisch eingereicht werden.

    Bei Verstößen, fehlenden oder falschen Unterlagen sind nicht nur Verzögerungen in der Abwicklung möglich, der Zoll kann zudem zusätzliche Zollgebühren verlangen, die Ware beschlagnahmen und/oder Strafen verhängen. Beachten Sie deshalb folgende Formalitäten: 

    Registrierungen

    Importeure müssen sich bei der mauritischen Zollbehörde (Mauritius Revenue Authority - MRA) und bei der Abteilung für Unternehmens- und Gewerbeanmeldung (Corporate and Business Registration Department) registrieren, um eine Tax Account Number für die Zollanmeldung sowie eine Business Registration Number zu erhalten.

    Meldepflicht vor Ankunft der Ware

    Die Ankunft von Importsendungen ist vorab anzuzeigen.

    WarenanmeldungWelche Fristen und Anforderungen sind bei der Einfuhr in Mauritius zu berücksichtigen?
    VerkehrswegFristen für die Warenmeldung vor Ankunft der WareWeitere Hinweise
    Schiff (ab 100 Tonnen Nettogewicht)Spätestens 24 Stunden nach der Beladung im letzten Abfahrtshafen
    • Anmeldung erfolgt elektronisch über das Single Window TradeNet und muss bei Ankunft in Papierform vorgelegt werden
    • Anmeldung wird in englischer Sprache ausgefüllt
    • Es wird kein spezifisches Formular vorausgesetzt
    • Anmeldung ist vom Spediteur oder einem autorisierten Vertreter zu erstellen 

    Weitere Informationen

    FlugzeugSpätestens 4 Stunden vor Ankunft des Flugzeuges
    • Anmeldung wird elektronisch über TradeNet oder das System der International Society for Aeronautical Telecommunications hinterlegt und muss bei Ankunft in Papierform vorgelegt werden
    • Anmeldung wird in englischer Sprache ausgefüllt
    • Anmeldung ist vom Piloten oder einem autorisierten Vertreter auszufüllen
    Quelle: https://www.mra.mu/index.php/customs1/import/inward-manifests-and-berthing-landing-of-vessels-aircrafts; Access2Markets: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home

     

    Weitere Informationen zu den Meldepflichten

    Zollanmeldung

    Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung (Bill of Entry - BOE) vorzulegen. Sie ist in englischer Sprache zu erstellen und enthält alle Angaben über die Ware.

    Die Abgabe der BOE erfolgt in der Regel elektronisch über TradeNet. Dies setzt voraus, dass der Importeur bei der MRA und im TradeNet registriert ist. Bei elektronischer Abgabe über TradeNet wird eine Bearbeitungsgebühr von 140 Mauritius-Rupie (MR) fällig. Verlangt die Zollverwaltung eine Zollanmeldung in Papierform, ist das entsprechende Formular mit dem Aufdruck "Mauritius Customs Single Goods Declaration" zu verwenden. 

    Die Zollanmeldung kann vom Einführer selbst oder einem zugelassenen Zollagenten vorgenommen werden. Es dürfen nur vom Generaldirektor der Zollbehörde zugelassene Zollagenten eingesetzt werden. Die Zollanmeldung ist spätestens fünf Werktage nach Eintreffen der Ware in Mauritius abzugeben.

    Warenbegleitpapiere 

    Neben der Zollanmeldung sind abhängig von der Ware noch weitere Dokumente elektronisch einzureichen:

    • Rechnungen
    • Frachtdokumente
    • Eventuell
      • Packliste
      • Ursprungsnachweis
      • Versicherungszertifikat
      • Einfuhrgenehmigung/-lizenz
    • Verkaufsbestätigung
    • und je nach Ware sonstige Zeugnisse/Bescheinigungen

    Handelsrechnung

    Für die Wareneinfuhr ist eine in englischer Sprache ausgestellte Handelsrechnung erforderlich. Diese wird vom Ausführer ausgestellt und ist als gescannte Kopie über TradeNet einzureichen. Originale sind den Zollbehörden nur auf Verlangen vorzulegen. Folgende Angaben sind auf die Handelsrechnung zu drucken:

    • Name und Anschrift des Absenders und Empfängers (des Käufers, falls abweichend zum Empfänger)
    • Ausstellungsdatum
    • Menge der Ware
    • genaue Warenbeschreibung
    • FOB-Wert der Ware
    • Angabe jeglicher Beiträge, die den Endbetrag beeinflussen
    • Gesamtkosten
    • Erklärung über die Richtigkeit dieser Rechnung
    • Unterschrift des Exporteurs

    Daneben ist es im internationalen Handel üblich, weitere Angaben, wie unter anderem Rechnungsnummer, Ausstellungsort, Ursprungsland, Angaben zum Transport, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Anzahl und Art der Packstücke sowie Preis pro Stück und Menge auf die Handelsrechnung zu drucken.

    Packliste

    Eine detaillierte Packliste ist nur dann beizufügen, wenn die Handelsrechnung keine genaue Übersicht der einzelnen Packstücke beziehungsweise der gelieferten Ware enthält. Die Packliste ist in englischer Sprache vom Ausführer zu erstellen. Die einzelnen Waren müssen dabei übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marken, Nummern, Importlizenznummer, Brutto- und Nettogewicht sowie Lieferbedingungen aufgelistet werden. Es ist kein spezielles Formblatt notwendig.

    Frachtdokumente

    Bezüglich der Luftfracht spricht man von einem Luftfrachtbrief (Air Waybill). Bei der Seefracht dagegen von einem Konnossement (Bill of Lading). Beide Dokumente enthalten Einzelheiten zum Warentransport und sind bei der Zollabfertigung vorzulegen. Normalerweise werden die Dokumente in englischer Sprache vom Spediteur oder seinem Vertreter vorbereitet.

    Präferenznachweise 

    Mit einem Präferenzdokument können Waren zollbegünstigt oder sogar zollfrei eingeführt werden. Präferenzpapiere dürfen nur ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausstellung nach den geltenden Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens erfüllt sind.

    Das Ursprungsprotokoll zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen dem östlichen und südlichen Afrika (ESA) und der EU legt die Ursprungsnachweise und die entsprechenden Regeln zur Bestimmung des präferenziellen Ursprungs fest.

    Seit dem 1. September 2020 findet für EU-Ausführer der Registrierte Ausführer (REX) Anwendung. Demnach kann der EU-Ursprung im Rahmen des Interims-WPA für Sendungen ab 6.000 Euro lediglich über eine Erklärung zum Ursprung durch einen REX erfolgen. Für Sendungen bis 6.000 EUR Warenwert kann weiterhin jeder Ausführer eine Erklärung zum Ursprung ausstellen, die auf die Handelsrechnung oder auf ein anderes Handelspapier gedruckt wird. Die Erklärung muss dabei nach festgelegtem Wortlaut abgegeben werden (siehe hierzu Anhang IV des Beschlusses Nr. 1/2020).

    Weitere Informationen:

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    Das Programm des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator - AEO) findet seit 2008 Anwendung.

    Ein AEO profitiert von zahlreichen Vorteile, wie zum Beispiel:

    • beschleunigte und vereinfachte Abfertigung von Waren
    • elektronische Abgabe der Zollanmeldung
    • elektronische Zahlung von Einfuhrabgaben
    • Möglichkeit des Zahlungsaufschubs
    • geringerer Aufwand bei Warenkontrollen

    Unternehmen, die an internationalen Lieferketten beteiligt sind und zollrelevante Tätigkeiten ausüben, können den AEO-Status beantragen. Dazu gehören Hersteller, Importeure, Ausführer, Logistikunternehmen, Spediteure, Makler und Zollagenten. 

    Weitere Informationen zum AEO in Mauritius 

    Formulare: Application for AEO Certificate/AEO Questionnaire

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  • Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.

    Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Das mauritische Zollgesetz (The Customs Act 1988) unterscheidet zwischen verschiedenen Zollverfahren. Demnach können Waren zum freien Verkehr abgefertigt oder auch in ein besonderes Zollverfahren überführt werden.

    Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr (home consumption)

    Waren, die im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort verwendet oder verbraucht werden sollen, müssen über das Zollverfahren "home consumption" abgewickelt werden. Waren können entweder direkt bei Einfuhr in Mauritius zum zollrechtlich freien Verkehr abgewickelt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel wenn die Ware aus einem Lager entnommen wird. 

    Um die Freigabe zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr zu erhalten, müssen neben der Zollanmeldung auch alle weiteren Warenbegleitpapiere elektronisch über TradeNet eingereicht und die Einfuhrzölle, Steuern sowie sonstige Abgaben beglichen werden. Die anfallenden Einfuhrabgaben sind innerhalb von 14 Werktagen nach Abgabe der Zollanmeldung zu entrichten.

    Zolllager (warehousing)

    Waren, die das Zollgebiet betreten oder verlassen, können für einen im mauritischen Zollgesetz festgelegten Zeitraum in einem Zolllager gelagert werden. Während der Lagerung befinden sich die Waren unter zollamtlicher Überwachung. 

    Wird die Ware nach der Einlagerung in den freien Verkehr verbracht, fallen Zölle und Gebühren an. Erst nachdem diese vollständig beglichen wurden, erfolgt die Freigabe der Waren.

    Mauritius unterscheidet zwei Arten von Zolllagern:

    • Bonded Warehouse
    • Customs Warehouse 

    Die sogenannten "bonded warehouses" sind zugelassene Orte, wie zum Beispiel Gebäude, Lager oder Schuppen, an dem zur Einlagerung angemeldete Waren bis zur Entrichtung der Abgaben untergebracht werden. Waren können hier maximal 24 Monate eingelagert werden.

    Die sogenannten "customs warehouses" sind dagegen Örtlichkeiten, die der Regierung gehören oder von ihr angemietet wurden und als Zolllager für die Lagerung von Waren, einschließlich beschlagnahmter Waren, bis zur Entrichtung der Abgaben, genutzt werden. Die Einlagerung ist kostenpflichtig.

    Weitere Informationen in den Customs Regulations 1989, Abschnitte VII und VIII

    Versandverfahren (transit/transhipment)

    Das nationale Versandverfahren ermöglicht den Warentransport von der Eingangszollstelle zur Bestimmungszollstelle im Zollgebiet unter Aussetzung der zu zahlenden Einfuhrabgaben, sofern ein vom Generaldirektor bestätigter Antrag vorliegt.

    Verlassen die Waren aus irgendeinem Grund das Zollgebiet, so kann eine angemessene Sicherheit zur Deckung der zu entrichtenden Zölle, Steuern und Abgaben verlangt werden. Alternativ kann die Ware unter einem vom Zoll angebrachten Verschluss (Zollplombe) befördert werden.

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitt 110 und im Leitfaden Transhipment

    Vorübergehende Verwendung (temporary admission)

    Waren können vorübergehend in Mauritius eingeführt werden, wenn beabsichtigt ist, diese innerhalb von 12 Monaten nach Einfuhr in unverändertem Zustand wieder auszuführen. Eine Sicherheit, zum Beispiel in Form einer Barkaution, in Höhe der Einfuhrabgaben ist bei Einfuhr der Waren zu hinterlegen, die bei fristgerechter Wiederausfuhr erstattet wird. 

    Formular: Security to Customs (Temporary Admission) Section 21 of the Customs Act

    Mauritius akzeptiert zudem die Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens (internationales Zollpassierscheinheft), welches eine vorübergehende abgabenfreie Einfuhr ermöglicht. Mit einem solchen Carnet können jedoch nur folgende Waren abgabenfrei eingeführt und später wieder ausgeführt werden: Warenmuster, Berufsausrüstung sowie Ausstellungs- und Messegüter. Waren, die von vornherein im Ausland verbleiben sollen, können nicht mit einem Carnet A.T.A. eingeführt werden. Güter, die vorerst mit einem Carnet eingeführt wurden, dann aber doch im Ausland verbleiben sollen, müssen der nächsten ausländischen Zollbehörde unter Vorlage des Carnets gemeldet werden.

    Weitere Informationen zur vorübergehenden Einfuhr und zum Carnet A.T.A.

    Aktive und passive Veredelung (inward and outward processing)

    Der Generaldirektor kann die Überführung von Waren in den aktiven oder passiven Veredelungsverkehr unter Einhaltung der von ihm festgelegten Bedingungen zulassen.

    Bei der aktiven Veredelung werden Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur in das Zollgebiet eingeführt, um sie nach entsprechender Behandlung wieder auszuführen. Während sich Waren in der aktiven Veredelung befinden, sind diese von Zöllen, Verbrauchsteuern und weiteren Abgaben befreit. Einerseits können Waren zur Veredelung mit anschließendem Export einfuhrabgabenfrei eingeführt werden (Inward Processing), andererseits können aber auch für die zu veredelnden Waren Einfuhrabgaben entrichtet werden, die dann bei nachgewiesener Ausfuhr entsprechend veredelter Waren erstattet werden (Drawback-Verfahren).

    Formulare:

    Passive Veredelung bedeutet, dass Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur vorübergehend aus dem Zollgebiet ausgeführt und nach Abschluss der Arbeiten wieder eingeführt werden. Auf den Wert der Ausbesserung wird kein Zoll erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt davon unberührt und ist bei der Einfuhr zu zahlen.

    Weitere Informationen im Customs Act, Abschnitte 21A und 91A

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  • Die in den letzten Jahren durchgesetzten Liberalisierungen spiegeln sich im aktuellen Zolltarif wider.

    Die anfallenden Einfuhrabgaben sind innerhalb von 14 Werktagen nach Abgabe der Zollanmeldung zu entrichten. Diese können bar, per Geldscheck oder Banküberweisung beglichen werden.

    Zolltarif und Zollsätze

    Der Zolltarif Mauritius' (Customs Tariff Schedule, HS 2022 Version) basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022). Der aktuelle Zolltarif spiegelt die über die letzten Jahre hinweg durchgesetzten Liberalisierungen wider. Der aktuelle durchschnittliche Meistbegünstigungszollsatz liegt bei 0,8 Prozent (Stand: 2022). Im Jahr 2021 lag dieser noch bei 1,3 Prozent.

    92,7 Prozent aller landwirtschaftlichen Waren und 96,2 Prozent der nicht-landwirtschaftlichen Waren können zollfrei gehandelt werden. Für die restlichen Waren fallen Einfuhrzölle zwischen 5 und 100 Prozent an.

    Zollkontingente wendet Mauritius lediglich im Rahmen des Handelsabkommens mit Indien (CECPA) an. Diese gelten dabei für 88 Produkte wie zum Beispiel Gewürze, Tea, Plastikartikel und Holzmöbel. Die entsprechenden Kontingente können über das mauritische Portal View Quota at Import eingesehen werden.

    Zollwert

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Zölle ist der Zollwert. Entsprechend dem von Mauritius umgesetzten WTO-Zollwertkodex ist dies in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, abzüglich Fracht- und Versicherungskosten. Kann der Zollwert nicht nach dieser ersten Methode festgestellt werden, sind die 2. bis 6. Methode in der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Ermittlung des Zollwerts zu prüfen.

    Weitere Informationen zur Ermittlung des Zollwertes in Mauritius (inklusive Beispiele)

    Außertarifliche Zollbefreiungen sowie reduzierte Zollsätze

    Die sogenannten unclassified exemptions from customs duty werden im mauritischen Zolltarif unter First Schedule, Part II dargelegt. Hierunter fallen einerseits Waren, für die Zollbefreiung gewährt wird, und andererseits Waren, für die ein ermäßigter Zollsatz gewährt wird.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der mauritischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Mauritius erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können.

    Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert zuzüglich Zoll und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst.

    Der Normalsatz beträgt 15 Prozent. Neben der 15-prozentigen Mehrwertsteuer greift für einige Waren auch eine Mehrwertsteuerbefreiung beziehungsweise ein Nullsatz. Die steuerbefreiten Leistungen werden im First Schedule des VAT Act genannt. Leistungen, für die der Mehrwertsteuersatz Null Prozent beträgt, werden dagegen im Fifth Schedule des VAT Act gelistet. 

    Den produktspezifischen Einfuhrumsatzsteuersatz können Sie den Customs Tariff Schedules entnehmen.

    Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer

    Gesetzesgrundlage: Value Added Tax Act

    Verbrauchsteuer 

    Auf Grundlage des Excise Act 1994 und den entsprechenden Aktualisierungen wird der Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren mit einer indirekten Steuer belastet. 

    Bei der Einfuhr von beispielsweise folgenden Waren fällt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) an:

    • einige Milcherzeugnisse 
    • Frucht- und Gemüsesäfte
    • Mineralwasser und Limonaden
    • Tabak und Tabakwaren
    • bestimmte alkoholische Getränke
    • diverse KFZ und Boote

    Die Liste aller verbrauchsteuerpflichtigen Waren können Sie im The Excise Act - Part I nachlesen. Den produktspezifischen Verbrauchsteuersatz können Sie den Customs Tariff Schedules entnehmen.

    Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert. 

    Wie hoch ist der Verbrauchsteuersatz für ausgewählte Waren?Ausgewählte Beispiele
    Produktkategorie BeispielVerbrauchsteuersatz
    LebensmittelOrangensaft (HS: 2009.19.00)6 Cent je Gramm Zuckergehalt
    Alkoholische GetränkeBier (HS: 2206.00.49)73.30 MR/Liter
    TabakwarenZigarillos (HS: 2402.10.10)13728 MR/1000 Stück
    MineralölerzeugnisseGas (HS: 2710.19.50)4.22 MR/Liter
    KFZPersonenkraftwagen (HS: 8703.32.13)50 Prozent
    Stand der Tabelle: März 2024; Die Zolltarifnummern beziehen sich auf die mauritischen Zolltarifnummern; 1 MUR = 0,020 EUR (09.04.2024)Quelle: https://www.mra.mu/download/ExciseAct.pdf

     

    Gesetzesgrundlage: Excise Act

    Weitere Steuern und Abgaben

    Bei der Wareneinfuhr in Mauritius können je nach Art der Ware noch weitere Abgaben anfallen.

    MID-Abgabe

    Produkte aus Petroleum oder Flüssiggas (HS: 2701.11, 2701.12, 2701.19, 2710.19.19, 2710.19.31, 2710.19.39, 2710.19.50, 2710.19.61, 2710.19.69, 2711.13) werden mit einer zusätzlichen MID-Abgabe (Maurice Ile Durable) zur Erhaltung der Umwelt belastet. Die Abgabe beträgt 0,30 Mauritius-Rupie (MR)/l.

    Für welche konkreten Waren die MID Levy anfällt, können Sie dem Part II - Mid Levy des Excise Act entnehmen.

    Umweltabgabe

    Bestimmte KFZ sowie Waren des Kapitels 87 des Harmonisierten Systems werden mit einer zusätzlichen CO2-Abgabe (Umweltabgabe) belastet. Die Abgabe hängt vom Co2-Ausstoß des Kraftfahrzeuges ab. Für KFZ ab einem Co2-Ausstoß von 151 g/km beträgt die Abgabe zwischen 2000 MR/g/km und 5000 MR/g/km.

    Weitere Informationen zur Co2-Abgabe auf KFZ

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  • Für beispielsweise gebrauchte Güter oder bestimmte Lebensmittel bestehen besondere Marktzugangsvoraussetzungen. Die Einfuhr ist deshalb nur mit einer Genehmigung möglich.

    Einfuhrverbote sowie -beschränkungen dienen dem Schutz der Gesellschaft sowie der Aufrechterhaltung der Umwelt in Mauritius.

    Um Waren problemlos in Mauritius einführen zu können, sollten sich Importeure vorab mit den einzelnen Verboten und Beschränkungen vertraut machen und bei Bedarf die entsprechenden Genehmigungen, Lizenzen oder weitere Marktzugangsdokumente einholen. Die entsprechenden Dokumente müssen bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen möglich. 

    Einfuhrverbote

    Das Ministry of Commerce and Consumer Protection legt fest, welche Waren von der Einfuhr gänzlich ausgeschlossen sind und somit einem Einfuhrverbot unterliegen. 38 Warenkategorien sind derzeit nach den Consumer Protection Regulations 2017 von einer Einfuhr ausgeschlossen. Darunter fallen zum Beispiel:

    • Bestimmte gebrauchte Fahrzeuge sowie bestimmte Ersatzteile für gebrauchte Fahrzeuge
    • Kaugummi oder Süßigkeiten, die Zigaretten ähneln
    • Kosmetikprodukte, die Vitamin K1 beinhalten
    • Süßigkeiten, die bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe enthalten
    • Quecksilber enthaltende Batterien
    • Runderneuerte, neu gummierte, nachgeschnittene Reifen für KFZ
    • Bestimmte chemische Stoffe
    • Gefährliche Abfälle (vgl. Basler Übereinkommen und Waste Management)
    • Bestimmte Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von weniger als 50 Prozent

    Zudem verbietet der Customs Act die Einfuhr von Falschgeld und Waren, die das Markenrecht verletzen.

    Die vollständige Liste mit allen verbotenen Einfuhren veröffentlicht die Mauritius Revenue Authority.

    Neben den grundsätzlichen Einfuhrverboten können auch vorübergehende Einfuhrverbote bestehen, um zum Beispiel das Land vor Krankheiten zu schützen oder auf eine aktuelle Situation zu reagieren.

    Einfuhrbeschränkungen 

    Waren, für die auf Grundlage nationaler Gesetze oder internationaler Abkommen Beschränkungen gelten, dürfen eingeführt werden, sofern die geforderten Nachweise, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz oder Bestätigung über eine Typprüfung, vorgelegt werden können. 

    Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit auf Grundlage der Consumer Protection Regulation 2017 Einfuhrbeschränkungen:

    • Weizenmehl
    • Rohdiamanten
    • Feuerwerkskörper
    • Bestimmter Reis
    • Schmieröle und -fette
    • Abfälle und Schrott aus Gold
    • Kraftfahrzeuge aus zweiter Hand

    Die vollständige Liste mit allen kontrollierten Einfuhren veröffentlicht die Mauritius Revenue Authority.

    Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur vor Ankunft in Mauritius entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz oder ein Analysezertifikat, bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum mauritischen Markt erforderlich.

    Produktspezifische EinfuhrbeschränkungenWelche Nachweise sind erforderlich?

    Warenkategorie

    Erforderliche Nachweise/entsprechende Behörde

    Lebende Tiere und tierische Produkte

    Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Agrarindustrie und Lebensmittelsicherheit (Ministry of Agro Industry & Food Security)

    Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung 

    Lebende Pflanzen

    Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Agrarindustrie und Lebensmittelsicherheit (Ministry of Agro Industry & Food Security)

    Pflanzengesundheitszeugnis

    Lebensmittel

    Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Agrarindustrie und Lebensmittelsicherheit (Ministry of Agro Industry & Food Security)

    Registrierung bei der Food Import Unit des Ministeriums für Agrarindustrie und Lebensmittelsicherheit

    Analysezertifikat

    Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung bei tierischen Produkten

    Halal Zertifikat

    Abhängig von den einzuführenden Lebensmitteln, können noch weitere Dokumente erforderlich sein. Weitere Informationen in der Guideline.

    Fische und Fischprodukte

    Registrierung und Zulassung des Importeurs und der Fischprodukte beim Ministerium für Seewirtschaft, Meeresressourcen, Fischerei und Schifffahrt (Ministry of Blue Economy, Marine Resources, Fisheries and Shipping)

    Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Seewirtschaft, Meeresressourcen, Fischerei und Schifffahrt

    Gesundheitsbescheinigung

    Fangdokument

    Gebrauchte Landmaschinen

    Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Agrarindustrie und Lebensmittelsicherheit (Ministry of Agro Industry & Food Security)

    Bestimmte gefährliche Chemikalien

    Registrierung beim Dangerous Chemicals Control Board des Ministeriums für Gesundheit und Lebensqualität (Ministry of Health and Wellness)

    Lizenz zur Einfuhr gefährlicher Chemikalien

    Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Gesundheit und Lebensqualität

    Sicherheitsdatenblatt

    Pharmazeutische Produkte, Betäubungsmittel und Psychopharmaka

    Zulassung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka durch das Ministerium für Gesundheit und Lebensqualität (Ministry of Health and Wellness)

    Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Gesundheit und Lebensqualität

    Zertifikat über gute Herstellungspraxis

    Freiverkäuflichkeitsbescheinigung

    WHO-konformes Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts 

    Funk- und Telekommunikationsgeräte

    Einfuhrgenehmigung von der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (Ministry of Information Technology, Communication and Innovation)

    Konformitätsprüfung bzw. Konformitätszertifikat 

    Diese Liste ist nicht abschließend. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder können weitere Dokumente erforderlich sein.Quelle: https://www.mauritiustrade.mu/ressources/pdf/list-controlled-goods.pdf; https://www.mcci.org/en/inside-mauritius/imports-exports/guide-to-import/


    Die hier dargestellte Liste ist nicht abschließend. Weitere Waren können Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Viele Waren, vor allem Haushalts- und Elektrogeräte, unterliegen zudem einer verpflichtenden Konformitätsbewertung. Je nach Art der Ware ist diese in Mauritius oder bereits vorab im Exportland durchzuführen. Weitere Informationen hierzu im Abschnitt Standards und Normen.

    Gebrauchte Güter

    Gebrauchte Waren gelten in Mauritius als kontrollierte Waren und können deshalb nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung eingeführt werden.

    Beispielsweise dürfen gebrauchte Motorräder nicht zum Weiterverkauf eingeführt werden. Gebrauchte Gummiluftreifen dürfen nur von in der freien Wirtschaftszone ansässigen Unternehmen zur Wiederausfuhr eingeführt werden. Bestimmte gebrauchte Ersatz- und Zubehörteile für Kraftfahrzeuge sind sogar gänzlich von der Einfuhr ausgeschlossen. 

    Die Einfuhrbeschränkungen gebrauchter Fahrzeuge sind an das Alter der Fahrzeuge geknüpft. Kraftfahrzeuge müssen zwischen 18 Monate und vier Jahre alt sein, um eingeführt werden zu dürfen. Kraftfahrzeuge mit einem doppelten Verwendungszweck oder auch Lastkraftwagen unterliegen anderen Altersgrenzen. Für die Einfuhr gebrauchter Fahrzeuge ist zudem eine Prüfbescheinigung von einer anerkannten Prüfstelle erforderlich. Weitere Informationen hierzu im Abschnitt Standards und Normen.

    Werden gebrauchte Fahrzeuge gewerblich eingeführt, um diese anschließend zu verkaufen, wird eine Genehmigung des Ministeriums für Handel und Verbraucherschutz gefordert. 

    Einfuhrdokumente recherchieren

    Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind, können Sie anhand der Zolltarifnummer im Mauritius Trade Portal recherchieren.

    Dr. Melanie Jordan

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  • Internationale Standards sind in Mauritius für eine Vielzahl von Produkten anerkannt.

    Waren, die in Mauritius eingeführt werden, müssen den gültigen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Für die Einfuhr ausgewählter Waren wird zudem ein Konformitätsnachweis vorausgesetzt. 

    Normen und Standards

    Standards spielen in der Geschäftswelt eine wichtige Rolle, denn sie stellen unter anderem sicher, dass Unternehmen regulatorische Anforderungen erfüllen und somit Verbraucher vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit schützen.

    Nationale Standards

    Für die Entwicklung, Verabschiedung, Anwendung und Zertifizierung nationaler Standards ist die mauritische Standardisierungsbehörde Mauritius Standards Bureau - MSB verantwortlich. Neben der Entwicklung und Anwendung von Standards führen die dem MSB angeschlossenen Prüflabore zahlreiche Testverfahren durch.

    Die meisten entwickelten Standards sind freiwillig, wobei einige mauritische Standards in die Gesetzgebung integriert wurden und somit verpflichtend sind. Diese obligatorischen nationalen Normen dienen dem Verbraucher- und Umweltschutz. Mauritius sieht unter anderem für Lebensmittel, elektronische Komponenten, Schutzkleidung, Leitungssysteme und Feuerzeuge obligatorische Standards vor.

    Internationale Standards

    Für eine Vielzahl von Waren werden internationale Standards anerkannt. Beispielsweise akzeptiert Mauritius Waren, die die festgelegten Bedingungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie die der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) entsprechen. MSB ist Mitglied der ISO, der IEC und der African Organization for Standardization (ARSO).

    Eine Übersicht aller in Mauritius anerkannten Standards kann online eingesehen werden.

    Konformitätsbewertungsverfahren

    Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen, welches bestätigt, dass die importierten Waren mit den mauritischen, europäischen und internationalen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen. 

    Für unter anderem Waren des ersten und dritten Anhangs der sogenannten Consumer Protection (Safety Requirements) Regulations 2019 werden entsprechende Konformitätszertifikat vorausgesetzt. Darunter fallen unter anderem Helme, Feuerzeuge und elektrische Geräte.

    Das Konformitätszertifikat wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. Die Prüfgesellschaften SGS und Bureau Veritas wurden als akkreditierte Stellen in Deutschland benannt.

    Für den Antrag auf eine Konformitätsbewertung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Vielmehr ist eine Art Anfrage (letter of request) zu stellen. Die Bearbeitungszeit sowie die Gebühren variieren je nach Prüfgesellschaft und der zu zertifizierenden Ware. Das Zertifikat ist für eine Produktionslinie gültig. Sobald das Prüfinstitut den Antrag angenommen hat, wird ein Prototyp, welches stellvertretend für die gesamte Charge steht, geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Prüfinstitut das CoC aus. 

    Für die Zollabfertigung legt der Importeur eine Kopie des Konformitätszertifikats vor. Je nach Prüfgesellschaft kann das Zertifikat auch digital eingereicht werden. Die Überprüfung der Waren, Konformitätszertifikate sowie weiterer Unterlagen erfolgt sodann durch das MSB. Nach erfolgreicher Abnahme stellt das MSB - vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren - einen Konformitätsbericht (conformity report) aus. Eingeführte Waren, die von keiner akkreditierten Stelle geprüft wurden, werden einer lokalen Zertifizierung in Mauritius unterzogen. Die dafür anfallenden Kosten liegen zwischen 800 und 10.000 Mauritius-Rupie (MR).

    Weitere Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren:

    Vorversandkontrolle für gebrauchte Fahrzeuge

    Für gebrauchte Fahrzeuge setzt Mauritius eine Vorabbesichtigung (Pre Shipment Inspection) der Ware durch eine autorisierte Prüfgesellschaft im Exportland voraus. Diese Kontrolle muss mit einem Inspection certificate bestätigt werden. 

    Die Bescheinigung wird in der Regel vom Exporteur eingeholt und muss bei der Zollabfertigung vorgelegt werden, um den Marktzugang zu erhalten. Kann der Importeur eine solche Bestätigung nicht vorlegen, werden die Fahrzeuge in Mauritius von einer dort anerkannten Prüfstelle gegen ein festgelegtes Entgelt geprüft.

    Achtung: Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen mit Linkslenkung ist verboten. Weitere Informationen zu Einfuhrverboten und Beschränkungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Kapitel dieser Publikation. 

    Dr. Melanie Jordan

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  • Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.

    Der Exporteur sollte sich vorab mit dem Importeur über die entsprechenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen austauschen und die Anweisungen der Importeure bezüglich der Art der Verpackung sowie der Gestaltung des Kennzeichens befolgen. 

    Kennzeichnungsvorschriften

    Grundsätzlich sind etikettierungspflichtige Waren mit einem Etikett zu versehen, das in Englisch oder Französisch verfasst ist. Das Etikett ist an der Ware selbst oder - wenn nicht anders möglich - an der Umverpackung anzubringen.

    Warenetiketten sollten die handelsüblichen Angaben enthalten:

    • Absender
    • Empfänger
    • Netto- und Bruttogewicht
    • Herkunftsland

    Je nach Art der Ware können weitere Angaben verpflichtend sein. Keine dieser Angaben dürfen den Verbraucher in die Irre führen (zum Beispiel das Suggerieren bestimmter Eigenschaften der Ware).

    "Made in ..." Kennzeichnung

    Die Angabe des Ursprungslandes (Country of Origin Labelling) ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Der Ursprung gemäß "made in“ ist nicht identisch mit dem handelspolitischen oder dem präferenziellen Ursprung. Die Rechtsfolgen einer falschen oder irreführenden Herkunftsangabe (made in) richten sich unter anderem nach dem Madrider Abkommen zur Unterdrückung falscher Herkunftsangaben. Zollrechtliche Rechtsfolgen sind daran nicht geknüpft.

    Beispielsweise müssen folgende Waren mit dieser Angabe zum Zeitpunkt der Einfuhr versehen sein:

    • Taschen
    • Kosmetika
    • Lebensmittel
    • Bestimmte Kleidungsstücke
    • Spielzeug
    • Seife
    • Werkzeuge
    • Reifen und Schläuche
    • Uhren und Uhrenwerke

    Waren, die bei Einfuhr keinen Hinweis auf das entsprechende Ursprungsland haben, sind von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen. Auf Antrag und unter Vorlage eines entsprechenden Ursprungsnachweises kann das Etikett unter Aufsicht in Mauritius an die Ware angebracht werden. 

    Die Kennzeichnung muss direkt auf die Ware gedruckt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht werden.

    Spezielle Kennzeichnungsvorschriften

    Je nach Art der Ware und den einschlägigen Rechtsvorschriften können für ausgewählte Produkte produktspezifische Kennzeichnungsanforderungen gelten, die von den zuständigen Behörden in Mauritius eingeführt und durchgesetzt werden.

    Nachfolgend werden die Vorschriften für beispielsweise Lebensmittel und gefährliche Chemikalien erläutert. Weitere produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften können Sie auf dem Mauritius Trade Portal unter Regulations einsehen.

    Lebensmittel

    Vor allem Lebensmittel sind spezifisch und genau nach den Vorgaben der Food Regulations 1999 - GN 173/1999 zu kennzeichnen.

    Lebensmittel sind in der Regel mit den folgenden Angaben zu versehen:

    • Name des Lebensmittels
    • Handelsname und gewöhnliche Bezeichnung enthaltener essbarer Fette und Öle sowie die entsprechende Ursprungsbezeichnung (Name des Tieres/der Pflanze)
    • Liste der Inhaltsstoffe geordnet nach Gewichts-, Volumenanteil 
    • Ursprungsland
    • Name und Adresse des Herstellers oder Verpackers
    • Lagerbedingungen 
    • Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum 
    • Los-/Chargenidentifikationsnummer 
    • Nettogewicht

    Bestimmte Lebensmittel sind mit weiteren Angaben zu versehen. Beispielweise sind gentechnisch veränderte Lebensmittel oder radioaktiv behandelte Produkte entsprechend zu kennzeichnen.  

    Gefährliche Chemikalien

    Die entsprechenden Behälter oder Verpackungen sind nach dem The Dangerous Chemicals Control Act 2004 mit den folgenden Angaben zu versehen: 

    • Handelsname der chemischen Substanz
    • Name und Anschrift des Unternehmens, das zum Vertrieb des chemischen Stoffes auf Mauritius berechtigt ist
    • Name und Prozentanteil aller Wirkstoffe
    • Name und Anteil der Hilfsstoffe (falls als besonders gefährlicher Stoff gelistet)
    • Nettogehalt der chemischen Substanz
    • Los- oder Chargennummer
    • Herstellungsdatum
    • Gefahrenklasse und Kategorie
    • Gefahrensymbol und Gefahrenhinweis
    • Sicherheitshinweise
    • Hinweise zur Vermeidung von Missbrauch und Gesundheitsrisiken
    • Maßnahmen im Falle eines Unfalls/Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • Hinweise zum Umweltschutz und zur sachgerechten Entsorgung
    • Gegebenenfalls der Hinweis "Die Verpackung darf nicht wiederverwendet werden“
    • Hinweise zur korrekten Handhabung
    • vorsorgliche Piktogramme

    Verpackungsvorschriften 

    Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen. 

    Heu und Stroh als Verpackungsmaterial 

    Heu und Stroh dürfen als Verpackungsmaterial sowie als Polsterung für bestimmte Waren genutzt werden.

    Spezielle Verpackungsvorschriften

    Nachfolgend werden die Vorschriften für beispielsweise Lebensmittel und gefährliche Chemikalien erläutert. Weitere produktspezifische Verpackungsvorschriften können Sie auf dem Mauritius Trade Portal unter Regulations einsehen.

    Verpackung von Lebensmitteln

    Verderbliche Waren sind angemessen zu verpacken.

    Beispielsweise muss das Verpackungsmaterial für Fisch und Fischprodukte sauber, stabil, haltbar sein und aus einem lebensmitteltauglichen Material bestehen. 

    Verpackungsmaterial, das giftige und schädliche Stoffe an den Inhalt abgibt oder den Inhalt geschmacklich verändert, ist verboten. Die Verpackungen müssen für Lebensmittel bestimmt sein und dürfen nicht für andere Erzeugnisse als Lebensmittel bereits genutzt worden sein.

    Diese und weitere Vorschriften können im Food Act - Food Regulations 1999 nachgelesen werden. 

    Verpackung von Chemikalien 

    Chemikalien sind nach den Bestimmungen des The Dangerous Chemicals Control Act 2004 (Tenth Schedule) sicher zu verpacken. Demnach muss die Verpackung nicht nur stabil sein, sondern auch so beschaffen sein, dass

    • der Inhalt nicht verloren gehen kann
    • die Verpackung wiederholt neu verschlossen werden kann, ohne dass dabei der Inhalt verloren geht
    • eine vollständige oder teilweise Entleerung aus sicherer Weise möglich ist
    • sich das Füllmaterial nicht mit dem chemischen Inhalt verbindet

    Weitere Angaben sind je nach Art der Chemikalie möglich. 

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  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich. 

    Um das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, unterliegen ausgewählte Waren gesundheitspolizeilichen sowie pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen. Bei der Einfuhr vor allem von Tieren, Tierprodukten, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sind Besonderheiten zu beachten. 

    Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

    Eine Reihe von landwirtschaftlichen Gütern können auf Grundlage des Plant Protection Act 2006 und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung in Mauritius eingeführt werden.

    Einfuhrgenehmigung 

    Pflanzen sowie Pflanzenerzeugnisse dürfen nur in Mauritius eingeführt werden, wenn eine Genehmigung vom National Plant Protection Office (NPPO) des Ministry of Agro Industry and Food Security vorgelegt werden kann. Die Einfuhrgenehmigung erlaubt die Einfuhr und ermöglicht somit die Zollabfertigung und den Marktzugang. Die Genehmigung muss vom Importeur in englischer Sprache beantragt werden. In der Regel wird der Antrag elektronisch über TradeNet eingereicht.

    Die Bearbeitungsgebühr für die Einfuhrgenehmigung liegt derzeit bei 100 Mauritius-Rupie (MR). Die Bearbeitungszeit dauert zwischen drei und fünf Werktagen. Pflanzen, die zum ersten Mal in Mauritius eingeführt werden, unterliegen einer Schädlingsrisikoanalyse, sodass die Bearbeitungszeit in solchen Fällen durchaus länger dauern kann. Die Genehmigung gilt für eine Einfuhr innerhalb von vier Monaten.

    Weitere Informationen zur Einfuhrgenehmigung für Pflanzen

    Pflanzengesundheitszeugnis

    Pflanzen können zudem einer Pflanzengesundheitskontrolle bei Einfuhr unterliegen. Deshalb ist für die Zollabfertigung ein im Exportland erstelltes amtliches Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) notwendig. Das Dokument bestätigt, dass die eingeführten Pflanzen nach einem geeigneten Verfahren untersucht wurden und frei von sämtlichen Schädlingen sind und den gelten Pflanzenschutzbestimmungen in Mauritius entsprechen. Die Anforderungen an das Zertifikat sind international standardisiert und orientieren sich an der IPPC-Vereinbarung (International Plant Protection Convention). Das Pflanzengesundheitszertifikat kann in jeder Sprache ausgestellt werden, wobei eine englische Übersetzung durchaus empfehlenswert ist. Das Pflanzengesundheitszeugnis darf bei der Einfuhr nicht älter als 14 Tage sein.

    Weitere Besonderheiten

    Besonderheiten gelten zum Beispiel für landwirtschaftliche Produkte, unter anderem für Zwiebeln und Kartoffeln. Für solche Waren muss bei der Zollabfertigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Agricultural Marketing Board (AMB) vorliegen. 

    Handelt es sich bei dem Pflanzenprodukt um ein Lebensmittel, ist zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Analysezertifikat einzureichen.

    Werden die Pflanzenschutzbestimmungen Mauritius' nicht eingehalten, ist es möglich, dass Einfuhren beschlagnahmt und einer Quarantänebehandlung unterzogen oder sogar zurückgeschickt oder vernichtet werden. 

    Weitere Informationen zur Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen

    Einfuhr von Tieren und Tierprodukten

    Die Einfuhr von lebenden Tieren oder auch Produkten tierischen Ursprungs ist nur möglich, wenn der Importeur eine Einfuhrgenehmigung sowie ein Veterinärgesundheitszertifikat vorlegen kann. Für ausgewählte Tiere sowie tierische Produkte können noch weitere Dokumente erforderlich sein. Die rechtliche Grundlage bildet der Animal Disease Act 1925.

    Einfuhrgenehmigung

    Die Einfuhrgenehmigung erlaubt die Einfuhr von Tieren sowie tierischen Produkten und ist bei der Zollabfertigung vorzulegen. Die Genehmigung ist vom Importeur beim Ministry of Agro Industry and Food Security einzuholen. 

    Das entsprechende Antragsformular, welches sich je nach Art des einzuführenden Tieres unterscheiden kann, ist in englischer Sprache auszufüllen und über das elektronische System TradeNet einzureichen. Die Bearbeitungszeit und auch die Gebühren hängen von der Art des eingeführten Tieres ab. 

    Die entsprechenden Antragsformulare je nach Tierart können auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden. 

    Veterinärgesundheitszertifikat 

    Das Veterinärgesundheitszertifikat wird von den zuständigen Gesundheitsbehörden im Exportland ausgestellt. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich. Es kann dabei in jeder Sprache ausgestellt werden, wobei eine englische Fassung empfohlen wird. Bei der Zollabfertigung ist stets das Zertifikat im Original einzureichen. 

    Weitere Dokumente bei der Einfuhr von tierischen Produkten

    Bei der Einfuhr tierischer Produkte, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch und Eiern, sind noch weitere Dokumente einzureichen sowie Regelungen zu berücksichtigen.

    Neben der Einfuhrgenehmigung und dem Veterinärgesundheitszertifikat sind bei der Einfuhr von Fleisch zudem ein Halal-Zertifikat, ein Analysezertifikat sowie die Marktzulassungsbescheinigung der Waren von der Food Import Unit (FIU) bei der Zollabfertigung vorzulegen. 

    Welche konkreten Dokumente bei der Einfuhr vorzulegen sind, können Sie anhand der Zolltarifnummer über das Mauritius Trade Portal recherchieren. 

    Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen

    Einfuhr gefährdeter Arten 

    Mauritius ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Das Abkommen setzt sich für einen nachhaltigen, internationalen Handel zum Schutz der in den Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen ein. 

    Für die Einfuhr von artgeschützten Tieren sowie Pflanzen ist eine Einfuhrgenehmigung bei der dafür zuständigen Regionalbehörde National Parks and Conservation Service (NPCS) einzuholen. Der Antrag ist in Form eines Antragsschreibens in englischer Sprache zu verfassen. 

    Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 300 MR. Für Kontrollen können zudem weitere unterschiedliche Gebühren anfallen. 

    Weitere Informationen zur CITES Einfuhrgenehmigung und zum Antragsverfahren

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  • Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

    Freie Wirtschaftszonen sind ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Staates, in dem für Investoren Sonderkonditionen in Form von Zoll- und Steuererleichterungen, aber auch administrative Erleichterungen gelten. Ziel einer solchen Zone ist die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen und somit die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. 

    Grundlage für die Freihandelszone beziehungsweise des Freihafens (Free Port) in Mauritius ist der Freeport Act 2004.

    Vorteile des Freihafens

    Der Freihafen von Mauritius ist über die Jahre hinweg stetig gewachsen. Das heute über 500.000 m² große Logistik-, Vertriebs- und Marketingzentrum bietet moderne Techniken, eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie zahlreiche Lager-, Ausstellungs- sowie Büroflächen. Die Einrichtung entspricht internationalen Standards. Der Freihafen bietet dort ansässigen Investoren aber nicht nur eine moderne Logistikeinrichtung, sondern zudem unter anderem:

    • Null Prozent Körperschaftssteuer
    • Zugang zu Märkten unter Präferenzbehandlung (sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind)
    • Zugang zu regionalen Märkten
    • Zollbefreiung für alle Waren, die in die Zone eingeführt werden
    • Zugang zu Offshore-Finanzplätzen
    • Logistikdienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen

    Aktivitäten im Freihafen

    Im Freihafen dürfen nur bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden. Der Freeport Act (Second Schedule) erlaubt unter anderem 

    • die Lagerung von Waren
    • die Durchführung kleinerer Montagen
    • das Sortieren, Klassifizieren, Reinigen und Mischen von Waren
    • das Verpacken, Etikettieren und Umpacken von Waren

    Registrierung von Unternehmen 

    Um als Unternehmen im Freihafen von Mauritius tätig werden zu dürfen, bedarf es einer Freeport Licence, die vom Board of Investment ausgestellt wird. Die Lizenzgebühren unterscheiden sich je nach Art der Lizenz und können dem Third Schedule des Freeport Acts entnommen werden. Hinweise zum Antragsverfahren stellt ebenfalls der Freeport Act zur Verfügung.

    Das Unternehmen muss sich zudem beim Income Tax Department registrieren und dort eine Steueridentifikationsnummer beantragen. Anschließend muss sich das Unternehmen beim Customs Department registrieren, um Zollanmeldungen für die Ein- und Ausfuhr innerhalb der Zone bearbeiten zu können. 

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  • Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden.

    Bei der privaten Einfuhr von Waren können Zollerleichterungen gelten. Nicht jede Einfuhr ist anzumelden oder zu verzollen. 

    Reisefreimengen

    Waren für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel Kleidung oder Hygieneartikel können von Abgaben befreit eingeführt werden. Darüber hinaus können nicht-mauritische Touristen auf internationalen Flügen weitere Waren einführen, sofern diese einen Wert von bis zu 15.000 Mauritius-Rupie (MR) nicht überschreiten.

    Für Alkohol und Tabakwaren gelten gesonderte Regelungen. Die nachfolgenden Angaben gelten pro Person (ab 18 Jahre), wobei zwischen einer der drei Optionen gewählt werden muss:

    1. 250g Tabakwaren und 2l Spirituosen und 4l Wein, Ale oder Bier oder
    2. 250g Tabakwaren, 3l Spirituosen oder
    3. 250g Tabakwaren und 6l Wein, Ale oder Bier.

    Innerhalb dieser Freibeträge können die Waren zoll- sowie steuerfrei in Mauritius eingeführt werden. Werden die oben genannten Freigrenzen überschritten, sind für jede eingeführte oder gekaufte Menge entsprechende Zölle, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer zu entrichten.

    Auch im Rahmen der privaten Einfuhr können beschränkte Waren nur mit einer entsprechenden Genehmigung und/oder Lizenz eingeführt werden. Verbotene Güter dürfen dagegen gar nicht eingeführt werden. Welche konkreten Waren verboten sind, können Sie hier nachlesen.

    Weitere Informationen zu den Reisefreimengen und zur Abfertigung bei der Ankunft in Mauritius

    Postsendungen

    Sendungen bis zu einem Wert von 1.000 MR sind zollfrei. Davon ausgenommen sind Waren zum Weiterverkauf, Tabakwaren, Wein, Spirituosen sowie Waffen und Munition. Wird der Wert von 1.000 MR überschritten, sind entsprechende Einfuhrabgaben zu leisten. 

    Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte und pharmazeutische Waren müssen vorab stets vom entsprechenden Ministerium genehmigt werden. 

    Waren für den persönlichen Gebrauch können in der Regel ohne Zollanmeldung eingeführt werden. Eine Zollinhaltserklärung in englischer oder französischer Sprache ist jedoch erforderlich.

    Weitere Informationen zu Postsendungen

    Geschenksendungen

    Geschenksendungen werden von einer privaten Person im Ausland an eine private Person in Mauritius verschickt. Diese Sendungen beziehen sich auf einen bestimmten Anlass, wie zum Beispiel Geburtstag oder Hochzeit. Geschenksendungen können frei von Abgaben eingeführt werden, sofern der Wert des Geschenkes nicht 1.000 MR übersteigt. Liegt der Wert des Geschenkes über 1.000 MR sind entsprechende Zollabgaben zu zahlen.

    Weitere Informationen zu Geschenksendungen

    Informationsstellen 

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.