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Zollbericht Moldau Versandverfahren

Besondere Zollverfahren

Der Zollkodex Moldaus gewährt seinen Importeuren einige besondere Zollverfahren, die zum Beispiel finanzielle Vorteile bringen. 

Von Karin Appel | Bonn

Zolllager

Die Waren können für das Zolllagerverfahren angemeldet werden, bevor beispielsweise die Überführung zum freien Verkehr beantragt wird. Die Zolllager werden in Moldau ausschließlich privat betrieben, stehen aber unter zollamtlicher Überwachung und unterscheiden sich nur danach, ob das Lager für alle Anmelder offen (offenes Zolllager) ist oder nur Waren des Lagerinhabers dort gelagert werden dürfen (geschlossenes Zolllager). Die Lagerdauer ist gesetzlich nicht beschränkt. Bevor die Waren aus dem Lager gehen, müssen jedoch alle zollbezogenen Gebühren entrichtet worden sein.

Vorübergehende Verwendung

Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Waren angemeldet werden, die nach Moldau eingeführt und unverändert wieder ausgeführt werden. Lediglich der bestimmungsgemäße Gebrauch ist als Abnutzung zugelassen. Die maximal zugelassene Zeit, für die eine Bewilligung erteilt wird, beträgt drei Jahre.

Das Verfahren zur vorübergehende Verwendung muss entweder bei den moldawischen Zollbehörden genehmigt werden oder ist mit der Vorlage eines Carnets ATA möglich. 

Folgende Waren können unter anderem mit dem Carnet ATA vorübergehend ein- und wieder ausgeführt werden:

  • Messe- und Ausstellungswaren;
  • Proben und Muster;
  • Berufsausrüstung;
  • Verpackungsmaterial, Behälter, etc.

Mit dem Carnet ATA werden Waren abgabenfrei eingeführt. Für die reguläre vorübergehende Verwendung werden Abgaben in Höhe von fünf Prozent des Zollwertes je angefangenem Kalendermonat erhoben.

Vorübergehende Lagerung

Zu unterscheiden von dem Zolllagerverfahren und der vorübergehenden Lagerung ist das Verfahren der vorübergehenden beziehungsweise vorläufigen Lagerung. Die Lagerung von Waren erfolgt in bestimmten Räumen, die von Zollagenten (Dienstleistern) zu diesen Zwecken gegen Zahlung einer Kaution und gemäß den, vom Zolldienst festgelegten Anforderungen angemietet werden können. Um die vorübergehende Lagerung nutzen zu können, müssen die Waren beim moldawischen Zoll angemeldet werden und die entsprechenden Räumlichkeiten angegeben werden.

Die vorübergehende Lagerung ist für einen Zeitraum von maximal 20 Tagen möglich. In bestimmten Ausnahmefällen kann diese Maximaldauer jedoch von den Zollbehörden auf 60 Tage verlängert werden. 

Die vorläufige Verwahrung endet mit der Abgabe der Zollanmeldung zur zollamtlichen Überführung der gesamten gelagerten Warenmenge oder bei mehrteiliger Auslagerung der letzten Warenmenge.

Aktive Veredelung

Im Zollverfahren der aktiven Veredelung können Waren eingeführt, repariert, be- oder verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt werden, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuern erhoben werden. Um dieses Verfahren nutzen zu können, müssen Importeure bei den moldawischen Zollbehörden eine Bewilligung beantragen. 

Versandverfahren

Waren, die durch die Republik Moldau befördert werden sollen, sind im Versandverfahren bei den Zollbehörden anzumelden. Das Versandverfahren ist auch mit dem Carnet TIR möglich.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)

Moldau hat ein Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) und bietet diesen eine vereinfachte Zollabwicklung. Grundlagen dieses Konzepts sind Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Vorschriften durch die beteiligten Personen. Importeure, die beim Zollamt registriert sind, können den AEO-Status beantragen, wenn sie die geltenden Anforderungen erfüllen. Zu den Anforderungen gehören die Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften, nachgewiesene Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der Geschäftspartner in der Lieferkette sowie angemessene Sicherheitsstandards.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte profitieren von vielen Erleichterungen in Bezug auf Zollkontrollen. Dazu gehören mehr Sicherheit bei Handelstätigkeiten und weniger physische und dokumentarische Kontrollen und Überwachungen sowie vereinfachte Abgaben von Zollanmeldungen.

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