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MyanmarEinfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend / Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Zoll
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Zollmeldung Myanmar Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Betroffen sind Waren aus fast 4.000 Tariflinien des Zolltarifs
28.01.2021
Das myanmarische Wirtschaftsministerium (Ministry of Commerce - MOC) hat durch Verordnung (Notification) 68/2020 mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 die Liste der einfuhrlizenzpflichtigen Waren aktualisiert. Unter die Lizenzpflicht fallen vor allem bestimmte Nahrungsmittel, alkoholische Getränke, chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Handwerkzeuge, Baumaschinen, Kraftfahrzeuge und Krafträder sowie Luft- und Wasserfahrzeuge. Begründet werden die Maßnahmen mit dem Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, dem Tier-, Pflanzen- und Umweltschutz sowie dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Anträge sind vom Importeur in Myanmar beim MOC einzureichen. Gegebenenfalls hat der Exporteur entsprechende Nachweise (zum Beispiel Gesundheitszeugnis, Freiverkaufsbescheinigung) zu erbringen.