Ausländisches Wirtschaftsrecht

Recht kompakt Namibia

Der Länderbericht Recht kompakt Namibia bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.  

  • Namibia hat ein gemischtes Rechtssystem. Es bestehen Einflüsse durch das britische und römisch-niederländische Common Law sowie das traditionelle Gewohnheitsrecht.

    Allgemeines

    Die Republik Namibia (Republic of Namibia; fortfolgend: Namibia) ist ein dünnbesiedeltes Land im Süden des afrikanischen Kontinents, dessen wichtige Wirtschaftszweige insbesondere die Landwirtschaft, der Tourismus und der Bergbau sind. Namibia erlangte im Jahre 1990 die Unabhängigkeit von Südafrika und hat durch seine koloniale Vergangenheit auch heute noch in bestimmten Bereichen eine Verbindung zu Deutschland.

    Namibia gehört bislang nicht zu den sogenannten Compact-Ländern der Compact with Africa-Initiative.

    Wer an ein Auslandsengagement in dem Land denkt, sollte sich im Vorfeld über das geltende Recht vor Ort informieren. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. 

    Neben der vorliegenden Kurzinformation ist und bleibt Rechtsrat vor Ort unverzichtbar. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden. 

    Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der nationalen Investitionsbehörde, Namibia Investment Promotion Development Board (NIPDB).

    Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

    Namibia ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

    Gesetze und Rechtsquellen 

    Das Rechtssystem Namibias basiert in großen Teilen auf Richterrecht. Kodifiziertes, also geschriebenes, Recht spielt eine eher untergeordnete Rolle. Aufgrund seiner Zugehörigkeit zum südafrikanischen Staat bis zum Jahr 1990 wenden namibische Gerichte auch heute noch südafrikanische Gerichtsurteile an, die vor 1990 gesprochen wurden.

    Seit 1990 hat Namibia eine eigene Verfassung. Gemäß Art. 1 der namibischen Verfassung steht diese über allen Gesetzen und Rechtsgrundsätzen. Letztere müssen daher mit der Verfassung vereinbar sein.

    Rechtsquellen in Namibia sind neben der Verfassung die seit der Unabhängigkeit erlassenen Gesetze sowie einige südafrikanische Gesetze auf dem Stand vor der Unabhängigkeit, die Rechtsgrundsätze des Common Law (also dem auf früheren Gerichtsentscheidungen beruhenden Recht, wie es im angelsächsischen Raum verwendet wird), das traditionelle Gewohnheitsrecht sowie internationale Abkommen.

    Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile stehen im Internet unter folgenden Links zur Verfügung:

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Für Geschäftsreisen benötigen Deutsche in Namibia ein Visum, das vor der Einreise beantragt werden muss.

    Das Visum kann bei der namibischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Für die Beantragung sollten 5 bis 10 Werktage eingeplant werden. Bei kurzfristigen Reisen besteht die Möglichkeit, ein Expressvisum zu beantragen, welches innerhalb von ein bis zwei Werktagen ausgestellt werden kann. Bei geschäftlichen Visa ist stets der geschäftliche Kontakt in Namibia und ein Schreiben des Arbeitgebers einzureichen, in dem der Grund für die Dienstreise angegeben wird. Das Formular für die Beantragung eines Geschäftsvisums ist auf der Webseite der namibischen Botschaft in Berlin erhältlich. 

    Einreisebestimmungen können sich, auch aufgrund aktueller Ereignisse, kurzfristig ändern oder eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Namibia sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise. 

    Weitere Informationen sind auf der Webseite des namibischen Ministry of Home Affairs, Immigration, Safety & Security abrufbar.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Namibia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

    Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.

    Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem namibischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Rechtsbericht: Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland vom 4. November 2022 sowie im GTAI-Rechtsbericht: Internationale Regeln für internationale Sachverhalte vom 30. November 2020.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Das Gewährleistungsrecht wird in Namibia durch das Common Law geregelt. Es wird unterschieden zwischen conditions, warranties und innominate terms.

    In Namibia wird das Gewährleistungsrecht überwiegend durch das Common Law geregelt. Geschriebene Regelungen in Gesetzestexten sind die Ausnahme. Danach haben beide Vertragspartner grundsätzlich das Recht auf Erfüllung aller vertraglichen Regelungen. Wenn eine Garantie (warranty), eine Bedingung (condition) oder eine sonstige Vertragsbestimmung (innominate terms) verletzt wird, stehen dem Gläubiger die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Es gibt insbesondere drei Arten von Vertragsverletzungen: Der Vertrag wird nur mangelhaft erfüllt, er wird verspätet erfüllt oder er wird nicht erfüllt.

    Auf der Rechtsfolgenseite wird unterschieden, ob eine Bedingung, eine Garantie oder eine sonstige Vertragsbestimmung verletzt wurde. Wird eine Bedingung verletzt, kann der Gläubiger Schadensersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten. Bei der Verletzung einer Garantie kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, aber nicht vom Vertrag zurücktreten. Wird eine sonstige Vertragsbestimmung verletzt, kann der Gläubiger Schadensersatz fordern. Ob er auch vom Vertrag zurücktreten kann, hängt von der Art und Schwere der Folgen der Vertragsverletzung ab.

    Ob es sich um eine Bedingung, eine Garantie oder eine sonstige Vertragsbestimmung handelt, muss anhand des konkreten Vertrags beurteilt werden. Die meisten vertraglichen Regelungen sind sonstige Vertragsbestimmungen. Bedingungen sind die wichtigsten Vertragsbestimmungen, ohne die ein Vertrag nicht zustande gekommen wäre. Garantien sind vertragliche Regelungen, die im Verhältnis zum Hauptinhalt und -zweck des Vertrages von geringerer Bedeutung sind. Sonstige Vertragsbedingungen sind alle vertraglichen Klauseln, die keine Bedingung oder Garantie sind.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt in Namibia drei Jahre ab Fälligkeit der Forderung.

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  • In Namibia gibt es kein eigenes Gesetz zum Vertriebsrecht. Auch andere Gesetze enthalten nur wenige Regelungen, sodass das Vertriebsrecht durch das Common Law geregelt wird.

    Neben den Common Law-Grundsätzen spielen beim Vertriebsrecht in Namibia auch Gerichtsentscheidungen eine große Rolle. Für die Auslegung des Rechts werden dabei nicht nur Entscheidungen namibischer Gerichte, sondern auch Entscheidungen von Gerichten aus anderen Common Law-Ländern herangezogen. Da es keinen gesetzlichen Rahmen gibt, sind bei der Beauftragung eines Handelsvermittlers die Details einzelvertraglich zu regeln. Dabei sollte mit größtmöglicher Sorgfalt vorgegangen werden, da es keine Rückfallmöglichkeit auf gesetzliche Bestimmungen gibt.

    Nach dem Common Law ist es grundsätzlich möglich, einen Handelsvertreter (commercial agent) zu beauftragen. Darunter wird eine Person verstanden, die im Auftrag eines Auftraggebers (principal) zu dessen Lasten Verträge mit Dritten abschließen kann. Ein Handelsvertretervertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Da es kaum gesetzliche Regelungen zum Handelsvertreter im namibischen Recht gibt, empfiehlt es sich jedoch, einen solchen Vertrag schriftlich abzuschließen.

    Daneben kann ein Vertrag mit einem Vertragshändler (distributor) geschlossen werden. Ein Vertragshändler agiert als eigenständiger Unternehmer. Er kauft und verkauft Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Auch zum Vertragshändler gibt es kaum gesetzliche Regelungen. Daher sollten alle Rechte und Pflichten in einem schriftlichen Vertrag ausführlich vereinbart werden.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • In Namibia können ausländische Investoren in nahezu allen Bereichen investieren. Um Anreize zu erhalten, können sie ein Investitionszertifikat beantragen.

    Rechtsgrundlage für ausländische Investitionen in Namibia ist der Foreign Investments Act 27 of 1990. Zu beachten ist gegebenenfalls auch der Export Processing Zones Act 9 of 1995.

    Weitere Informationen zum namibischen Investitionsrecht sind abrufbar auf der Webseite der Investitionsbehörde Namibia Investment Promotion and Development Board (NIPDB). Die Investitionsbehörde dient ausländischen Investoren als One-Stop Centre. Sie bietet neben generellen Informationen über Investitionen in Namibia auch einzelfallbezogene Beratung an. Sie unterstützt Investoren bei ihrer Interaktion mit den namibischen Behörden und bemüht sich um eine Minimierung der bürokratischen Hürden.

    Die Investitionsbehörde bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an: Eintragung von Gesellschaften, Ausstellung von Gewerbeanmeldungen, Erteilung von Umweltverträglichkeitsbescheinigungen, Ausstellung von Visa oder Erteilung verschiedener sektorspezifischer Genehmigungen.

    Investitionsbeschränkungen

    Ausländische Investoren dürfen in Namibia grundsätzlich in allen Bereichen investieren.

    Um die wirtschaftliche Beteiligung der vor der Unabhängigkeit benachteiligten Bevölkerung zu erhöhen, hat die namibische Regierung den New Equitable Economic Empowerment Framework (NEEEF) erlassen. Die Grundsätze des NEEEF ähneln den südafrikanischen Broad-Based Black Empowerment Regelungen. Unternehmen, die die NEEEF-Grundsätze nicht einhalten, werden nicht ausdrücklich bestraft. Sie können allerdings nicht an Ausschreibungen der Regierung oder staatlicher Unternehmen teilnehmen und können Lizenzen in bestimmten Bereichen nicht erhalten. Unternehmen, die diese Aktivitäten planen, benötigen ein NEEEF-Rating der NEEEF-Kommission. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Punkte können in folgenden Bereichen erlangt werden:

    • Eigentumsbeteiligung benachteiligter Gruppen (ownership),

    • Beteiligung im Management und bei der Beschäftigung (management control and employment equity),

    • personelle Ressourcen und Ausbildung (human resources and skills development),

    • Entwicklung der unternehmerischen Tätigkeit (Entrepreneurship Development) und

    • Investitionen in die Gemeinschaft (Community Investment).

    Bereits vor einigen Jahren wurde ein Gesetzentwurf zum NEEEF ins namibische Parlament eingebracht. Dieses wurde aber bis heute nicht endgültig verabschiedet.

    Investitionsanreize

    Ausländische Unternehmen profitieren von Erleichterungen bei der Repatriierung von Gewinnen, wenn sie ein Investitionszertifikat (Certificate of investment status) bei der Investitionsbehörde beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Investition mindestens 2 Millionen Namibia-Dollar umfasst oder es sich um eine Reinvestition von Gewinnen handelt. Förderfähig sind außerdem der Erwerb von Anteilen an einem namibischen Unternehmen, wenn mindestens 10 Prozent der Anteile von dem ausländischen Investoren gehalten werden oder der Investor aktiv an der Leitung des Unternehmens beteiligt ist.

    Investitionsanreize werden Investoren in Namibia insbesondere in den Exportproduktionszonen (export processing zones - EPZ) gewährt. Jedes Gebiet kann durch den zuständigen Minister zu einer EPZ deklariert werden. Waren, die in einer EPZ hergestellt werden, dienen dem Export und dürfen nicht innerhalb Namibias verkauft werden. Zu den Anreizen in einer EPZ gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

    • Befreiung von der Körperschaftsteuer auf das in der EPZ erwirtschaftete Einkommen,
    • Befreiung von der Umsatzsteuer,
    • Befreiung von der Stempelsteuer auf Urkunden, die für die Aktivitäten in der EPZ nötig sind,
    • Steuerbefreiung beim Erwerb von Grundstücken,
    • Zollerleichterungen.

    Im Jahr 2020 wurden durch eine Änderung des Income Tax Act die Vorschriften, die die Anreize in EPZ regeln, aufgehoben. Die genannten Anreize gelten daher nur noch bis zum 31. Dezember 2025.

    Investitionsschutzabkommen

    Zwischen Deutschland und Namibia besteht ein Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 21. Januar 1994. Er ist am 21. Dezember 1997 in Kraft getreten.

    Investitionsstreitigkeiten

    Namibia hat die Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes - ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, zwar am 26. Oktober 1998 unterzeichnet, allerdings bis heute nicht ratifiziert. Damit ist die Konvention für das Land noch nicht in Kraft getreten (Statustabelle, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes). Somit können Streitigkeiten von Investoren gegen den namibischen Staat nicht vor dem ICSID ausgetragen werden.

    Investitionsgarantien

    Bei einem Investitionsvorhaben in Namibia können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

    Katrin Grünewald

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  • Ausländischen Unternehmen stehen in Namibia die gleichen Gesellschaftsformen zu wie Namibiern. Zusätzlich können ausländische Unternehmen eine Zweigstelle gründen.

    Rechtsgrundlage des namibischen Gesellschaftsrechts ist der Companies Act 28 of 2004.

    Gesellschaftsformen

    Zu den möglichen Gesellschaftsformen gehören die Company having a share capital und die Company limited by guarantee. Während die Company having a share capital sowohl als Private company als auch als Public company ausgestaltet werden kann, kann die Company limited by guarantee nur als Public company gegründet werden.

    Ausländische Firmen können darüber hinaus eine Zweigstelle (branch) gründen, sofern der Gesellschaftszweck der Zweigstelle mit dem Gesellschaftszweck der ausländischen Gesellschaft übereinstimmt.

    Es gibt in Namibia außerdem den dem deutschen Einzelhandelskaufmann vergleichbaren Sole Proprietorship (Defensive Name) oder die Close Corporation, die insbesondere für kleine Unternehmen interessant ist, da für sie weniger Verwaltungsvorschriften gelten.

    Private company having a share capital

    Am weitesten verbreitet in Namibia ist die Private Company having a share capital, die auch mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Sie kann maximal 50 Gesellschafter haben und ist an kein Mindestkapital gebunden, muss allerdings zahlungsfähig sein, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten erbringt. 

    Zur Gründung benötigt man ein Memorandum of Association und Articles of Association. Darin enthalten sind beispielsweise der Gesellschaftszweck, der Name der Gesellschaft sowie Informationen zu den Gesellschaftern und den Gesellschaftsanteilen. Eine detaillierte Übersicht über den Inhalt der Articles of Association befindet sich in Schedule 1 Table B des Companies Act 28 of 2004. Gemäß Art. 69 (1) Companies Act 28 of 2004 müssen Memorandum und Articles of Association in der offiziellen Sprache, das bedeutet in der Regel Englisch, vorliegen. 

    Die Haftung der Gesellschafter ist bei dieser Gesellschaftsform auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens beschränkt. Eine Private company having a share capital muss den Zusatz Proprietary Limited tragen.

    Public company

    Die Public company having a share capital, die in etwa mit einer deutschen AG vergleichbar ist, hat ähnliche Gründungsvoraussetzungen wie die Private company having a share capital. Allerdings muss eine Public company mindestens sieben Gesellschafter haben, eine Grenze nach oben gibt es nicht. Auch bei dieser Gesellschaftsform gibt es kein Mindestkapital

    Wenn sie als having a share capital ausgestaltet ist, ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Bei einer Public company limited by guarantee wird kein Stammkapital gebildet. Die Mitglieder geben hingegen eine Garantie ab. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft haften die Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe der festgelegten Garantie.

    Eine Public company having a share capital ist verpflichtet, den Zusatz „Limited“ zu tragen.

    Close corporation

    Eine Close corporation ist eine vereinfachte und kostengünstigere Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist geregelt im Close Corporations Act 26 of 1988. Danach kann eine Close corporation durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Es ist eine maximale Gesellschafterzahl von zehn vorgesehen. Für die Gründung einer solchen Gesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag (founding statement) in englischer Sprache erforderlich. Darin sind der Firmenname, die ausgeübte Haupttätigkeit, die Firmenadresse, die Namen und Adressen der Gesellschafter, die Gesellschaftsanteile sowie Name und Adresse des zu ernennenden Buchhalters aufzuführen.

    Zweigstelle (external company)

    Ausländische Unternehmen können darüber hinaus eine Zweigstelle gründen. Die Zweigstelle muss innerhalb von 21 Tagen nach Errichtung eines Geschäftssitzes beim Handelsregister angemeldet werden. Außerdem muss ein lokaler Rechnungsprüfer und mindestens eine Person benannt werden, die in Namibia ansässig und ermächtigt ist, Schriftstücke für die Gesellschaft entgegenzunehmen. Die Zweigstelle ist verpflichtet, bestimmte Buchhaltungsunterlagen in Namibia vorzuhalten und einen Jahresabschluss zu verfassen.

    Registrierung

    Alle Unternehmen sind in Namibia bei der Business and Intellectual Property Authority (BIPA) zu registrieren. Dies ist teilweise auf der Webseite der BIPA möglich.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Nachstehend finden Sie einen Überblick über das namibische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Namibia gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.

    Rechtsgrundlagen der namibischen Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer sind der Income Tax Act 24 of 1981 und der Value-Added Tax Act 10 of 2000.

    Körperschaftsteuer

    Der allgemeine Körperschaftsteuersatz, geregelt im Income Tax Act 24 of 1981, beträgt 32 Prozent. Unternehmen, die den Status eines registrierten Produzenten (registered manufacturer) innehaben, zahlen einen vergünstigten Steuersatz, indem das steuerbare Einkommen durch verschiedene Aspekte gesenkt wird. Von einer vergünstigten Körperschaftsteuer profitieren außerdem Unternehmen, die in Exportproduktionszonen (EPZ) tätig sind.

    Einkommensteuer

    Auch die Einkommensteuer ist im Income Tax Act 24 of 1981 geregelt. In Namibia fällt Einkommensteuer auf alles Einkommen an, das aus einer namibischen Quelle stammt.

    Die Einkommensteuersätze sind wie folgt gestaffelt:

    Zu versteuerndes Einkommen (in Namibia-Dollar)Steuersatz
    Bis 50.0000 Prozent
    50.001-100.00018 Prozent auf Betrag über 50.000 Namibia-Dollar
    100.001-300.0009.000 Namibia-Dollar plus 25 Prozent auf Betrag über 100.000 Namibia-Dollar
    300.001-500.00059.000 Namibia-Dollar plus 28 Prozent auf Betrag über 300.000 Namibia-Dollar
    500.001-800.000115.000 Namibia-Dollar plus 30 Prozent auf Betrag über 500.000 Namibia Dollar
    800.001-1.500.000205.000 Namibia-Dollar plus 32 Prozent auf Betrag über 800.000 Namibia-Dollar
    Über 1.500.000429.000 Namibia-Dollar plus 37 Prozent auf Betrag über 1.500.000 Namibia-Dollar

    Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer ist in Namibia im Value-Added Tax Act 10 of 2000 geregelt. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 15 Prozent. Auf bestimmte Güter und Dienstleistungen ist ein Steuersatz in Höhe von 0 Prozent anwendbar. Dazu gehören beispielsweise Exportgüter, Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an eine ausländische Zweigstelle oder medizinische Dienstleistungen. Die vollständige Liste ist in der Schedule III des Value-Added Tax Act 10 of 2000 einsehbar. 

    Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem öffentliche Verkehrsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen oder Waren, die in eine Exportproduktionszone geliefert werden. Die vollständige Liste der umsatzsteuerbefreiten Waren und Dienstleistungen ist in Schedule IV und V des Value-Added Tax Act 10 of 2000 einsehbar. 

    Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen in Namibia in Höhe von mehr als 500.000 Namibia-Dollar pro Jahr erbringen, sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde Namibia Revenue Agency (NamRA) zu registrieren. Unternehmen, die einen Jahresumsatz zwischen 200.000 und 500.000 Namibia-Dollar erreichen, können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren.

    Für ausländische Dienstleister, die in Namibia keine Niederlassung haben und eine Dienstleistung an ein namibisches Unternehmen erbringen, gilt ein Reverse-Charge-Verfahren. Anstelle des ausländischen Dienstleistungserbringers ist der namibische Dienstleistungsempfänger dafür zuständig, die Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen Deutschland und Namibia besteht seit 2. Dezember 1993 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches am 26. Juli 1995 in Kraft getreten ist. 

    Weitere Informationen zum namibischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Namibia Revenue Agency (NamRA) zu finden.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Namibia ist Mitglied der ARIPO. Patente können danach über die ARIPO angemeldet werden. Außerdem gelten die nationalen Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz.

    In Namibia gelten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unter anderem der Industrial Property Act, 2012 und die Industrial Property Regulations (Regulations No. 114 of 2018)Außerdem gilt der Copyright and Neighbouring Rights Protection Act 6 of 1994.

    Die Registrierung von Patenten ist im Industrial Property Act, 2012 in Sec. 12 bis 91 geregelt. Patente können danach registriert werden, wenn eine Erfindung neu ist, eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. In Sec. 92 bis 130 des Industrial Property Act, 2012 sind industrielle Designs geregelt. Auch industrielle Designs können nur registriert werden, wenn sie neu sind. Ein Design ist neu, wenn es weder durch Veröffentlichung, noch durch Nutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

    In Sec. 131 bis 202 des Industrial Property Act, 2012 ist das Markenrecht geregelt. Danach ist eine Marke eintragungsfähig, wenn sie unverwechselbar ist, also von Waren oder Dienstleistungen anderer Personen unterschieden werden kann. Außerdem darf sie nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, irreführend (zum Beispiel in Bezug auf die geographische Herkunft) sein, lediglich aus üblichen Zeichen oder Angaben oder aus Wappen, Flaggen oder Emblemen bestehen. Zudem darf die Benutzung der Marke nicht zu Verwechselungen führen oder Personengruppen beleidigen. Der Antragsteller muss gutgläubig in Bezug auf die Inhaberschaft der Marke sein und den Antrag nicht in böser Absicht stellen.

    Das Urheberrecht ist in Namibia im Copyright and Neighbouring Rights Protection Act 6 of 1994 geregelt. Danach sind literarische, musikalische, künstlerische Werke, kinematografische Filme, Tonaufnahmen, Rundfunksendungen, durch Satelliten übertragene programmtragende Signale, veröffentlichte Werke und Computerprogramme vom Urheberrecht geschützt. Zudem muss der Urheber namibischer Staatsbürger oder in Namibia ansässig sein. Alternativ muss das zu schützende Werk einen Bezug zu Namibia haben.

    Darüber hinaus ist Namibia Mitglied der African Regional Intellectual Property Organization (ARIPO) und hat das Banjul Protocol on Marks, das Harare Protocol on Patents and Industrial Designs und das Swakopmund Protocol on the Protection of Traditional Knowledge and Expressions of Folklore unterzeichnet. In diesen Bereichen können sich Unternehmen an die ARIPO wenden und beispielsweise Patente anmelden.

    Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Namibia sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie auf der Webseite der Business and Intellectual Property Authority (BIPA).

    Katrin Grünewald

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  • Sowohl Schiedsurteile als auch gerichtliche Entscheidungen können in Namibia nur nach nationalem Recht anerkannt und vollstreckt werden, entweder gemäß Gesetz oder Common Law.

    Anerkennung und Vollstreckung

    Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.

    In Namibia gilt für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen unter anderem der Enforcement of Foreign Civil Judgments Act 28 of 1994. Danach können nur Urteile aus Ländern anerkannt und vollstreckt werden, die auf einer Liste des Justizministeriums geführt werden. Bisher hat Namibia nur Südafrika auf diese Liste gesetzt, sodass nur Gerichtsentscheidungen aus diesem Land anerkannt und vollstreckt werden können. Deutsche Urteile können nach dem Enforcement of Foreign Civil Judgments Act 28 of 1994 nicht anerkannt und vollstreckt werden.

    Darüber hinaus kann ein Urteil nach den Prinzipien des Common Law anerkannt und vollstreckt werden. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass das ausländische Gericht international zuständig war und das Urteil rechtskräftig und endgültig ist. Es darf nicht gegen die öffentliche Ordnung Namibias verstoßen oder auf betrügerische Art und Weise erlangt worden sein. Die endgültige Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils liegt allerdings im Ermessen des zuständigen namibischen Gerichts.

    Gerichtssystem

    Das Gerichtssystem Namibias ist unter anderem geregelt in Art. 78 der namibischen Verfassung. Der Supreme Court ist das höchste Gericht. Seine Urteile sind für alle untergeordneten Gerichte bindend. Der Supreme Court entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung und der darin garantierten Grundrechte sowie über Angelegenheiten, die ihm vom Generalstaatsanwalt zur Entscheidung vorgelegt werden. Der High Court ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Er hat darüber hinaus die originäre Zuständigkeit für alle zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten. Die untere Instanz wird aus den Lower Courts gebildet, bestehend aus Magistrate Courts, Labour Courts und Community Courts. Während erstere über Streitigkeiten bis zu einem im Gesetz festgelegten Streitwert entscheiden, sind die Labour Courts für Rechtsmittel gegen arbeitsrechtliche Entscheidungen der Schlichtungsstellen und die Community Courts für Streitigkeiten nach dem Customary law zuständig.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Namibia ist dem New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche bisher nicht beigetreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar). 

    Ausländische Schiedsurteile können in Namibia nach dem Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards Act 40 of 1977 anerkannt und vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich um ein südafrikanisches Gesetz, das jedoch auch in Namibia Anwendung findet. Dazu müssen bei Gericht das Schiedsurteil sowie die Schiedsvereinbarung, eine Kopie beider Dokumente und gegebenenfalls eine Übersetzung beider Dokumente eingereicht werden. Alle Dokumente müssen vor Einreichung von der zuständigen Behörde legalisiert beziehunsweise beglaubigt werden. Das namibische Gericht kann die Anerkennung und Vollstreckung ablehnen, wenn ein Schiedsverfahren in diesem Bereich in Namibia nicht erlaubt ist, die Vollstreckung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, die Schiedsklausel unwirksam war oder das Schiedsurteil über die Regelung der Schiedsvereinbarung hinausgeht. Außerdem kann die Anerkennung und Vollstreckung zurückgewiesen werden, wenn die Parteien nach dem anwendbaren Recht nicht geschäftsfähig waren, eine Partei über das Schiedsverfahren nicht ausreichend informiert war oder sich nicht verteidigen konnte. Weitere Gründe für eine Ablehnung sind, dass die Zusammensetzung des Schiedsgerichts nicht mit der Schiedsvereinbarung oder dem geltenden Recht übereinstimmt oder das Schiedsurteil nicht verbindlich ist.

    Für namibische Schiedsverfahren gilt der Arbitration Act 42 of 1965. Danach besteht ein Schiedsgericht grundsätzlich aus nur einem Schiedsrichter. Wenn sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen können, kann das zuständige Gericht einen Schiedsrichter benennen. Das Schiedsgericht sollte sein Urteil innerhalb von drei beziehungsweise vier Monaten nach seiner Ernennung fällen, je nachdem, um welche Art von Schiedsgericht es sich handelt. Alternativ können sich die Parteien über einen anderen Zeitrahmen verständigen. Das Schiedsurteil ergeht in schriftlicher Form.

    Anwälte vor Ort

    Auf der Webseite der  Deutschen Botschaft in Windhuk steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit. 

    Katrin Grünewald

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  • Namibia hat bereits viel für den Umweltschutz getan und diverse Gesetze erlassen sowie politische Maßnahmen ergriffen. Die Grundlage aller Maßnahmen bildet die Verfassung.

    Verfassungsrecht

    In der namibischen Verfassung wird unter anderem geregelt, dass der Staat das Wohlergehen der Bevölkerung aktiv fördern und erhalten soll, indem er Maßnahmen zur Erhaltung der Ökosysteme, der ökologischen Prozesse und der biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen ergreift. Darüber hinaus gibt es einen Ombudsmann, der unter anderem dafür zuständig ist, Beschwerden gegen die übermäßige Nutzung der Ressourcen oder die Verschlechterung oder Vernachlässigung des Ökosystems zu untersuchen.

    Umweltschutzgesetze

    Das wichtigste Gesetz im Bereich des Umweltschutzes ist der Environmental Management Act No. 7 of 2007. Ziel dieses Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die umweltschutzrechtlichen Auswirkungen rechtzeitig und sorgfältig geprüft werden, die Akteure bei einer solchen Prüfung beteiligt werden und die Ergebnisse der Prüfung beachtet werden. Das Gesetz sieht die Gründung eines Advisory Councils vor, der die umweltschutzrechtlichen Maßnahmen koordinieren und das zuständige Ministerium beraten soll. Der Environmental Commissioner wiederum soll staatliche Stellen beraten, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen, Umweltverträglichkeitsbescheinigungen ausstellen und die Einhaltung des Gesetzes überwachen. Bei Verstoßen gegen das Gesetz sind Bußgelder vorgesehen.

    Neben dem allgemein geltenden Environmental Management Act No. 7 of 2007 gibt es auch einige spezifische Gesetze. Der Water Resources Management Act 11 of 2013 regelt beispielsweise den Umgang mit Wasser, der Marine Resources Act den Umgang mit den Meeresressourcen. Zudem gibt es den Inland Fisheries Resources Act, den Communal Land Reform Act oder den Forest Act. Im Bereich des Bergbaus gelten der Minerals (Prospecting and Mining) Act, der Petroleum (Exploration and Production) Act oder der Diamond Act.

    Politische Maßnahmen

    Neben umweltschutzrechtlichen Gesetzen gibt es auch politische Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Bereits 1992 hat Namibia den Green Plan erlassen. Der Green Plan schafft eine nationale Vision für Namibias Umweltprobleme. Er beschreibt erforderliche politische und gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und hat zur Verabschiedung verschiedener Gesetze geführt, beispielsweise des Environmental Management Act No. 7 of 2007. Inhaltlich erkennt der Green Plan an, dass die Gesundheit des Einzelnen, der Gesellschaft und der Wirtschaft mit einer gesunden Umwelt zusammenhängen und hat daher das Ziel, die Ressourcen schonend zu nutzen und für die Zukunft zu erhalten.

    Im Jahr 2004 wurden die Vision 2030 und die National Development Plans auf den Weg gebracht. Ziel der Vision 2030 ist unter anderem die Verfügbarkeit von sauberem Wasser sowie von produktiven und gesunden Feuchtgebieten mit großer biologischer Vielfalt. Bei den National Development Plans handelt es sich um aufeinanderfolgende Vierjahrespläne. Der fünfte und bisher letzte Plan aus den Jahren 2017/18 bis 2021/2022 beruht auf vier Säulen: wirtschaftlicher Fortschritt, soziale Transformation, ökologische Nachhaltigkeit und effiziente Verwaltung.

    Weitere politische Maßnahmen wurden in den Bereichen Umwelt, Wildtiere und Biotechnologie, Boden und Landwirtschaft, Wasser, Wälder oder Tourismus ergriffen.

    Klimaschutz

    Im Jahr 2011 hat Namibia die National Policy on Climate Change for Namibia aufgestellt. Dieses Dokument bildet den Rahmen für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Sektoren, zur Integration des Klimawandels in politische, institutionelle und entwicklungspolitische Vorhaben sowie zur Verbesserung der Kapazitäten und der Nutzung von Synergien zwischen lokalen, regionalen und nationalen Akteuren. Außerdem soll durch den politischen Rahmen die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

    Katrin Grünewald

    Von Katrin Grünewald | Bonn

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  • Über den Länderbericht Recht kompakt Namibia hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Katrin Grünewald

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