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Neuseeland: Sicherungsmittel

Die in Neuseeland übliche Mobiliarsicherheit ist das security interest.

Von Jan Sebisch | Bonn

Mobiliarsicherheit

Das security interest ist ein Sammelbegriff für ein allgemeines Recht zur Sicherung von Zahlungs- und Erfüllungsansprüchen. Ein security interest kann nach dem Personal Property Securities Act 1999 (PPSA) als Sicherungsübereignung (chattel mortgage), als Eigentumsvorbehalt (conditional sale), als Schuldverschreibung (debenture), Faustpfand (pledge) sowie in anderen Formen zwischen den Parteien vereinbart werden.

Der Eigentumsvorbehalt setzt wie im deutschen Recht eine wirksame Vereinbarung zwischen den Parteien voraus, die sowohl schriftlich als auch mündlich getroffen werden kann (security agreement). Eine nur mündliche Vereinbarung ist allerdings nicht empfehlenswert. Der Grund ist die Regelung in Section 36 PPSA. Danach ist ein security interest nur dann gegenüber Dritten (insbesondere anderen Gläubigern des Schuldners) durchsetzbar, wenn der Sicherungsnehmer (secured party) den Sicherungsgegenstand in Besitz hat oder eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Üblich für eine schriftliche Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist, dass der Erwerber die Ware bis zum Zeitpunkt des Erlöschens des Eigentumsvorbehalts so lagern muss, das die Ware eindeutig als Ware des Verkäufers identifiziert werden kann.

Nach dem PPSA können bestehende Sicherungsmittel im Personal Property Securities Register (PPSR) eingetragen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass das jeweilige security interest auch gegenüber den Rechten anderer Gläubiger des Schuldners Wirkung entfaltet. Die Rangfolge der Sicherungsmittel bestimmt sich nach dem Eintragungszeitpunkt.

Immobiliarsicherheiten

Die Bestimmungen für Immobiliarsicherheiten (real property) ergeben sich aus dem Property Law Act 2007. Danach kann unter anderem eine Hypothek (mortgage) aufgenommen oder eine Abtretung der Rechte am betreffenden Grundstück (conveyance of land) vereinbart werden.

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