Rechtsmeldung Niederlande Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Mehr weibliche Führungskräfte für niederländische Unternehmen
Ein neues Gesetz soll ab Januar 2022 dazu beitragen, dass niederländische Unternehmen durch mehr Diversität bessere Entscheidungen erreichen. Für KMU gilt es allerdings nicht.
09.11.2021
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das „Wet ingroeiquotum en streefcijfers“ gilt zum einen für börsennotierte, und zum anderen für „große“ nicht börsennotierte Unternehmen. Hierunter fallen Unternehmen, die (kumulativ) über mehr als 20 Millionen Euro an Aktiva verfügen, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erzielen und durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Bei börsennotierten Unternehmen ist im Aufsichtsrat künftig eine Frauen- oder auch Männerquote von einem Drittel vorgesehen. So lange dies Quote nicht erreicht ist, kann keine neue Ernennung erfolgen, die nicht dazu führen würde, das quantitative Verhältnis nicht ausgeglichener zu machen. Das Gesetz verpflichtet alle großen/börsennotierten Unternehmen zudem, sich angemessene und ambitionierte Ziele zu setzen, um das Verhältnis von Männern und Frauen in Aufsichtsrat, Vorstand sowie der Leitungsebene ausgeglichener zu machen. Diese Ziele müssen betroffene Unternehmen in einem Aktionsplan festhalten.
Jährlich müssen die Unternehmen dem „Sociaal-Economische Raad“ (SER) Bericht erstatten über die Ziele und ihre Erreichung. Wird eines oder mehrere Ziele nicht erreicht, muss dies begründet werden. Die gemeldeten Daten veröffentlicht der SER jährlich. Von dort kann es allerdings auch Hilfestellung geben: Auf der Website gibt es ein „diversiteitsportaal“ mit wichtigen Informationen und praktischen Hinweisen, sogar inklusive einer Datenbank mit Frauen, die über Führungserfahrung verfügen.
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