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Zollbericht Niger Einfuhrabgaben

Niger erhebt neue Abgabe auf Importe und Exporte

Bei der Einfuhr sind bestimmte Verbrauchsgüter betroffen, bei der Ausfuhr landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Von Andrea Mack | Bonn

Die Regierung Nigers erlässt eine neue Verordnung zur Einrichtung eines erweiterten Solidaritätsfonds für den Schutz des Vaterlandes (FSSP). Ziel des Fonds ist die Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Mittel, insbesondere zur Unterstützung von sicherheitsrelevanten Maßnahmen, sozialen Projekten und Beschäftigungsinitiativen.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt durch freiwillige Beiträge von Bürgern, Unternehmen und Organisationen und durch verpflichtende Abgaben in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Dazu gehören unter anderem Import- und Exportabgaben sowie Lizenzgebühren.

Zusatzabgabe auf Importe

Die Zollbehörde erhebt bei der Einfuhr bestimmter als Luxusgüter eingestufter Waren eine "FSSP-Abgabe" (Contribution à l’effort de guerre au FSSP). 

Die Steuersätze betragen je nach Warenkategorie zwischen 3und 12 Prozent:

  • 12 Prozent für alkoholhaltige Getränke, alkoholfreies Bier, Energydrinks, Kosmetik und Parfüm
  • 10 Prozent für Fruchtsäfte, Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen, Kühlschränke (außer für Montagebetriebe)
  • 7 Prozent für Zigarren, Zigarillos, Zigaretten (auch E-Zigaretten) und andere Tabakwaren
  • 5 Prozent für neue Kraftfahrzeuge (außer CKD für Montage), Mineral- und Sprudelwasser, Möbel
  • 3 Prozent für PKW (CBU), Kunststofftaschen und Verpackungen.

Grundlage für die Berechnung der Abgabe ist der Zollwert der importierten Waren.

Zusatzabgabe auf Exporte

Bei der Ausfuhr von bestimmten Landwirtschafts- und Fischereiprodukten wird eine FSSP-Abgabe von 4 Prozent erhoben. Betroffen sind unter anderem lebende Tiere, Fleisch, Gemüse, Getreide, Nüsse, Früchte, Samen und Harze.

Ausnahmen

Ausnahmen von den Zusatzabgaben bestehen für diplomatische Sendungen, internationale Projekte und bestimmte Branchen wie Erdöl und Bergbau. Die Abgabe wird an der Grenze wie reguläre Zölle eingezogen.

Weitere Gebühren

Hinzu kommen neue oder erhöhte Gebühren für Lizenzen, Genehmigungen und Zertifikate, die im Rahmen des Außenhandels über die zentrale Anlaufstelle "Guichet Unique" erhoben werden.

Die neue Verordnung 2025-35 ersetzt die Verordnung 2023-13 vom 11. Oktober 2023. Laut IBFD Tax News Service gelten die neuen Abgaben und Gebühren seit dem 5. Dezember 2025.

Quellen und weitere Informationen

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