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Zollbericht Nigeria Einfuhrabgaben, übergreifend

Nigeria verabschiedet steuerpolitische Maßnahmen 2023

Die Maßnahmen umfassen zusätzliche Einfuhrabgaben, Einfuhrverbote und ermäßigte Zölle für Produktionsgüter. Für Einwegplastik und bestimmte Fahrzeuge sind Umweltsteuern zu zahlen. 

Von Andrea Mack | Bonn

Die nigerianische Regierung hat neue fiskalpolitische Maßnahmen verabschiedet, die darauf zielen, das Wirtschaftswachstum zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen.

Die Maßnahmen, die zum 1. Mai 2023 in Kraft getreten sind, umfassen:

  • eine erweiterte Liste von Waren, für die zusätzlich zum gemeinsamen Außenzoll der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS (CET 2022 – 2026) eine gesonderte Einfuhrabgabe erhoben wird (Import Adjustment Tax). Diese Zusatzabgabe beträgt je nach Ware zwischen 5 und 65 Prozent. Betroffen sind aktuell 189 Zolltariflinien, zuvor waren es 172;
  • eine Liste mit 26 Warengruppen, deren Einfuhr in Nigeria verboten ist (Import Prohibition List - Trade). Neu hinzugekommen sind Dichlorfluorethane. Das Einfuhrverbot gilt nicht für Waren, die aus Mitgliedstaaten der ECOWAS stammen;
  • eine nationale Liste mit ermäßigten Einfuhrzöllen für bestimmte Produktionsgüter, die Investoren oder Hersteller nachweislich für eine lokale Fertigung benötigen. Die überarbeitete Liste umfasst 102 statt 96 Waren(-gruppen). Neu hinzugekommen sind zum Beispiel Maisstärke, Vliesstoffe, bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl und Aluminiumdosen;
  • ab 1. Juni 2023 erhöhte Verbrauchsteuern für alkoholhaltige Getränke und Tabakwaren. Ab Juni 2024 folgt eine weitere Anhebung der Steuersätze. Damit ändert die Regierung die schrittweise Erhöhung der Verbrauchsteuersätze, die sie mit den steuerpolitischen Maßnahmen 2022 für den Zeitraum von 2022 bis 2024 eingeführt hatte. Die ab Juni 2023 anfallenden Steuersätze für alkoholische Getränke und Tabakprodukte sind deutlich höher als diejenigen, die mit dem Maßnahmenpaket 2022 verabschiedet wurden;
  • eine neue Verbrauchsteuer von zehn Prozent wird für Einwegkunststoffe (Single Use Plastics) erhoben;
  • die Einführung einer Umweltsteuer (Green Tax Surcharge) für bestimmte Fahrzeuge ab 1. Juni 2023. Die Abgabe beträgt zwei Prozent für Fahrzeuge mit einem Hubraum von 2.000 ccm bis 3.999 ccm. Für Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 4.000 ccm werden vier Prozent erhoben. Busse, Elektrofahrzeuge und lokal gefertigte Fahrzeuge sind von der Umweltsteuer ausgenommen.

Für Einfuhren, die vor dem 1. Mai 2023 mit einem Form M eröffnet wurden, gilt eine 90-tägige Übergangsfrist. Die geänderten Verbrauchsteuern und neu eingeführten Umweltsteuern treten am 1. Juni 2023 in Kraft. Das nigerianische  Finanzministerium hat die steuerpolitischen Maßnahmen 2023 mit dem Circular HMFBNP/MDAs/CIRCULAR/2023 FP/04 vom 20. April 2023 verkündet.

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