Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Peru

Zoll und Einfuhr kompakt - Peru gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

  • Zwischen Peru und den Partnerländern Kolumbien und Ecuador besteht ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Ferner ist Peru Mitgliedstaat mehrerer Handelsvereinigungen.

    Mitgliedschaft in der WTO und Handelsvereinigungen 

    Peru ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).

    Gemeinsam mit Australien, Brunei, Kanada, Mexiko, Japan, Malaysia, Neuseeland, Chile, Singapur und Vietnam ist Peru Mitgliedstaat der Transpazifischen Partnerschaft (Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership - CPTPP oder TPP11). Derzeit befindet sich das Vereinigte Königreich im Beitrittsprozess zum CPTPP. Ferner gehört Peru der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsvereinigung (Asia-Pacific Ecomomic Cooperation – APEC) an.

    In Lateinamerika ist Peru gemeinsam mit Bolivien, Kolumbien und Ecuador Mitgliedstaat der Andengemeinschaft (Comunidad Andina – CAN). Außerdem ist Peru neben Chile, Kolumbien und Mexiko Gründungsmitglied der Wirtschaftsinitiative Pazifik-Allianz (Alianza del Pacífico). Das Land gehört auch der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI) an.

    Freihandelsabkommen mit der EU

    Zwischen Peru und der Europäischen Union (EU) besteht ein Freihandelsabkommen, das seit dem 1. März 2013 vorläufig angewendet wird. Weitere Mitgliedstaaten des Abkommens sind Kolumbien und Ecuador. Zum Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifizierung durch die Parlamente aller beteiligten Staaten.

    Die Andenpartner haben die Einfuhrzölle für viele gewerbliche und landwirtschaftliche Waren gegenüber der EU bereits auf null gesenkt; deutsche Unternehmen können daher eine Vielzahl derartigen Waren zollfrei in Peru einführen. Für etliche sensible Produkte sind jedoch noch langjährige Zollabbauregelungen, im Einzelfall über bis zu zehn, fünfzehn oder im Fall von Ecuador siebzehn Jahren, vorgesehen. Außerdem gibt es für landwirtschaftliche Produkte Quotenregelungen und sonstige Einschränkungen. Der Zollabbauzeitplan Perus für EU-Waren ist ab Seite 925 ersichtlich. 

    Das zwischen den Parteien ausgehandelte Ursprungsprotokoll (Anhang II des Abkommens) entspricht vom Aufbau her den aus anderen EU-Freihandelsabkommen bekannten Standardprotokollen. Als Ursprungsnachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Daneben gibt es die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung (bis 6.000 Euro Warenwert ohne weitere Formalitäten; für höhere Beträge beziehungsweise ohne Wertbeschränkung nur als ermächtigter Ausführer). Die Kriterien für die Bestimmung "ausreichende Verarbeitung" sind produktspezifisch für jedes Produkt festgelegt (Tarifsprung, Wertschöpfung, spezielle Bearbeitungsvorgänge oder Kombination dieser Regeln). Be- oder Verarbeitungen müssen grundsätzlich über Minimalbehandlungen zum Beispiel Waschen oder Säubern, Polieren, Zurechtschneiden hinausgehen.

    Beim Warentransport gilt der Grundsatz der direkten Beförderung von der EU nach Peru. Ein Transport von Ursprungswaren durch weitere Länder oder Lagerung in weiteren Ländern ist gemäß Art. 13 des Ursprungsprotokolls nur möglich, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben. Die Waren dürfen dabei lediglich entladen, neu verladen oder so behandelt werden, dass ihr guter Zustand erhalten bleibt.

    Die EU-Kommission hatte Anfang 2021 eine Konsultation zum Freihandelsabkommens angestoßen. Sie richtete sich mit detaillierten Fragen an alle von dem Abkommen betroffenen Unternehmen. Die Konsultation war Bestandteil einer Auswertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Abkommens.

    Weitere Freihandelsabkommen

    Des Weiteren unterhält Peru Freihandelsabkommen mit den USA, Kanada, Mexiko, Chile, Panama, Costa Rica, Honduras, den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), dem Vereinigte Königreich, Singapur, China, Thailand, Korea, Japan und Australien. 

    Ebenso hat Peru weitere Präferenzabkommen mit folgenden Staaten abgeschlossen:

    • Kuba (Acuerdo de Complementación Económica Nº 50 - ACE 50)
    • Venezuela (Acuerdo de Alcance Parcial de Naturaleza Comercial entre Perú y Venezuela)
    • Mercosur-Staaten (Acuerdo de Complementación Económica N° 58 - ACE 58).

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  • Die Zollabwicklung hängt in Peru mit der Höhe des Warenwertes zusammen. Importeure müssen dabei unterschiedliche Voraussetzungen beachten.

    Warensendungen mit kommerziellem Charakter

    Die Rechtsgrundlage für Warensendungen mit kommerziellem Charakter (importación para el consumo) sind in der Norm vom 15. Mai 2020 geregelt.

    Als Warensendungen mit kommerziellem Charakter (importación para el consumo) gelten Warensendungen mit einem FOB-Wert (free on board - fob) von mehr als 2.000 US-Dollar. Ab diesem Warenwert ist die Beauftragung eines Zollagenten (durch ein "mandato“) obligatorisch, der die Zollanmeldung (Declaración Única de Aduanas - DUA) für den Importeur übernimmt. Importeure müssen grundsätzlich im Register für Steuerpflichtige (Registro Único de Contribuyentes - RUC) eingetragen sein. 

    Es gibt drei Formen der Überlassung von Waren zum freien Verkehr:

    • Despacho Anticipado: Abfertigung vor Ankunft des Transportmittels
    • Despacho Diferido: Abfertigung innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft des Transportmittels
    • Despacho Urgente: Abfertigung innerhalb des Zeitraumes von 15 Tagen vor Ankunft des Transportmittels und bis zu sieben Tagen nach Abschluss der Entladung.

    Im Regelfall verlangt die peruanische Zoll- und Steuerbehörde (Superintendencia Nacional de Administración Tributaria – SUNAT) den "Despacho Anticipado“. Ausgenommen davon sind unter anderen Warensendungen mit einem Wert von weniger als 2.000 US-Dollar und Sendungen, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen. 

    Bei Warensendungen mit kommerziellem Charakter als "Despacho Anticipado“ übermittelt der Importeur im Regelfall dem Zollagenten bei Ankunft des Transportmittels die notwendigen Dokumente. Dieser übermittelt die für die Nummerierung der Zollanmeldung notwendigen Angaben auf elektronischem Wege an die SUNAT. Die Zollanmeldung erhält daraufhin eine Nummer.

    Der Importeur zahlt die Einfuhrabgaben beziehungsweise leistet eine Sicherheit. Anschließend übermittelt der Spediteur das Lademanifest. In der Zollanmeldung ist die Nummer des Lademanifestes anzugeben. Ist das Manifest auf diese Weise mit der Zollanmeldung verknüpft worden, ordnet die SUNAT der Warensendung einen Kontrollmechanismus (canal de control) zu. Zur Abfertigung werden die Waren auf einen folgender Kontrollmechanismen geleitet:

    • Grüner Kanal: die Waren werden nach ihrer Ankunft im Hafen entladen, sofort freigegeben und zum Empfänger transportiert, ohne weitere Prüfung von Dokumenten oder Warensendung.
    • Orangener Kanal: die Warenbegleitdokumente werden geprüft
    • Roter Kanal: die Waren werden einer Prüfung unterzogen.

    Weitere Details zu Warensendungen mit kommerziellem Charakter finden Sie auf der Internetseite der SUNAT.

    Vereinfachte Zollabfertigung

    Die vereinfachte Zollabfertigung ist in der Norm vom 6. Oktober 2005 geregelt.

    Die Einfuhr von Warensendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 2.000 US-Dollar werden im Rahmen der vereinfachten Zollabfertigung (Despacho Simplificado de Importación) abgewickelt. Dabei können Importeure die Zollabwicklung beziehungsweise die zollrechtliche Anmeldung (Declaración Simplificada de Importación - DSI) selbst vornehmen oder einen Zollagenten hierzu beauftragen. In der Regel müssen Importeure auch im RUC eingetragen sein.

    In Peru können beispielsweise folgende Waren in vereinfachter Form abgefertigt werden:

    • Warenmuster ohne kommerziellen Wert
    • Geschenke mit einem FOB-Wert von bis zu 1.000 US-Dollar
    • Spenden, unabhängig von ihrem Wert
    • Arzneimittel für die ordnungsgemäß zugelassene medizinische Behandlung von bestimmten Erkrankungen, die von natürlichen Personen eingeführt werden und deren FOB-Wert 10.000 US-Dollar nicht übersteigt
    • Post- (Serpost) und Kuriersendungen. 

    Abfertigung von Post- und Kuriersendungen

    Postsendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 2.000 US-Dollar können über die Serpost durch die sogenannte Importa Fácil eingeführt beziehungsweise empfangen werden. Die Einfuhr von beispielsweise Bekleidung, Schuhbekleidung und gebrauchten Kfz-Teilen ist verboten. Andere Produkte wie zum Beispiel Handys und ähnliche Geräte, Medikamente, Vitamine sowie Ausrüstung und andere medizinische Geräte unterliegen Einfuhrbeschränkungen. 

    Kuriersendungen ermöglichen die Einfuhr beziehungsweise den Empfang von Warensendungen bis zu einem 2.000 US-Dollar FOB-Wert durch Schnell-Lieferdienstleister. Liegt der Wert höher, gilt es als Einfuhr mit kommerziellem Charakter. Auch bei diesem Fast-Delivery-Service ist im Regelfall die Registrierung im RUC Voraussetzung. 

    Weitere Details zu Post- und Kuriersendungen erfahren Sie auf der Internetseite der peruanischen Zollbehörde.

    Weitere Zollverfahren

    Neben der Überlassung zum freien Verkehr können weitere Zollverfahren genutzt werden:

    • Versandverfahren
    • vorübergehende Verwendung
    • aktive und passive Veredelung
    • Zolllagerverfahren
    • Möglichkeit der Verbringung von Waren in eine Zollfreizone
    • vorübergehende Ausfuhr und die 
    • Ausfuhr aus dem Zollgebiet.

    Das Carnet ATA kann für die zollfreie vorübergehende Verwendung von Waren in Peru seit dem 30. April 2024 genutzt werden. 

    Warenbegleitpapiere

    Der Zollanmeldung sind folgende Warenbegleitdokumente beizufügen:

    • Zahlungsnachweis: Handelsrechnung, gleichwertiges Dokument oder Vertrag mit detaillierter Warenbeschreibung
    • Beförderungsdokument: Konnossement, Luftfrachtbrief oder Frachtbrief
    • gegebenenfalls Versicherungsdokument über eine abgeschlossene Transportversicherung
    • Einfuhrlizenzen, gesundheitsamtliche Bescheinigungen, Prüfzertifikate und weitere Kontrolldokumente für Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen
    • Ursprungszeugnisse bzw. für EU-Ursprungswaren gegebenenfalls die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen
    • in einigen Fällen eine Zollwerterklärung (Declaración Andina del Valor - DAV)
    • Packliste oder zusätzliche technische Information 
    • Abfertigungsschein (volante de despacho), falls von der Zollbehörde verlangt.

    Weitere Informationen: 

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  • Variable zusätzliche Zölle können für landwirtschaftliche Produkte gelten. Neben den Einfuhrzöllen werden Steuern erhoben.

    Der Zolltarif Perus basiert auf der Gemeinsamen Nomenklatur der Andengemeinschaft (Nomenclatura Arancelaria Común de la Comunidad Andina – NANDINA), die nach dem Harmonisierten System (HS) aufbaut. Das HS umfasst 21 Abschnitte mit 97 Zolltarifkapiteln. Die Kapitel untergliedern sich in vierstellige HS-Positionen und ergänzende sechsstellige HS-Unterpositionen. Der sechsstellige HS-Code ist in NANDINA auf acht Stellen ("subpartida NANDINA“) und im peruanischen Zolltarif auf zehn Stellen ("subpartida nacional“) erweitert.

    Die Zoll- und Steuerbehörde Perus (SUNAT) hat den Zolltarif mit detaillierten Informationen zu den Einfuhrzöllen und -steuern, Antidumpingzöllen, Schutzzöllen und nichttarifären Handelshemmnissen im Internet bereitgestellt. Nach Eingabe der Codenummer erscheinen Informationen zu den Einfuhrabgaben. Nach einem weiteren Klick auf den Button "restricciones“ (Beschränkungen) erscheinen Angaben zu den Einfuhrbeschränkungen.

    Einfuhrzoll

    Bemessungsgrundlage für den Zoll (Derecho Ad Valorem) ist der Zollwert (Transaktionspreis = tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis). Hinzuzurechnen sind Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Entladeort in Peru, wenn diese Kosten nicht bereits im Transaktionspreis enthalten sind (CIF-Wert -  Cost, Insurance and Freight). Für die Berechnung des Zolls werden Zollsätze von vier, sechs oder elf Prozent auf die Bemessungsgrundlage (CIF-Wert) kalkuliert. 

    Variable zusätzliche Zolle

    Variable zusätzliche Zölle (in US-Dollar je Tonne) beziehungsweise Zollermäßigungen (Derecho Específico; Sistema de Franja de Precios) können für landwirtschaftliche Produkte wie Reis, Mais, Milch, Zucker gelten. Die Höhe dieser Zölle beziehungsweise Zollermäßigungen bemisst sich anhand zum Zeitpunkt der Einfuhranmeldung geltender Referenzpreise.

    Weitere Steuern

    Verkaufssteuer 

    Die Verkaufsteuer (Impuesto General a las Ventas - IGV) wird auf Basis des Zollwerts (CIF-Wert) zuzüglich des Einfuhrzolls und sämtlicher Einfuhrsteuern berechnet. Der Steuersatz beträgt 16 Prozent.

    Steuer zur Förderung der Kommunen

    Die Steuer zur Förderung der Kommunen (Impuesto de Promoción Municipal – IPM) von zwei Prozent wird auf alle Operationen erhoben, die Gegenstand der Verkaufsteuer sind. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (CIF-Wert) zuzüglich des Einfuhrzolls und sämtlicher Einfuhrsteuern bis auf die Verkaufsteuer. 

    Verbrauchssteuer 

    Alkoholische Getränke, Energiegetränke, Tabak, Brennstoffe und weitere Produkte, die gesellschafts- oder umweltschädlich sind, werden mit der Verbrauchsteuer (Impuesto Selectivo al Consumo - ISC) belastet. Die ISC wird nach drei Systemen erhoben. Je nach Erhebungssystem ist die Bemessungsgrundlage bei Wareneinfuhren:   

    • Zollwert zuzüglich des Einfuhrzolls (Sistema al Valor)
    • Festbetrag je Mengeneinheit (Sistema Específico) 
    • allgemeiner Verkaufspreis (Sistema al Valor según Precio de Venta al Público). 

    Details zur Verbrauchsteuer können Sie in dieser Broschüre einsehen. Darüber hinaus finden Sie die aktuellen Steuersätze im Anhang III und IV des Obersten Dekrets Nr. 055-99-EF vom 16. April 1999. 

    Weitere Informationen

    Informationen im Detail zu den Einfuhrabgaben veröffentlicht die SUNAT auf ihrer Webseite.

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  • Besonders sensible Produkte unterliegen in Peru Einfuhrbeschränkungen. Einige Produkte dürfen gar nicht nach Peru eingeführt werden. 

    Einfuhrverbote

    Einfuhrverbote bestehen unter anderem für folgende Produkte:

    • einige Lebende Tiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse
    • einige Pflanzenschutzmittel beziehungsweise Insektenvernichtungsmittel 
    • einige Formen von Asbest
    • gebrauchte Kleidung und Schuhe (außer als Spende)
    • Drogen
    • pyrotechnische Gegenstände
    • bestimmte Waffen
    • bestimmte Brennstoffe 
    • einige gefährliche Spielzeuge.

    Die peruanische Zollbehörde SUNAT hat eine vollständige Liste von Produkten, die dem Einfuhrverbot unterliegen im Internet bereitgestellt.  

    Einfuhrbeschränkungen

    Die Einfuhr bestimmter Produkte ist nur bei Erfüllung besonderer Anforderungen möglich. So müssen Importeure beziehungsweise Zollagenten zusätzlich zu den entsprechenden Warenbegleitpapieren über die Kontrolldokumente verfügen, die für die Einfuhr der infrage kommenden Waren erforderlich sind. Kontrolldokumente sind etwa Lizenzen und Genehmigungen, die die Behörden Perus ausstellen. Diese können virtuell oder persönlich bei den zuständigen Stellen beantragt werden.

    Produkte, die von Einfuhrbeschränkungen in Peru betroffen sind und die jeweils zuständige Kontrollbehörde
    Produktzuständige Kontrollbehörde 
    • Waffen, Munitionen und Sprengstoffe
    Superintendencia Nacional de Control de Servicios de Seguridad, Armas, Municiones y Explosivos de Uso Civil (SUCAMEC
    • Suchtstoffe und psychotrope Substanzen
    • pharmazeutische und medizinische Produkte sowie Medizingeräte
    Dirección General de Medicamentos, Insumos y Drogas (DIGEMID
    • Reifen 
    • Batterien und Akkus
    Dirección General de Politicas y Análisis Regulatorio (DGPAR) (vom Minsterium der Produktion)
    • industriell hergestellte Getränke und Lebensmittel für den menschlichen Verzehr
    • Spielzeuge
    Dirección General de Salud Ambiental e Inocuidad Alimentaria (DIGESA
    • Telekommunikationsgeräte und -einrichtungen
    • gebrauchte Fahrzeuge
    Ministerio de Transportes y Comunicaciones (MTC
    • Veterinärprodukte
    • Produkte und Nebenprodukte tierischen und pflanzlichen Ursprungs
    Servicio Nacional de Sanidad Agraria (SENASA
    Stand: Juni 2024Quelle: Peruanische Zoll- und Steuerbehörde (SUNAT)

    Eine vollständige Auflistung der von Einfuhrbeschränkungen betroffenen Produkte und die jeweils zuständigen Behörden für deren Kontrolle finden Sie auf der Webseite der SUNAT


    Erfahren Sie anhand des peruanischen Zolltarifs, ob Ihre zu importierenden Waren Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Nach Eingabe der Codenummer erscheinen Informationen zu den Einfuhrabgaben. Nach einem weiteren Klick auf den Button „restricciones“ erscheinen Angaben zu den Einfuhrbeschränkungen.

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Konsumprodukte unterliegen besonderen Kennzeichnungsvorschriften.

    Gemäß Art. 3 des Dekretes 1304 vom 29. Dezember 2016 müssen Konsumprodukte oder Ihre Verpackungen für den Endverbraucher in spanischer Sprache deutlich und gut sichtbar mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: 

    • Warenbezeichnung
    • Ursprungsland (Land der Herstellung)
    • Voraussetzungen für die Konservierung des Produktes
    • Verfallsdatum
    • Nettogewicht oder -inhalt
    • Informationen zu Inhaltsstoffen, die eventuell ein Risiko für die Konsumenten oder Nutzer darstellen könnten
    • Name und Adresse und Nummer des Steuerregisters (Registro Único de Contribuyente – RUC) des Herstellers, des Importeurs oder Verpackers oder Händlers in Peru.

    Ferner müssen gegebenenfalls Risiken oder Gefahren, die bei Nutzung des Produktes auftreten können und Gegenmaßnahmen (tratamiento de urgencia) am Produkt oder auf der Verpackung angegeben sein.

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Normen und Vorschriften gelten sowohl für importierte als auch für im Land hergestellte Produkte. Für Holzverpackungen findet die Norm ISPM 15 Anwendung.

    In Peru besteht eine Pflicht zum Nachweis der Konformität mit den peruanischen Normen (Normas Técnicas Peruanas - NTP).

    Zertifizierungspflichtig sind Produkte aus Sektoren wie zum Beispiel Nahrungsmittel, Leder und Textilien, Bauwesen, Elektro- und Autoindustrie, Gesundheit und Umweltmanagement. Diese Produkte müssen bei einem in Peru akkreditierten beziehungsweise dort niedergelassenen Institut zertifiziert sein.

    Im Bereich der Normensetzung ist in Peru das "Instituto Nacional de Calidad" (INACAL) tätig und erteilt peruanischen Instituten die Genehmigung zur Durchführung von Konformitätsprüfungen. Darüber hinaus veröffentlicht das INACAL eine Liste der peruanischen technischen Normen, die obligatorisch einzuhalten sind. 

    Holzverpackungen

    Ferner müssen Holzverpackungen in Peru der Norm ISPM 15 (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel) entsprechen, um eine Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. So sind sie mit einem im ISPM 15 anerkannten Verfahren zu behandeln. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung ist auf der Holzverpackung die entsprechende Markierung aufzubringen. Hierfür ist das Servicio Nacional de Sanidad Agraria (SENASA) die nationale zuständige Behörde.

    Die Anleitung des SENASA enthält weitere Details zur Behandlung von Holzverpackungen in Peru. 

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  • Ausländische Waren können zollbegünstigt in die peruanischen Freizonen eingeführt werden. 

    Peru hat vier Freizonen. Sie befinden sich in Tacna (Tacna), Piura (Paita), Moquegua (Ilo) und Arequipa (Matarani). 

    Unternehmen, die sich in den Freizonen niederlassen, genießen Zollerleichterungen und Steuervergünstigungen. So werden zum Beispiel bei der Verbringung von Maschinen, Ausrüstungsgegenständen und Rohstoffen in die peruanischen Freizonen die Einfuhrzölle und -steuern ausgesetzt. In die Freizonen verbrachte Waren können von den dort ansässigen Unternehmen zusammengebaut, repariert und wiederaufbereitet werden.

    Verschärfen Sie sich einen Überblick über die Freizonen Perus anhand dieser Broschüre (auf Englisch).

    Von Andrea González Alvarez | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

     

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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