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Special | Polen | Coronavirus

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Polens Gesundheitsministerium bewertet die pandemische Lage als stabil. Quarantänevorschriften werden gelockert, ebenso die Maskenpflicht und Einreiseregelungen. (Stand: 25. März 2022)

Von Christopher Fuß | Warschau

Polen hat Ende März 2022 die meisten Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Coronainfektionen zurückgezogen.

Regeln bei der Einreise nach Polen

Für Reisende nach Polen gibt es ab dem 28. März 2022 keine Quarantänepflicht mehr. Alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Polen einreisen, müssen sich aber vor Reiseantritt in einer Passagierdatenbank registrieren (Karta Lokalizacji Podróżnego; KLP). Wer sich nicht online einträgt, hat immer noch die Möglichkeit, im Flugzeug ein entsprechendes Formular auszufüllen und bei der Einreisekontrolle vorzulegen.

Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

Regeln bei der Einreise nach Deutschland

Das Robert Koch-Institut (RKI) führt Polen nicht mehr als Hochrisikogebiet. Daher müssen Personen, die aus Polen nach Deutschland reisen, keine Anmeldung auf dem Onlineportal des RKI vornehmen. Ausnahmen gelten für jene, die sich bis zu 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben.

Für Einreisende aus Polen gibt es in Deutschland außerdem keine Quarantänepflicht. Man muss allerdings einen Impfnachweis oder einen negativen Coronatest bei der Einreise vorzeigen können. Der Abstrich darf nicht älter als 48 Stunden sein. Auch ein Nachweis über die Genesung ist zulässig. Die Covid-19-Erkrankung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Weitere Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren.

Das digitale Covid-Zertifikat der Europäischen Union (EU) mit QR-Code wird in Deutschland und in Polen anerkannt. Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis stellt das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.

Maßnahmen zum Infektionsschutz

In Polen gelten keine pandemiebedingten Personenobergrenzen in geschlossenen Räumen.

Ab dem 28. März 2022 ist das Tragen einer Maske nur noch in medizinischen Einrichtungen verpflichtend. Hierunter fallen beispielsweise Arztpraxen und Krankenhäuser. In Bussen und Bahnen, Einkaufszentren und in allen weiteren geschlossenen Räumlichkeiten entfällt die Maskenpflicht.

Zum 28. März 2022 treten die Quarantänebestimmungen für Personen außer Kraft, die sich mit Covid-19 infiziert haben, oder Kontakt mit Erkrankten hatten. 

Aktuelle Informationen zu Bewegungsbeschränkungen innerhalb Polens
  • Zu den aktuellen Maßnahmen informiert die polnische Regierung auf Englisch (Seite wird verzögert aktualisiert).
  • Umfangreichere und aktuellere Informationen stellt die Regierung auf Polnisch zur Verfügung.
  • Die AHK Polen hat eine Sonderseite eingerichtet.

Ausfuhr bestimmter Medizinprodukte genehmigungspflichtig

Verschiedene medizinische Produkte dürfen nur mit einer Genehmigung der Hauptinspektion für Arzneimittel (Główny Inspektorat Farmaceutyczny) aus Polen exportiert werden. Eine Liste der betroffenen Produkte veröffentlicht das Gesundheitsministerium. Die Aufstellung wird regelmäßig aktualisiert. In der Anfangsphase der Coronapandemie benötigten vorübergehend über 1.000 Produkte eine Exportgenehmigung. Im Februar 2022 waren nur noch 207 Artikel betroffen.


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