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Arbeitsmarkt | Rumänien

Rumänien: Stellen lassen sich je nach Standort unterschiedlich besetzen

Trotz steigender Löhne hat Rumänien die zweitniedrigsten Arbeitskosten in der Europäischen Union. In Wirtschaftszentren gibt es jedoch einen Fachkräftemangel.

Torsten Pauly

Von Torsten Pauly | Berlin

Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist regional unterschiedlich. Während im Großraum Bukarest praktisch Vollbeschäftigung herrscht, erreicht die Rate der Arbeitssuchenden in anderen Gebieten ein zweistelliges Niveau. Insgesamt erwartet die Europäische Kommission, dass die Arbeitslosenquote in Rumänien im Gesamtjahr 2026 mit 6,3 Prozent leicht über dem EU-Durchschnitt von 6 Prozent liegt.

Auch die Lohnkosten variieren je nach Standort stark. So ist der Durchschnittsverdienst in der Hauptstadt mehr als anderthalbmal so hoch wie in strukturschwachen Gegenden. Ausländische Arbeitgeber zahlen überdurchschnittlich viel.

Stärken des Arbeitsmarkts

  • International wettbewerbsfähige Arbeitskosten
  • Der starke Braindrain der letzten Jahre lässt nach
  • Jüngere verfügen über gute digitale Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse

Schwächen des Arbeitsmarkts

  • Fachkräftemangel in den Wirtschaftszentren
  • Die Alterung der Gesellschaft verringert das Fachkräftepool
  • Ältere verfügen oft über geringe digitale Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse

  • Die Verfügbarkeit von Arbeitsuchenden unterscheidet sich je nach Region. Daher empfiehlt es sich, mehrere Standorte zu prüfen.

    Trotz des zuletzt moderaten BIP-Wachstums hat sich in den Wirtschaftszentren teils ein ausgeprägter Fachkräftemangel entwickelt. Dies zeigen auch die Ergebnisse einer Umfrage der AHK Rumänien (Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer) aus dem Frühjahr 2026. Demnach betrachten 34 Prozent der Unternehmen den Fachkräftemangel als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Im Herbst 2025 lag dieser Anteil noch bei 29 Prozent.

    Der Fachkräftemangel ist im Zuge eines lang anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs entstanden. Das reale BIP Rumäniens lag 2025 trotz des zwischenzeitlichen Einbruchs während der Coronapandemie um 34,4 Prozent über dem Niveau von 2015. Dies entsprach dem siebtstärksten Anstieg in der EU. Dazu beigetragen hat auch die Ansiedlung ausländischer Investoren, darunter auch deutsche Unternehmen. Nach den neuesten Zahlen der Deutschen Bundesbank belief sich der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Rumänien 2024 auf 13,7 Milliarden Euro.

    Fachkräftemangel fällt regional unterschiedlich aus

    Die Verfügbarkeit von Arbeitsuchenden unterscheidet sich jedoch zwischen den einzelnen Landesteilen. "Sehr wichtig ist es, offen für mehrere Standorte zu sein", sagt der Geschäftsführer des Personalvermittlers Manpower in Rumänien Miguel Nuno Garcia Trindade. "Je nach Projekt ist das Einstellungspotenzial zum Beispiel für ein Backoffice, eine Produktion oder eine Forschung und Entwicklung sehr unterschiedlich."

    In der Hauptstadtregion Bukarest-Ilfov herrschte 2025 mit einer Arbeitslosenrate von 1,8 Prozent praktisch Vollbeschäftigung. Im Südosten des Landes lag die Arbeitslosensquote dagegen bei 11,3 Prozent.

    Renteneintritte nehmen zu, der Braindrain lässt nach

    Zwei Faktoren verschärfen den Fachkräftemangel: die Alterung der Gesellschaft und die Auswanderung. Laut einer Projektion von Eurostat werden 2035 in Rumänien 4 Prozent weniger Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren leben als 2025. Die Beschäftigten, die in den Ruhestand gehen, verfügen häufig über ein geringeres Qualifikationsprofil, etwa bei digitalen Kompetenzen oder Fremdsprachenkenntnissen.

    Die Arbeitsemigration in andere EU-Länder betrifft dagegen vor allem jüngere Menschen mit hoher Qualifikation. Nach Angaben von Eurostat wanderten zwischen 2013 und 2024 jährlich durchschnittlich 195.000 Personen aus Rumänien in andere EU-Staaten und das Vereinigte Königreich aus.

    Seit dem Ende der Coronapandemie hat sich der Braindrain jedoch abgeschwächt. Ursache sind unter anderem starke Lohnanstiege. Nach Angaben von Eurostat fiel die jährliche Auswanderung in andere EU-Staaten und das Vereinigte Königreich zwischen 2021 und 2024 im Jahresdurchschnitt um 11,4 Prozent geringer aus als zwischen 2013 und 2019. Gleichzeitig kehren zunehmend Menschen nach Rumänien zurück.

    Viele Rückkehrende kommen aus dem deutschsprachigen Raum

    Für deutsche Arbeitgeber in Rumänien stellen auch Rückkehrwillige ein potenzielles Arbeitskräfteangebot dar. Sie verfügen häufig über sehr gute Deutschkenntnisse. Insgesamt 21 Prozent der aus der EU Zugezogenen kamen zwischen 2021 und 2024 aus Deutschland. Das war mehr als aus jedem anderen Land. Weitere 9,2 Prozent kehrten aus Österreich zurück.

    In den vergangenen Jahrzehnten wanderten zudem viele Siebenbürger Sachsen aus Rumänien nach Deutschland aus. Dadurch ist die Zahl dieser deutschen Muttersprachler deutlich gesunken. Waren es 1992 noch 120.000 Menschen, so lebten 2021 nur noch 16.000 Siebenbürger Sachsen in Rumänien. Diese Zielgruppe könnte jedoch bei entsprechenden Jobangeboten ebenfalls eine Rückkehr in die alte Heimat erwägen.

    "Hierbei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an", relativiert Miguel Nuno Garcia Trindade von Manpower. "Für Auslandsrumänen ist es meist attraktiver, in ein Wirtschaftszentrum mit hoher Lebensqualität zurückzukehren als in ein strukturschwaches Gebiet. Und es kommt natürlich auf die Position und Branche an."

    Staat fördert Einstellungen und Weiterbildungen

    Unternehmen können in Rumänien Gehaltszuschüsse für Neueinstellungen erhalten, wenn es sich um bestimmte Beschäftigtengruppen handelt. Dazu zählen unter anderem Berufseinsteiger, Alleinerziehende, Über-45-Jährige, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung. Zudem können Zuschüsse für Weiterbildungen beantragt werden, auch für bereits Beschäftigte.

    Der rumänische Arbeitsmarkt in ZahlenAllgemeine Arbeitsmarktdaten 2025

    Bevölkerung (in Mio.)

    19,0

    Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, in Mio.)

    8,2

    Erwerbstätige (in Mio.) 1)

    7,7

    Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach ILO-Definition) 2)

    6,1

    Analphabetenquote (in %) 3)

    0,8

    Universitätsabschlüsse (in 1.000) 4)

    127,0

    1 inklusive Praktikanten und Rentner; 2 ILO-Definition: alle Personen im Alter zwischen 15 und 74 Jahren, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; 3 Angabe für 2021; 4 Angabe für 2023.Quelle: Nationales Statistikinstitut INS 2026

    Deutsche Arbeitgeber bilden häufig dual aus

    Dem Fachkräftemangel begegnen Unternehmen oft auch mit einer dualen Ausbildung im Betrieb. Diese dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Das rumänische Berufsbildungssystem ermöglicht diese Form der Ausbildung seit 2012. Auch die AHK Rumänien unterstützt sie über das Aus- und Weiterbildungszentrum Edu-Pro. Zu den häufigsten Berufsbildern zählen Mechanik, Tourismus, Handel und Elektrotechnik.

    Die Deutschkenntnisse unter den Schulabgehenden nehmen zu. Im Jahr 2024 lernten 13,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I Deutsch. Im Jahr 2014 waren es noch 10,7 Prozent. Insgesamt 16 rumänische Hochschulen bieten dem Deutschen Akademischen Austauschdienst zufolge vollständige Studiengänge in deutscher Sprache an.

    Rumänien sucht auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten

    Rumänien wirbt auch um hochqualifizierten Zuwanderer aus dem EU-Ausland. Hierfür bietet das Land Visa für Gründer von Startups und anderen Unternehmen. Einen besonderen Aufenthaltstitel gibt es zudem für Digitale Nomaden. Sie können damit in Rumänien leben und ortsunabhängig für Arbeitgeber oder Auftraggeber weltweit digital tätig sein.

    Rumänien erteilt zudem Visa an Arbeitskräfte mit geringerem Qualifikationsprofil, etwa für Tätigkeiten auf dem Bau oder im Fremdenverkehr. Im Juli 2026 waren insgesamt 161.000 rumänische Arbeitsvisa registriert.

    Rumänien im weltweiten Vergleich

    Folgende Karte ermöglicht den Vergleich zwischen zahlreichen Ländern weltweit. Bitte beachten Sie, dass die Werte in der Karte aus international standardisierten Quellen stammen und somit ggf. von Angaben aus nationalen Quellen im Text abweichen können.

     

    Von Torsten Pauly | Berlin

  • Unternehmen besetzen offene Stellen häufig über Personalvermittler und Jobportale. Neben dem Gehalt gewinnen Zusatzleistungen und die Work-Life-Balance zunehmend an Bedeutung.

    Bei der Personalsuche können sich Unternehmen an die staatliche Arbeitsagentur ANOFM wenden. Darüber hinaus sind in Rumänien internationale Personalvermittler tätig. Dazu zählen unter anderem Manpower, Adecco, Indeed, Randstad und Deel. Zur Personalsuche nutzen Unternehmen zudem Jobportale. Zu den bedeutendsten gehören:

    Führungspositionen besetzen Unternehmen häufig über Headhunter. Diese können Provisionen von 25 bis 35 Prozent eines Jahresgehalts verlangen. In Rumänien sind unter anderem Signium, Transearch, Amrop und Total Business Solutions vertreten.

    Gut qualifizierte Fachkräfte erwarten Zusatzleistungen

    In Rumänien wird in Vorstellungsgesprächen häufig direkter als in Deutschland über das Gehalt gesprochen und verhandelt. Für Bewerbende ist letztlich der Nettoverdienst entscheidend. Für 68 Prozent aller Jobsuchenden ist das künftige Gehalt das wichtigste Kriterium für die Annahme einer neuen Stelle. Zu diesem Ergebnis kommt eine 2026 vom Beratungsunternehmen Catalyst durchgeführte Umfrage.

    Für 60 Prozent der Jobinteressierten ist laut Catalyst zudem die Arbeitsplatzsicherheit ein entscheidendes Kriterium. Zusatzleistungen erwarten 59 Prozent der Befragten. Explizite Boni wünschen sich 56 Prozent, während 54 Prozent ein 13. Monatsgehalt erwarten. Für 53 Prozent der Befragten ist zudem eine private Krankenzusatzversicherung wichtig und für 38 Prozent eine private Altersvorsorge.

    Auch die Work-Life-Balance gewinnt an Bedeutung. Auf die Möglichkeit zu flexibler beziehungsweise hybrider Arbeitsmodelle legen laut Catalyst 58 Prozent der Befragten Wert. Über den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen hinausgehende bezahlte freie Tage wünschen sich 43 Prozent der Umfrageteilnehmenden. Darüber hinaus können Arbeitgeber mit Urlaubszuschüssen sowie Essens- und Geschenkgutscheinen, etwa an hohen Feiertagen, punkten.

    Beliebt sind laut Landeskennern auch Sportangebote, etwa Mitgliedschaften in Fitnessstudios. Ob ein Dienstwagen angeboten wird, hängt von der jeweiligen Position ab. Höherqualifizierte erwarten zudem häufig regelmäßige Weiterbildungen.

    Genaue Kenntnisse der Beschäftigungsregelungen sind erforderlich

    Die Registrierung und Lohnbuchhaltung ist in Rumänien auch für kurzfristig entsandte Beschäftigte komplex. Wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Rumänien verpflichtet, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 umzusetzen. Mitte 2026 befand sich ein entsprechender Entwurf im Gesetzgebungsverfahren.

    Vor einer Entsendung oder Einstellung sollten Unternehmen detaillierte Kenntnisse über Anmeldungs-, Verwaltungs- und Steuerfragen einholen. Gegebenenfalls kann die Beauftragung eines im Land tätigen Dienstleisters sinnvoll sein. Einen entsprechenden Service bietet unter anderem auch die AHK Rumänien an.

    Von Torsten Pauly | Berlin

  • Trotz zuletzt kräftiger Lohnanstiege hatte Rumänien 2025 weiterhin die zweitniedrigsten Arbeitskosten in der EU. Die Verdienste unterscheiden sich je nach Region und Branche stark.

    Rumänien verzeichnet seit Jahren hohe Lohnsteigerungen. Im Juli 2026 lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst bei 9.709 Lei, das waren 77,6 Prozent mehr als im Juli 2020. Für das Gesamtjahr 2026 prognostizierte die Europäische Kommission einen Nominallohnanstieg von 4,9 Prozent. Für 2027 erwartet sie einen Anstieg von 6,2 Prozent.

    Hinter den Lohnsteigerungen stehen Produktivitätsfortschritte, der Fachkräftemangel in den wirtschaftsstarken Zentren sowie mehrere deutliche Erhöhungen des Mindestlohns. Dieser beträgt seit Juli 2026 monatlich 4.325 Lei oder umgerechnet rund 825 Euro. Seit Anfang 2021 ist der reguläre Mindestlohn auf Eurobasis damit um 80 Prozent gestiegen. In der Baubranche gilt bis zum 31. Dezember 2028 ein höherer Mindestlohn von 4.582 Lei oder rund 875 Euro.

    Trotz der jüngsten Erhöhungen bietet Rumänien im internationalen Vergleich weiterhin wettbewerbsfähige Löhne. Die durchschnittlichen Arbeitskosten je Stunde beliefen sich 2025 auf 13,6 Euro. Laut Eurostat war dies das zweitniedrigste Niveau in der EU nach Bulgarien. Die Arbeitskosten lagen zudem deutlich unter denen der anderen südosteuropäischen EU-Märkte.

    Weitere Produktivitätssteigerungen sind nötig

    Die Bruttowertschöpfung je geleisteter Arbeitsstunde betrug in Rumänien 2023 laut den neuesten Zahlen von Eurostat 18,2 Euro. Dies war der niedrigste Wert in der EU. Dauerhafte Lohnsteigerungen werden sich langfristig nur durch entsprechende Produktivitätsfortschritte tragen lassen. Dazu könnten etwa starke Technologiecluster und die gezielte Anwerbung ausländischer Investoren beitragen.

    Auch die Mitglieder der AHK Rumänien sehen die Lohnsteigerungen mit Sorge. In einer Umfrage im Frühjahr 2026 betrachteten 50 Prozent der Unternehmen die Arbeitskosten als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung.

    Große regionale Unterschiede bei den Löhnen

    Die Verdienste der Arbeitnehmenden unterscheiden sich je nach Standort erheblich. In Regionen mit besonders vielen Arbeitsuchenden sind die Lohnkosten in der Regel niedriger. Im Jahr 2024 lag das Lohnniveau in der Hauptstadtregion Bukarest-Ilfov im Durchschnitt um 55,3 Prozent über dem Niveau im Südosten des Landes.

    Industrielöhne liegen unter dem Landesschnitt

    Auch zwischen den wichtigsten Wirtschaftszweigen bestehen deutliche Lohnunterschiede. Die höchsten Gehälter zahlt der Informations- und Kommunikationstechnologiesektor (IKT), gefolgt vom Finanz- und Versicherungswesen. Im verarbeitenden Gewerbe, auf dem Bau, im Handel, in der Logistik und im Gastgewerbe lagen die Löhne im Mai 2026 dagegen unter dem landesweiten Durchschnitt.

    Hochproduktive Dienstleistungsbranchen haben auch höchste GehälterDurchschnittliche Bruttomonatslöhne im Mai 2026 für ausgewählte Branchen in Euro *)
    Branche

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    1.812

    Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei

    1.407

    Verarbeitendes Gewerbe

    1.661

    Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung

    2.893

    Wasserversorgung, Abfallwirtschaft

    1.518

    Baugewerbe

    1.652

    Groß und Einzelhandel, Reparatur von Kfz

    1.651

    Transport und Lagerhaltung

    1.760

    Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie

    1.111

    Informations- und Kommunikationsleistungen

    3.631

    Finanz- und Versicherungswesen

    3.275

    * 1 Euro = 5,2337 Lei (durchschnittlicher Wechselkurs im Mai 2026).Quelle: Nationales Statistikinstitut INS 2026

    Ausländische Arbeitgeber zahlen höhere Löhne

    Unternehmen in ausländischem Besitz sind häufig überdurchschnittlich produktiv und werben insbesondere beim Markteintritt Beschäftigte von bereits ansässigen Unternehmen ab. Laut den neuesten Zahlen des Statistikinstituts INS zahlten sie im Oktober 2024 im Durchschnitt 71,4 Prozent höhere Löhne und Gehälter als der rumänische Privatsektor insgesamt.

    Mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung steigen die Nettogehälter in Rumänien im Durchschnitt um 20 Prozent. Dies geht aus einer im Frühjahr 2026 veröffentlichten Gehaltsübersicht von eJobs Carieră hervor. Bei Gehaltsverhandlungen erwarten Bewerbende demnach zunächst ein um 30 Prozent höheres Nettoeinkommen als für die jeweilige Position üblicherweise gezahlt wird.

    Auch hier bestehen erhebliche Unterschiede je nach Standort und Branche. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Nettogehälter ausgewählter Positionen im Landesdurchschnitt.

    SOHE: Bitte richtig formatieren

    Verdienst ist stark von der Qualifikation abhängigDurchschnittliche rumänische Nettomonatslöhne für ausgewählte Positionen 2026 *)
    Position

    Lei

    Euro
    Geschäftsführung Einkauf, Verwaltung, Backoffice

    20.000

    3.920

    Finanzvorstand Finanzsektor, Buchhaltung

    15.000

    2.940
    Marketingleitung

    10.000

    1.960

    Produktionsleitung

    9.000

    1.765

    IT-Administration

    10.000

    1.960
    Softwareentwicklung

    9.000

    1.765

    IT-Technik

    7.000

    1.375

    Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

    7.000

    1.375

    Lkw-Fahrerin/Lkw-Fahrer

    5.500

    1.080

    Fachkraft Bau, Handwerk

    4.250

    835

    Ungelernte Fachkraft Bau und Handwerk

    3.500

    685

    * Wechselkurs am 31. März 2026: 1 Euro = 5,0988 Lei, gerundete Beträge.Quelle: eJobs Carieră 2026

    Alle Arbeitnehmenden in Rumänien zahlen unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes einen Einkommenssteuersatz von 10 Prozent. Hinzu kommen weitere hohe Lohnnebenkosten.

    Hohe Aufwendungen für die RentenversicherungSozialbeiträge 2026; in Prozent der Bemessungsgrundlage 1)
    Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 2)

    25

    Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 2)

    10

    Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    2,25

    Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    4 für besondere Arbeitsbedingungen

    8 für spezielle Arbeitsbedingungen

    1 Regel seit 1. August 2022: Der Mindestbeitrag der Bemessungsgrundlage entspricht dem Mindestlohn (4.365 Lei), auch bei Teilzeitverträgen; 2 Arbeitnehmeranteile werden auf den Arbeitgeber übertragen. Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026

    Von Torsten Pauly | Berlin

  • Das rumänische Arbeitsgesetzbuch regelt die Grundlagen für die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse.

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen oder arbeitsrechtlicher Einzelfälle an.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick

    Vergütung: durch Individualarbeitsverträge geregelt. Der gesetzliche Mindestlohn darf dabei nicht unterschritten werden (Art. 164 ArbGB)

    Mindestlohn: Das Grundgehalt eines Arbeitnehmers darf seit dem 1. Januar 2022 höchstens 24 Monate dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen (Art. 164 Abs. 8 ArbGB). Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2026 brutto 4.325 Lei pro Monat (circa 825 Euro). Dies entspricht einem Stundenlohn von circa 26,2 Lei. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Dringlichkeitsverordnung Nr. 156/2024, die für den Bausektor einen Mindestlohn von 4.852 Lei festlegt. Für alle übrigen Sektoren gilt ein einheitlicher Mindestlohn.

    Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden pro Woche, 8 Stunden pro Tag (Art. 112 Abs. 1 ArbGB)

    Zulässige Überstunden: Grundsätzlich 8 Stunden pro Woche (Art. 114 Abs. 1 ArbGB). Abweichungen sind möglich, sofern die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche innerhalb von vier Monaten nicht überschritten wird (Art. 114 Abs. 2 ArbGB). Bei Teilzeitbeschäftigung sind Überstunden gesetzlich verboten. 

    Bezahlte Feiertage: 17 Tage (Art. 139 Abs. 1 ArbGB)

    Bezahlte Urlaubstage: mindestens 20 Arbeitstage (Art. 145 Abs. 1 ArbGB). Zusätzlich geregelt sind unter anderem Pflegeurlaub von bis zu fünf Tagen pro Jahr für Angehörige desselben Haushalts (Art. 152) sowie Vaterschaftsurlaub (Art. 153). Weitere Urlaubsansprüche, etwa Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, ergeben sich aus Sondergesetzen.

    Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): Nicht gesetzlich geregelt. Ein 13. Gehalt kann als Bonus gewährt werden. Dieser wird in der Regel erfolgsabhängig gezahlt.

    Tage mit bezahltem Arbeitsausfall: Vergütete freie Tage bei besonderen familiären Ereignissen wie Hochzeit oder Todesfall sind möglich (Art. 152 ArbGB). Die Ausgestaltung erfolgt durch Tarifvertrag oder Betriebsordnung. 

    Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit: 5 Arbeitstage durch den Arbeitgeber. Die übrigen Tage werden vom Krankenversicherungsfonds übernommen (Dringlichkeitsverordnung 158/2005, Art. 12). Für den Zeitraum 1. Februar 2026 bis 31. Dezember 2027 gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung vom zweiten bis zum sechsten Tag übernimmt (Dringlichkeitsverordnung 91/2025; Gesetz 64/2026).

    Probezeit: maximal 90 Kalendertage bei unbefristeten Verträgen, bei Führungskräften maximal 120 Kalendertage (Art. 31 Abs. 1 ArbGB). Bei befristeten Arbeitsverträgen beträgt die Probezeit maximal 5 Arbeitstage bei einer Vertragsdauer von weniger als 3 Monaten, 15 Arbeitstage bei einer Vertragsdauer von 3 bis 6 Monaten sowie 30 Arbeitstage bei einer Vertragsdauer von mehr als 6 Monaten (Art. 85 ArbGB).

    Quelle: Codul Muncii, Stand: 2026

    Rechtsgrundlagen

    Die arbeitsrechtlichen Grundlagen zur Regelung von Abschluss und Auflösung von Arbeitsverhältnissen basieren vor allem auf dem rumänischen Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) (Codul Muncii) von 2003. Es wird seit seiner Veröffentlichung mehrfach, teils auch umfassend, geändert und ergänzt. 

    Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz über den Sozialdialog (rumänisch: Legea Nr. 367/2022 a dialogului social) die relevanten Regelungen für das kollektive Arbeitsrecht. So enthält es Detailbestimmungen über die Bildung, Organisation und Funktionsweise von Gewerkschaften, die Wahl von und die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern, die Verhandlung und Durchführung von Tarifverträgen sowie den Arbeitskampf. Eine Gewerkschaft kann von mindestens 10 Personen, die bei demselben Unternehmen angestellt sind, alternativ von mindestens 20 Personen, die bei verschiedenen Unternehmen aus demselben Wirtschaftssektor angestellt sind, gegründet werden (Art. 3 Abs. 3 Sozialdialog-Gesetz).

    Kurzarbeit und Telearbeit

    Die Regierung hat 2021, bedingt durch die Covid-Pandemie, die Regeln für Kurzarbeit in die Arbeitsgesetzgebung übernommen. Nach dem Abklingen der Pandemie wurden diese beibehalten, allerdings ist Kurzarbeit nur in Fällen möglich, in denen die Tätigkeit von Unternehmen infolge eines behördlich ausgerufenen Belagerungs- oder Notstands unterbrochen wird (Art. 53 ArbGB). Sie stellt daher keine Maßnahme zur Bewältigung von individuellen Krisensituationen eines Unternehmens dar und ist daher nicht sehr praxisrelevant.

    Seit der Pandemie kommt der Telearbeit hingegen eine erhebliche Bedeutung zu, obwohl diese bereits seit dem Jahr 2018 gesetzlich geregelt ist (Gesetz 81/2018). Dieses Gesetz definiert die Telearbeit als die regelmäßige und freiwillige Tätigkeit eines Arbeitnehmers an einem anderen als dem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz unter Verwendung von Mitteln der Informations-/Kommunikationstechnik. Diese Voraussetzungen dürften die meisten Arbeitsbeziehungen erfüllen.

    Telearbeit muss nach dem aktuellen Gesetz vertraglich vereinbart werden; anderenfalls drohen erhebliche Geldbußen. Die Vereinbarung über die Ausgestaltung der Telearbeit muss unter anderem Folgendes beinhalten:

    1.  den Zeitraum, das heißt die Anzahl der Tage, an denen die Arbeit an dem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz erfolgt; 
    2.  Zeiträume, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überprüfen kann;
    3.  die Arbeitszeiterfassung; 
    4.  die Pflichten beider Parteien bezüglich der Arbeitssicherheit; 
    5.  Datenschutz und 
    6.  Regeln zur Tragung der Telefon- und/oder Internetkosten beinhalten. 

    Eine Vereinbarung über den konkreten (Tele-) Arbeitsplatz ist nicht mehr erforderlich, womit grundsätzlich "work from anywhere" vereinbart werden kann. 

    Vertragsabschluss 

    Der individuelle Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er muss schriftlich und in rumänischer Sprache geschlossen werden. Zweisprachige Fassungen, beispielsweise eine rumänische und eine deutsche Version, sind zwar möglich; die rumänische Version sollte jedoch für den Streitfall immer Vorrang haben.

    Den Arbeitgeber treffen vor Vertragsschluss umfassende Informationspflichten (Art. 17 Abs. 3 ArbGB). So müssen dem Arbeitnehmer unter anderem die Berufsbezeichnung, tätigkeitsspezifische Risiken, Vertragsdauer, Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Bruttogehalt und weitere Lohnbestandteile, Arbeitsstunden in der Woche, Arbeitszeit, Probezeit und der Verweis auf einen eventuellen Tarifvertrag mitgeteilt werden.

    Ebenfalls muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Leistungskriterien zur Bewertung seiner Tätigkeit informieren. Die in Art. 17 Abs. 3 genannten Elemente müssen sich größtenteils auch im individuellen Arbeitsvertrag wiederfinden.

    Vor Beginn der Tätigkeit muss sich jeder Arbeitnehmer ferner einer medizinischen Untersuchung unterziehen lassen (Art. 27 ArbGB). Diesem Aspekt wird in der Praxis häufig nicht ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet. Das gilt ebenso für die umfassenden Pflichten zur anfänglichen und regelmäßigen Unterweisung der Arbeitnehmer im Arbeitsschutz. Dies übernimmt häufig ein spezialisierter Dienstleister oder, bei großen Arbeitgebern, ein interner Dienst.

    In der Praxis sind die meisten abgeschlossenen Arbeitsverträge unbefristet. Befristete Arbeitsverträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen (Saisonarbeit, Vertretung, erhöhte Auftragslage, Durchführung bestimmter Projekte usw.) abgeschlossen werden. Die Maximaldauer beläuft sich auf 36 Monate (Art. 84 Abs. 1 ArbGB), wobei zwei weitere Anschlussverträge mit einer Dauer von jeweils maximal einem Jahr möglich sind (Art. 82 Abs. 4, 5 ArbGB).

    Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern wird in Rumänien unterschiedlich geregelt. Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR; inklusive EU), Bürger aus der Schweiz und Arbeitnehmer von Unternehmen mit Sitz im EWR benötigen keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

    Die Änderung eines Arbeitsvertrages bedarf grundsätzlich einer von beiden Parteien unterzeichneten Zusatzurkunde (rumänisch: act adițional) zum Arbeitsvertrag (Art. 17 Abs. 5 i.V.m. Art. 41 ArbGB).

    Mitarbeiter von Unternehmen, die im EWR oder der Schweiz ansässig sind, können grundsätzlich nach Rumänien entsandt werden und benötigen hierfür keine Arbeitserlaubnis. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen sie sich bei der rumänischen Einwanderungsbehörde Inspectoratul General pentru Imigrări registrieren lassen und eine Anmeldebescheinigung (certificat de înregistrare) beantragen.

    Auch Drittstaatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen von einem Unternehmen im EWR oder in der Schweiz nach Rumänien entsandt werden. Hierfür müssen sie insbesondere über einen gültigen Aufenthaltstitel im Entsendestaat verfügen. Der Aufenthaltstitel des Entsendestaats allein begründet jedoch nicht automatisch eine Befreiung von sämtlichen rumänischen Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen.

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage im Jahr (Art. 145 Abs. 1 ArbGB). Die Anzahl der tatsächlichen Urlaubstage wird individuell im Arbeitsvertrag festgelegt. Das ArbGB enthält einen konkreten Katalog an Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmern (Art. 39 ff). Selbstverständlich sind diese nicht abschließend, da das gesamte Arbeitsrecht Rechte und Pflichten der Parteien enthält.

    Wichtig ist der Praxishinweis, dass Arbeitgeber eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer einseitig in Betriebsordnungen aufnehmen und so eine Rechtsgrundlage für das Verhalten im Betrieb aufstellen können, ohne diese mit Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretern verhandeln zu müssen. Es besteht allerdings eine Pflicht zur Unterrichtung und Anhörung hierüber. Eine Betriebsordnung muss übrigens jeder Arbeitgeber einführen; die Mindestinhalte sind gesetzlich vorgegeben (Art. 242 ArbGB).

    Die jüngsten Regelungen im individuellen Arbeitsrecht haben verstärkte Pflichten der Arbeitgeber im Bereich Compliance mit sich gebracht. So haben alle Arbeitgeber die Pflicht, ihre Betriebsordnungen um Regelungen zur Bekämpfung jeder Art von Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich eines Leitfadens zu Verhalten und Maßnahmen, zu ergänzen. Eine Vielzahl von Arbeitgeber muss aufgrund der neueren Gesetzgebung zum Whistleblowing Hinweisgeber anhören und diesen geeignete Kanäle einrichten zur Übermittlung von Hinweisen auf unrechtmäßige Aspekte.

    Von ebenso hoher Wichtigkeit ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen; der Diskriminierungsschutz und Maßnahmen zur Bekämpfung ungerechtfertigter Ungleichbehandlung müssen ebenso Bestandteil der Betriebsordnung sein. Für Fälle der Diskriminierung existiert in Rumänien sogar eine Behörde (Consiliul Național pentru Combaterea Discriminării; CNCD), bei der individuelle Beschwerden eingereicht werden können.

    Tarifverträge (contracte colective de munca) werden auf Betriebsebene, auf Ebene von Betriebsgruppen, für Wirtschaftssektoren oder optional auf Nationalebene abgeschlossen. Tarifverträge auf Sektorenebene gelten nicht automatisch für alle Unternehmen des jeweiligen Sektors. Arbeitnehmerorganisationen können deren Anwendbarkeit jedoch grundsätzlich auch auf Unternehmen ausweiten, die an den Verhandlungen und am Abschluss des jeweiligen Sektorenvertrages nicht beteiligt waren. Von dieser Möglichkeit wurde unseres Wissens bislang kein Gebrauch gemacht. 

    Eine Tarifverhandlungspflicht, jedoch keine Abschlusspflicht besteht (i) auf Betriebsebene ab einer Belegschaft von 10 Beschäftigten und (ii) auf Sektorenebene (Art. 97 Abs. 1 des Sozialdialogsgesetzes).

    Individuelle Arbeitsverträge dürfen von einem anwendbaren Tarifvertrag nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abweichen. Auf niedrigerer Ebene abgeschlossene Tarifverträge, beispielsweise auf Betriebsebene, dürfen grundsätzlich keine geringeren Arbeitnehmerrechte vorsehen als auf höherer Ebene geschlossene und für den Arbeitgeber verbindliche Tarifverträge, etwa ein Sektorentarifvertrag.

    Das gesetzliche Mindestmaß der Arbeitnehmerrechte bildet stets die Untergrenze. Vereinbarungen, durch die Arbeitnehmer auf gesetzlich anerkannte Rechte verzichten, sind nach Art. 38 ArbGB unwirksam.

    Vertragsbeendigung

    Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Rumänien gilt als hoch, da eine Kündigung durch den Arbeitgeber an enge Voraussetzungen geknüpft ist. Eine ordentliche Kündigung ist gesetzlich nicht geregelt. Eine Ausnahme gilt für die Probezeit. Während dieser Zeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos beenden.

    Die Kündigungsfrist wird im Individualarbeitsvertrag zwischen den Parteien vereinbart. Muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten, etwa bei betriebs- oder personenbedingten Kündigungen, beträgt diese mindestens 20 Arbeitstage (Art. 75 Abs. 1 ArbGB).

    Verhaltensbedingte Kündigungen, in Rumänien als Disziplinarkündigungen bezeichnet, erfolgen fristlos. Die für Arbeitnehmer geltende Kündigungsfrist darf nach dem ArbGB 20 Arbeitstage bei Beschäftigten ohne Führungsposition und 45 Arbeitstage bei leitenden Angestellten nicht überschreiten (Art. 81 Abs. 4 ArbGB).

    Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber können in der Person des Arbeitnehmers liegen oder auf Umständen beruhen, die nicht in dessen Person begründet sind. Zu letzteren zählen betriebsbedingte Kündigungen (Art. 61 ArbGB). Ein objektiver Kündigungsgrund ist der betriebsbedingte Wegfall des Arbeitsplatzes (Art. 65 Abs. 1 ArbGB).

    Werden bei betriebsbedingten Kündigungen bestimmte Schwellenwerte erreicht, liegt eine Massenentlassung vor. In diesem Fall ist ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren mit der Arbeitnehmervertretung unter Beteiligung der Arbeitsbehörden erforderlich. Bis zur Vertragsbeendigung dauert dieses Verfahren in der Praxis in der Regel etwa 3 Monate.

    Da ein Kündigungsbeschluss mit Zugang beim Arbeitnehmer Wirkung entfaltet, wird Arbeitgebern empfohlen, sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen.

    Das ArbGB nennt mehrere Situationen, in denen Arbeitgeber nicht kündigen dürfen. Hierzu zählen krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, eine zuvor mitgeteilte Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit für Kinder bis zum Alter von zwei Jahren sowie bei Kindern mit Behinderung bis zum Alter von drei Jahren, Erholungsurlaub sowie weitere gesetzlich geregelte Fälle (Art. 60 Abs. 1 ArbGB).

    Kündigungen können mittels einer Kündigungsschutzklage angefochten werden. Wird die Rechtswidrigkeit einer Kündigung festgestellt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf die entgangene Vergütung sowie auf Antrag auf Wiedereinstellung auf die bisherige Stelle (Art. 80 ArbGB).

    Die aus Deutschland bekannte Vergleichskultur ist in Rumänien nicht anzutreffen. Arbeitsstreitigkeiten infolge Kündigungen dürften daher seltener sein, richten sich jedoch meist auf die Wiedereinstellung.

    Der Autor Christian Weident ist Managing Partner der Kanzlei STALFORT. Legal. Tax. Audit. in Bukarest.

    Von Christian Weident | Bukarest

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    Anmerkungen

    AHK RumänienAnlaufstelle für deutsche Unternehmen
    Deutsche Botschaft Bukarest Liste der Deutschen Botschaft mit Rechtsanwälten und Notaren
    Ministerul Muncii, Familiei, Tineretului și Solidarității SocialeMinisterium für Arbeit, Familien, Jugend und soziale Solidarität
    Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de MuncăArbeitsamt
    Conducerea Casei Naţionale de Pensii PubliceRentenversicherung
    Confederația Patronală ConcordiaArbeitgeberverband für 20 Industriebranchen
    Consiliul Național al Întreprinderilor Private Mici și Mijlocii din România (CNIPMMR)Arbeitgeberverband für KMU