Wirtschaftsumfeld | Russland | Finanzsanktionen
Russland droht Ausländern mit Einfrieren ihres Vermögens
Der Kreml verschärft erneut die Gangart gegenüber westlichen Firmen. Mit der Androhung, ihr Geld und Eigentum zu blockieren wird deren Rückzug aus Russland weiter erschwert.
24.08.2023
Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin
Mit der Unterzeichnung des Gesetzes Nr. 422-FZ "Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation" vom 4. August 2023 schafft Präsident Wladimir Putin die Grundlage, um Vermögenswerte ausländischer Organisationen (auch Unternehmen) einzufrieren. Im Visier sind natürliche und juristische Personen, die aus Ländern kontrolliert werden, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, sowie deren russische Tochtergesellschaften. Das Gesetz tritt 180 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und kann zur Anwendung kommen, wenn westliche Länder Handlungen begehen, die die nationale Sicherheit Russlands bedrohen.
Das Gesetz sieht das Verbot von Finanztransaktionen vor. Zudem können Eigentum und Vermögenswerte der zu blockierenden Person eingefroren werden. Betroffene dürfen zwar weiterhin Gelder auf Konten russischer Banken erhalten, Steuern bezahlen sowie Gehälter, Renten, Stipendien und Sozialleistungen beziehen. Von dem Gehalt darf eine sanktionierte Person jedoch nur bis zu 10.000 Rubel pro Familienmitglied im Monat ausgeben.
Das neue Gesetz löst unter den noch in Russland verbliebenen Firmen aus westlichen Ländern beträchtliche Unruhe aus, meldet die deutsch-russische Auslandshandelskammer. Zwar rechnet die AHK nicht damit, dass russische Tochterfirmen deutscher Unternehmen unmittelbar vom neuen Gesetz betroffen sein werden. Allerdings reihe sich das Gesetz in die Fülle von Maßnahmen ein, die einen Rückzug aus dem russischen Markt weiter erschweren.