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Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Transit sanktionierter Waren durch Russland wird zulässig mit GLONASS-Siegeln

Bonn (GTAI) – Die Einfuhrverbote der russischen Regierung machten bis jetzt auch Transitbeförderungen durch das russische Territorium unmöglich. Dies soll durch ein neues Dekret, welches am 1.Juli 2019 in Kraft trat, nun zulässig sein.

Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit durch ein Transit-Transport-Tracking-System. Hierfür soll der Transport elektronisch versiegelt werden auf der Grundlage der GLONASS-Technologie. Die elektronischen Siegel erlauben eine Nachverfolgbarkeit des Transportes und sollen zudem die Zustellgeschwindigkeit erhöhen und Verwaltungsabläufe vereinfachen. Das System sammelt, verarbeitet, speichert und überträgt automatisch Daten an die Kontroll- und Überwachungsbehörden zum Ort und zur Sicherheit der Ladung.

Um entsprechende Siegel nutzen zu können, müssen sich Transportunternehmen auf einer Website registrieren und dieses beantragen.

In naher Zukunft wird die russische Regierung die Einrichtung und den Betrieb des Tracking-Systems vereinheitlichen, die Anforderungen für Navigationssiegel, die Regeln für den Transport bestimmter Warengruppen und die Kontrollstellen über die Staatsgrenze Russlands, die an dem Projekt beteiligt sind, genehmigen. (KAP)

Weitere Informationen zu den digitalen Zollplomben finden Sie hier

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