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Zollmeldung Saudi-Arabien Konformitätserfordernisse

Weitere Inhaltsstoffe in Kosmetik verboten

Saudi-Arabien hat die Liste der Substanzen aktualisiert, die bei der Herstellung von Kosmetik nicht verwendet werden dürfen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die saudi-arabische Behörde "Saudi Food and Drug Authority" (SFDA) hat mit dem Rundschreiben Nr. 6391 die Liste der Substanzen erweitert, die bei der Herstellung von Kosmetik nicht verwendet werden dürfen. Dazu gehören zahlreiche potenziell kanzerogene Stoffe. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Weitere (Einfuhr-) Bestimmungen für Kosmetik stellt SFDA zur Verfügung. 

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