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Zollmeldung Simbabwe Einfuhrabgaben

Zusätzliche Steuer bei der Einfuhr teurer Kraftfahrzeuge

Die zusätzliche Steuer in Höhe von 30 Prozent betrifft Kraftfahrzeuge mit einem FOB-Wert von 120.000,00 USD und mehr.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Seit dem 1. Juni 2023 wird bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen mit einem FOB-Wert von 120.000,00 USD und mehr eine zusätzliche Steuer in Höhe von 30 Prozent fällig. Es handelt sich hierbei um eine Abgabe, die zusätzlich zu der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollabgabe anfällt.

Folgende Kraftfahrzeuge sind bei der Einfuhr von der zusätzlichen Abgabe betroffen:

  • Kraftfahrzeuge der Zolltarifposition 8703
    beispielsweise Personenkraftwagen, Krankenwagen und Leichenwagen
  • Fahrzeuge der Unterpositionen 8704.21.20, 8704.31.20, 8704.21.50, 8704.31.50, 8704.41.20, 8704.41.50, 8704.51.20 und 8704.51.50.

Folgende Kraftfahrzeuge sind nicht von der zusätzlichen Abgabe betroffen:

  • Von der Regierung beschaffte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge kommerzieller Nutzung
    beispielsweise Busse, Kleinbusse, Lastkraftwagen und dergleichen
  • Fahrzeuge mit Einzelkabine und Kastenwagen

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung der Zimbabwe Revenue Authority "Charging Surcharge on Motor Vehicles of an FOB Value Of US$120,000 and above"

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