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Rahmenbedingungen

Südafrika überarbeitet seine Automobilpolitik. Mehr Lokalisierung, neue Investitionsanreize und die Förderung der Elektromobilität sollen den Standort wettbewerbsfähiger machen.

Jenny Tala

Von Jenny Tala | Johannesburg

Die südafrikanische Kfz-Industrie wird maßgeblich durch den South African Automotive Masterplan (SAAM 2035) und das Automotive Production and Development Programme (APDP2) geprägt. Beide Instrumente sollen den Standort wettbewerbsfähiger machen, Produktionsvolumina steigern, lokale Wertschöpfung erhöhen und zusätzliche Beschäftigung schaffen. Bis 2035 soll die Fahrzeugproduktion auf 1,4 Millionen Fahrzeuge pro Jahr und die lokale Wertschöpfung auf 60 Prozent steigen. Von beiden Zielen ist die Branche bislang noch deutlich entfernt: Die Lokalisierungsquote verharrt seit Jahren bei höchstens 40 Prozent, während die Produktion weit unter dem angestrebten Niveau liegt.

Industriepolitik steht vor Neujustierung

Vor diesem Hintergrund sowie der stark gestiegenen Importkonkurrenz überarbeiten Regierung und Industrie derzeit sowohl den Masterplan als auch das Förderprogramm APDP. Nach Angaben des Department of Trade, Industry and Competition (dtic) soll die Überarbeitung bis September 2026 abgeschlossen werden; die Umsetzung genehmigter Änderungen könnte im 4. Quartal des laufenden Haushaltsjahres beginnen. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen des APDP, der Produktionsgutschriften, der Ad-valorem-Steuer und bei Local-Content-Anreizen, etwa bei der Komponentenproduktion. Diskutiert werden zudem höhere Importzölle auf fertig importierte Fahrzeuge. 

Branchenvertreter kritisieren, dass die aktuelle Struktur der Production Rebate Credit Certificates lokale Hersteller teilweise dazu zwingt, ungenutzte Importgutschriften an Wettbewerber zu verkaufen, die vor allem eingeführte Fahrzeuge vertreiben. Zudem gelten die bisherigen Regelungen für die Montage weitgehend vormontierter Fahrzeugbausätze (SKD) als zu großzügig. Nach Ansicht der Industrie ermöglichen sie den Markteintritt mit geringen lokalen Wertschöpfungsanteilen, ohne ausreichend Anreize für eine tiefergehende lokale Fertigung (CKD) zu schaffen.

Die Regierung prüft zudem eine Reform der Ad-valorem-Steuer. Die ursprünglich als Luxussteuer eingeführte Abgabe belastet nach Ansicht der Industrie inzwischen auch günstigere Fahrzeugsegmente und soll stärker zugunsten lokaler Produktion ausgerichtet werden.

Elektromobilität wird stärker gefördert

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung alternativer Antriebe. Seit März 2026 gilt eine steuerliche Sonderabschreibung von 150 Prozent für Investitionen in Anlagen zur Produktion von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen. Die Maßnahme soll den Standort Südafrika für internationale Hersteller attraktiver machen und gleichzeitig neue Wertschöpfungsketten in den Bereichen Batterien, Komponenten und Ladeinfrastruktur fördern. Weitere Förderinstrumente für die Elektromobilität befinden sich in Vorbereitung.

Hersteller und Zulieferer bemängeln, dass die bisherigen Fördermaßnahmen zu spät greifen und die Transformation nicht ausreichend unterstützen. Zudem fehlt bislang ein umfassender Förderrahmen für die Nachfrageseite. Hohe Fahrzeugpreise, eine begrenzte Modellauswahl sowie Defizite bei Ladeinfrastruktur und Stromversorgung bremsen den Markthochlauf der Elektromobilität.

Punktesystem fördert Beteiligung 

Neben wirtschaftlichen Fragen prägt weiterhin die Transformation der Eigentums- und Lieferantenstrukturen die Branchenentwicklung. Eine Besonderheit in Südafrika ist das Broad Based Black Economic Empowerment (BBBEE), das mit einem ausgefeilten Punktesystem die Beteiligung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit am Wirtschaftsleben steigern soll. Öffentliche Investitionsförderungen und die Beteiligung an Ausschreibungen sind an das erreichte BBBEE-Niveau gebunden. Da es für ausländische Investoren in der Regel nicht in Frage kommt, Unternehmensanteile abzugeben, haben die großen Automobilproduzenten den Automotive Industry Transformation Fund (AITF) eingerichtet, der unter anderem lokale Zulieferunternehmen und Ausbildungsprogramme unterstützt. Durch ihre Beteiligung erhalten die Anteilseigner Punkte im BBBEE-System.

Infrastrukturdefizite bremsen Investitionen 

Infrastrukturdefizite sowie hohe Logistik- und Energiekosten stellen Unternehmen branchenübergreifend vor Herausforderungen. Aus Sicht der Automobilindustrie entwickeln sich diese Faktoren zunehmend zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Standorten wie Marokko oder Indien. Die Verbesserung der Infrastruktur gilt daher als zentrale Voraussetzung für zukünftige Investitionen.

Regionale Integration schafft Chancen

Langfristig eröffnen regionale Integrationsinitiativen wie die Afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) zusätzliche Chancen. Neue Ursprungsregeln für Automobilprodukte, die Anfang 2026 verabschiedet wurden, sollen dabei regionale Wertschöpfungsketten stärken und den zollfreien Handel mit Fahrzeugen und Komponenten innerhalb Afrikas erleichtern. Fahrzeuge und Komponenten müssen künftig einen lokalen Wertschöpfungsanteil von mindestens 40 Prozent aufweisen, um als "Made in Africa" zu gelten und von den AfCFTA-Präferenzen zu profitieren. Gleichzeitig dürfen bis zu 60 Prozent der Vorleistungen außerhalb Afrikas bezogen werden. Die Afrikanische Vereinigung der Automobilhersteller (AAAM) bezeichnet die Regelung als Meilenstein auf dem Weg zu einem integrierten und global wettbewerbsfähigen afrikanischen Automobilmarkt. Langfristig sollen dadurch neue Absatzmärkte erschlossen, regionale Lieferketten ausgebaut und zusätzliche Investitionen in die Fahrzeug- und Komponentenproduktion angestoßen werden. Die südafrikanische Regierung sieht in der AfCFTA einen wichtigen Hebel, um das Land als Produktions- und Exporthub für den Kontinent zu etablieren.

Einfuhr und Zulassung von Kraftfahrzeugen

Die Zoll- und Einfuhrabwicklung von Kfz erfolgt über den South African Revenue Service South Africa Revenue Service (SARS). Für technische Standards und Normen ist das South Africa Bureau of Standards (SABS) verantwortlich. Fahrzeuge und sicherheitsrelevante Ausstattungen unterliegen den Vorschriften des National Regulator for Compulsory Specifications (NRCS).

Im Rahmen des bestehenden Freihandelsabkommens zwischen Südafrika und der Europäischen Union gilt für importierte Pkw (HS-Code 87033290) ein Präferenzzollsatz von 18 Prozent. Zollnachlässe gibt es auch für bestimmte Ersatzteile. Die Einfuhr von Gebrauchtwagen ist in Südafrika streng reguliert. 

Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen in Südafrika und Antragsformulare finden sich unter www.itac.org.za   

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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