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Special | Thailand | Klimaschutzatlas

Klimaschutz-Atlas

Klimagesetze: Klimagesetz fehlt, bisherige Umweltgesetze eher lax

Bestehende Verordnungen und Normen, die den Umweltschutz regeln, sind noch schwach. Öffentliche Stellen arbeiten an schärferen Gesetzen und Vorschriften.

Von Thomas Hundt | Bangkok

Ein Planungsbüro des Umweltministeriums, das Office of Natural Resources and Environmental Policy and Planning (ONEP) hat ein Klimaschutzgesetz (Draft Climate Change Act) entworfen. Das Gesetz dürfte voraussichtlich im Jahr 2023 verabschiedet werden. Regierungsstellen bereiten parallel zwei weitere Gesetze vor, die die Berichterstattungspflichten (Draft Greenhouse Gas Reporting Law) und den Emissionshandel (Draft Emission Trading System Law) regeln werden.

Diese Gesetze tragen bisher zum Klimaschutz bei:

  • Umweltschutzgesetz (Enhancement and Conservation of National Environmental Quality Act): Es regelt unter anderem Ansprüche aufgrund von Schäden aus Umweltbeeinträchtigungen und enthält Qualitätsstandards für Wasser, Luft, Lärm und Böden. Das Gesetz legt zudem Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen fest.
  • Gesetz zur Energieeinsparung (Energy Conservation Promotion Act): Bestimmte Industriebetriebe und Gebäude müssen Energiebilanzen erstellen. Maßnahmen zur Energieeinsparung sind aber meist freiwillig.
  • Gesetz über umweltgefährdende Stoffe (Hazardous Substance Act): Das Gesetz regelt den Umgang mit chemischen Gefahrstoffen.
  • Fabrikgesetz (Factory Act): Das Gesetz regelt Umweltschutzmaßnahmen in Industriebetrieben

Englischsprachige Übersetzungen der Texte sind nicht offiziell. Rechtliche Wirkung entfalten nur die Fassungen auf Thai, die in der Royal Thai Government Gazette veröffentlicht werden.

Basierend auf den Umweltgesetzen haben die zuständigen Behörden Umsetzungsvorschriften und Dekrete verfasst. Die nationalen Feinstaubobergrenzen von Kohlekraftwerken, die Emissionsgrenzwerte von Biogasanlagen oder die Feinstaubstufen für die Luftqualität (PM 2,5) liegen allerdings oberhalb der international üblichen Standardwerte.

Das Industrieministerium kündigte im März 2021 immerhin an, dass alle aktiven Fabriken bis 2025 ein Umweltzertifikat benötigen. Die Abteilung Department of Industrial Works (DIW) stellt seit 2011 auf Antrag entsprechende Zertifikate nach dem internationalen Standard der United Nations Industrial Development Organization aus. Das DIW hat von landesweit 64.000 Fabriken bis Mitte 2023 bereits 45.100 zertifiziert. 

Die Zertifikate des DIW sind unterteilt nach fünf Stufen​​​:

  1. freiwillige Verpflichtung, die Umweltbelastung zu senken;
  2. konkrete Maßnahmen und Programme, um die Umweltbelastung zu senken;
  3. Umwelt- und Energiemanagementsysteme nach ISO Standard 14001 und 500001;
  4. gesellschaftliche Verantwortung und Organisationskultur nach ISO Standard 26000;
  5. zusätzliche Etablierung grüner Lieferketten und einer Umweltberichterstattung.

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