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Recht kompakt | Togo | UN-Kaufrecht

Kein UN-Kaufrecht in Togo

Togo ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. 

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Allerdings wurde das Übereinkommen größtenteils im OHADA-Acte uniforme portant sur le droit commercial général umgesetzt, das auch in Togo gilt. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.

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