Zollmeldung Tschad Einfuhrabgaben
Tschad befreit landwirtschaftliche Erzeugnisse von Einfuhrabgaben
Seit dem 9. September 2026 sind ausgewählte landwirtschaftliche Produkte sowie Maschinen von Einfuhrzöllen und Abgaben befreit.
21.09.2026
Die tschadische Regierung befreit mit Erlass Nr. 135 bestimmte Erzeugnisse, die für die Tier- und Humanernährung bestimmt sind, sowie ausgewählte landwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Maschinen und Geräte von den Einfuhrabgaben.
Von der Befreiung sind etwa Futtersaatgut, Futtermittel und Mischfutter sowie weitere ausschließlich für die Ernährung von Nutztieren bestimmte Erzeugnisse erfasst. Ebenfalls werden Ausrüstungen und Materialien für Bohrungen, Pumpanlagen und die Wasserversorgung sowie landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und Betriebsmittel zur Erzeugung von Futterpflanzen von den Abgaben befreit. Darüber hinaus bleiben Weizen, Mais, Hirse, Reis, Getreidemehl außer Weizenmehl sowie Grieß von Zöllen und Abgaben befreit.
Die Regelung gilt ab dem Datum der Unterzeichnung des Erlasses (9. September 2026). Entgegenstehende ältere Bestimmungen werden durch den Erlass aufgehoben.
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