Special Tschechische Republik
Tschechien gibt Steuernachlässe für Investitionen in Forschung und Ausbildung
Ein Standortvorteil Tschechiens ist die Förderung von Investitionsvorhaben aus staatlichen Quellen und EU-Fonds. Während bislang die Schaffung von Arbeitsplätzen im Vordergrund stand, ändern sich angesichts des Personalmangels die Prioritäten. Die Regierung will das Fördersystem umstellen und verstärkt Vorhaben mit höherer Wertschöpfung unterstützen. Ziel ist es, das Lohnniveau und damit den Lebensstandard anzuheben. Besonders förderwürdig sind Technologiezentren und zentrale Dienstleistungszentren.
Aktuell gewährt Tschechien Investitionsanreize in Form von Steuerferien oder direkten Zuschüssen für Projekte. Zudem profitieren Unternehmen von Steuernachlässen, wenn sie in Forschung und Ausbildung von Beschäftigten investieren. Darüber hinaus stellt Brüssel im Rahmen der EU-Struktur- und Investitionsfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 über 24 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel fließen schwerpunktmäßig in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, in die Armutsbekämpfung, in Forschung und Entwicklung sowie in Umweltschutzmaßnahmen. Zum Investitions- und Steuerrecht informieren wir Sie in der Reihe Recht kompakt Tschechien. Aktuelle Hinweise auf Gesetzesänderungen.
Konkrete Fördermaßnahmen in Tschechien beschreibt der GTAI-Bericht Nationale Investitionsförderung.
Staatliche Förderung von Investitionsvorhaben in Tschechien (Stand September 2017)
| Mindestinvestition, sonstige Bedingungen | Staatliche Förderung |
Verarbeitende Industrie | ||
Investition in der Region I 1) | 50 Mio. Kc (davon 25 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% |
Investition in der Region II 1) | 100 Mio. Kc (davon 50 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre |
begünstigte Industriezonen 2) | 50 Mio. Kc (davon 25 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; 300.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz; gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Strategische Investition | 500 Mio. Kc (davon 250 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 500 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; 10% Kostenübernahme für neue Ausrüstungen (maximal 1,5 Mrd. Kc); zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung, Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Technologiezentren | ||
in allen Kreisen (außer Prag) | 10 Mio. Kc (davon 5 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Strategische Investition in Technologiezentren | 200 Mio. Kc (davon 100 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 100 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; 10% Kostenübernahme für neue Ausrüstungen (maximal 0,5 Mrd. Kc); zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Zentren für strategische Dienstleistungen (SSC) | ||
Software-Entwicklung und Datenzentren | Mindestens 20 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie mögliche Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Hightech-Reparaturzentren und SSC | Mindestens 70 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie mögliche Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Kundenzentren (Callcenter) | Mindestens 500 neue Arbeitsplätze | Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie mögliche Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre |
Wechselkurs: Tschechische Krone Kc; Kurs am 20.10.17: 1 Euro = 25,72 Kc
1) Region A: 18 Kreise in Nordwestböhmen, Mährisch-Schlesien und Südmähren, deren Arbeitslosenquote um 50 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt; Region B: 15 Kreise in Nordwestböhmen, Mährisch-Schlesien und Südmähren, deren Arbeitslosenquote um 25 bis 50 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt; Region I: alle Kreise der Regionen A und B sowie ausgewählte Kreise, die von der Regierung für besondere Strukturhilfen bestimmt wurden; Region II: alle übrigen Kreise außer Prag; 2) Industriezonen Ostrava-Mosnov, Most-Joseph und Holesov (Bezirk Zlin)
Quellen: CzechInvest; Gesetze
Text: Gerit Schulze