Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Türkei | Datenschutz

Datenschutzbeauftragte nun auch in der Türkei

Auch in türkischen Unternehmen und Behörden gibt es nun die Position eines Datenschutzbeauftragten. Vorbild ist die europäische DSGVO, es gibt aber auch Unterschiede.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Die türkische Datenschutzbehörde hat das Konzept eines Datenschutzbeauftragten eingeführt. Ein Erlass der türkischen Datenschutzbehörde vom 6. Dezember 2021 (Türkisch) regelt das Verfahren zur Zertifizierung und Zulassung eines Datenschutzbeauftragten.

Den Titel Datenschutzbeauftragter darf demnach führen, wer in einer Prüfung ausreichende Kenntnisse in Bezug auf die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nachweist.

Das Konzept eines Datenschutzbeauftragten ist aus der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) bekannt. Auch nach der DSGVO müssen Datenschutzbeauftragte über Fachwissen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen.

Anders als die DSGVO regelt der türkische Erlass allerdings das Konzept der Datenschutzbeauftragten nicht im Detail. Größter Unterschied zur europäischen Regelung ist, dass die in der Türkei für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlichen (Unternehmen und Behörden) nicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Es ist jedoch möglich, dass dies noch als zusätzliche Verpflichtung in das türkische Datenschutzgesetz aus dem Jahr 2016 aufgenommen wird.

Mehr zum Thema:

Veranstaltungshinweis: Germany Trade & Invest veranstaltet am 5. April 2022 um 14 Uhr ein Webinar zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei“. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich.


nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.