Rechtsmeldung Ungarn Steuerrecht
Ungarn führt Werbesteuer wieder ein
Nach einer siebenjährigen Pause tritt die Werbesteuer in Ungarn ab dem 1. Juli 2026 wieder in Kraft.
23.04.2026
Von Marcelina Nowak | Bonn
Die im Jahr 2019 faktisch ausgesetzte Werbesteuer (0 Prozentsatz) erfährt ein Comeback: Das Gesetz LXXXIII von 2025 zur Änderung bestimmter Steuergesetze zur Verringerung der Verwaltung und zur rechtlichen Harmonisierung verlängerte die Anwendung des 0-Prozentsatzes nur bis zum 30. Juni 2026. Das bedeutet, dass die Werbesteuer ab der zweiten Hälfte des Jahres 2026 wiedereingeführt wird.
Als Basis gilt das jährliche Nettoeinkommen aus der Veröffentlichung von Anzeigen. Für alle betroffenen Parteien gilt ein einheitlicher Steuersatz und eine steuerfreie Schwelle:
- steuerbefreit sind Einnahmen aus Werbeaktivitäten bis zu 100 Millionen HUF;
- der Anteil, der diesen Betrag übersteigt, unterliegt einer Werbesteuer von 7,5 Prozent.
Betroffen sind neben klassischen Medienunternehmen auch digitale Plattformen sowie Unternehmen, die ausländische Werbedienstleister nutzen.