Rechtsmeldung Ungarn Steuerrecht
Ungarn führt Werbesteuer wieder ein
Nach einer siebenjährigen Pause war geplant, die Werbesteuer in Ungarn ab dem 1. Juli 2026 wieder in Kraft zu setzen.
23.04.2026
Von Marcelina Nowak | Bonn
Die im Jahr 2019 faktisch ausgesetzte Werbesteuer (0 Prozentsatz) sollte ein Comeback erfahren: Das Gesetz LXXXIII von 2025 zur Änderung bestimmter Steuergesetze zur Verringerung der Verwaltung und zur rechtlichen Harmonisierung verlängerte die Anwendung des 0-Prozentsatzes nur bis zum 30. Juni 2026. Das bedeutete, dass die Werbesteuer ab der zweiten Hälfte des Jahres 2026 wiedereingeführt worden wäre.
Als Basis gilt das jährliche Nettoeinkommen aus der Veröffentlichung von Anzeigen. Für alle betroffenen Parteien gilt ein einheitlicher Steuersatz und eine steuerfreie Schwelle:
- steuerbefreit sind Einnahmen aus Werbeaktivitäten bis zu 100 Millionen HUF;
- der Anteil, der diesen Betrag übersteigt, sollte einer Werbesteuer von 7,5 Prozent unterliegen.
Betroffen sind neben klassischen Medienunternehmen auch digitale Plattformen sowie Unternehmen, die ausländische Werbedienstleister nutzen.
Update 02.06.2026
Die neue ungarische Regierung hat entschieden, dass die zuvor geplante Erhöhung der Werbesteuer auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird. Der Steuersatz verbleibt nach wie vor bei 0 Prozent. Diese Bestimmung finden sich in dem Gesetz XIV von 2026.