Portal 21 Finnland
Vertragsrecht
Bei Verträgen zwischen finnischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern kann es Besonderheiten geben, wenn finnisches Recht gilt.
25.04.2025
Bei Verträgen zwischen finnischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern sind unter anderem folgende Punkte relevant, wenn das finnische Recht gilt:
Das Vertragsrecht in Finnland umfasst verschiedene Gesetze, die sich mit bestimmten Vertragsverhältnissen befassen. Eckpfeiler des finnischen Vertragsrechts ist das Vertragsgesetz 228/1929 (Laki varallisuusoikeudellisista oikeustoimista/Lag om rättshandlingar på förmögenhetsrättens område). Es regelt das Zustandekommen, die Nichtigkeit und die rechtliche Vertretung von Verträgen. Eine Kodifikation des Vertragsrechts, die alle Aspekte des Vertragsinhalts, von Verstößen, Rechtsbehelfen oder Streitigkeiten abdeckt, gibt es in Finnland allerdings nicht.
Das finnische Vertragsrecht beruht auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es den Parteien ermöglicht, frei zu entscheiden, ob sie Vereinbarungen treffen und deren Inhalt bestimmen. Es gelten jedoch gesetzliche Beschränkungen: bei unangemessenen Klauseln erlaubt es § 36 des Vertragsgesetzes den Gerichten sogar, unangemessene Vertragsklauseln anzupassen.
Verträge in Finnland sind rechtsverbindlich, sobald sie vereinbart wurden. Ein Angebot wird als bindendes Versprechen betrachtet, die Bindung gilt allerdings nur für eine bestimmte Frist. Die Annahme des Angebots ist ihrerseits auch bindend, es sei denn, sie kommt zu spät - in diesem Fall gilt sie als neues Angebot.
Das finnische Recht schreibt für die meisten Verträge keine spezifischen Formalitäten vor. Sowohl schriftliche als auch mündliche Verträge gelten als verbindlich. Praktische Herausforderungen beim Nachweis mündlicher Vereinbarungen führen jedoch häufig dazu, dass die Parteien schriftliche Verträge bevorzugen. Außerdem können bestimmte Verträge wie zum Beispiel Immobilientransaktionen oder Schiedsverträge eigene Formvorschriften haben.
Die Parteien eines Vertragsverhältnisses müssen nach Treu und Glauben handeln, relevante Informationen bereitstellen und mögliche Schäden während der Vertragserfüllung oder -verletzung minimieren. Die Loyalitätspflicht variiert je nach dem, ob ein Vertrag mit Verbrauchern oder Geschäftspartnern geschlossen wird. Naturgemäß gelten aus Gründen des Verbraucherschutzes Einschränkungen der Vertragsfreiheit, um schwächere Parteien zu schützen. Bei B2B Verträgen gibt es die Besonderheit, dass es für allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Gewerbetreibenden in Finnland ein Sondergesetz gibt (Gesetz Nr. 1062/1993 - Laki elinkeinonharjoittajien välisten sopimusehtojen sääntelystä / lag om reglering av avtalsvillkor mellan näringsidkare). Dieses Gesetz verbietet unbillige Klauseln, die die schwächere Position des anderen Vertragspartners ausnutzen.
Neben Regeln zum Vertragsschluss an sich beinhaltet das Vertragsgesetz Vorschriften zur Vertretung sowie zur Ungültigkeit (etwa infolge einiger Irrtümer oder Täuschung / Drohung) und Anpassung von Verträgen. Bei Unwirksamkeit kommt es zur Rückabwicklung des Vertrags. Ist diese nicht möglich, so kommt es zum Wertersatz.
Weitere in der finnischen Vertragspraxis relevante Gesetze sind:
- Verbraucherschutzgesetz (38/1978): Konzentriert sich auf den Schutz der Verbraucherinteressen mit zwingenden Bestimmungen.
- Gesetz über den Verkauf von Waren (355/1987): Reguliert den Verkauf und Kauf von Waren.
- Handelsvertretergesetz (417/1992): Regelung der Handelsvertreter und Handelsvertreter.
- Immobiliengesetzbuch (540/1995): Befasst sich mit Immobilientransaktionen.
- Gesetz über Arbeitsverträge (55/2001): Gilt für Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen.
- Gesetz über Mietverträge für Wohnungen (481/1995): Regelung von Mietverträgen für Wohnimmobilien.
- Gesetz über gewerbliche Mietverträge (482/1995): Betrifft die Vermietung von Geschäftsräumen.
Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)