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Gerichts-/Anwaltsgebühren

Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)

Die Höhe der Gerichtsgebühren wird vorgegeben durch das kroatische Gerichtsgebührengesetz (Zakon o sudskim pristojbama). Die Höhe der Gerichtsgebühr bestimmt sich, wie im deutschen Recht, nach der Höhe des jeweiligen Streitwerts. 

Der Honoraranspruch der Rechtsanwälte wird durch das Anwaltsgesetz (Zakon o odvjetništvu) und die Tarifordnung für die anwaltliche Vergütung (Tarifu o nagradama i naknadi troškova za rad odvjetnika) geregelt. Grundsätzlich orientiert sich das Anwaltshonorar am Streitwert. Eine Berechnung des voraussichtlichen Gesamthonorars ist aber weder im Anwaltsgesetz noch in der Tarifordnung vorgesehen, da jede Anwaltstätigkeit gesondert als Einzelposten abgerechnet wird. Die Höhe der Vergütung in Zivil- und Handelssachen wird nach einem Punktesystem auf Grundlage des Streitwerts und dem Schwierigkeitsgrad der Rechtssache ermittelt. Jeder anwaltlichen Tätigkeit wird im Rahmen der Tarifordnung eine gewisse Punktezahl zugeordnet. Ein Punkt hat dabei einen Gegenwert von 10 Kuna (ca. 1,34 Euro). Je nach Schwierigkeitsgrad der Sache kann sich dieser Betrag um 25 % oder 50 % erhöhen.

Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder sogar eines Erfolgshonorars. Letzteres kommt aber nur bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten in Betracht.

Germany Trade & Invest (Stand: 18.6.2018)

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