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24.07.2018
Germany Trade & Invest (Stand: 24.7.2018)
Rechtliche Grundlage für Gerichtsgebühren in Tschechien ist das tschechische Gerichtsgebührengesetz (Zákon o soudních poplatcích, Gesetz Nr.--Nummer 549/1991 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 293/2013 Sb.). Die Gerichtsgebühr ist mit der Klageerhebung zu zahlen und wird wie folgt ermittelt:
In begründeten Fällen (wirtschaftliche Notlage usw.--und so weiter) kann im Rahmen der staatlichen Prozesskostenhilfe das Gericht auf Antrag Befreiung von der Gebührenpflicht gewähren (§§ 30, 138 der tschechischen Zivilprozessordnung, Občanský soudní řád, Gesetz Nr. 99/1963 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 293/2013 Sb.)
In der Tschechischen Republik besteht Anwaltszwang nur in einigen wenigen Verfahrensarten, und zwar in privatrechtlichen Revisionsverfahren, in verwaltungsrechtlichen Sachen sowie vor dem Verfassungsgericht in Brünn. Die tschechische Rechtsanwaltschaft ist gut organisiert und durch das tschechische Rechtsanwaltsgesetz (Gesetz Nr. 85/1996 Sb., Zákon o advokacii, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 303/2013 Sb.) geregelt.
Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach den Erlassen des Justizministeriums Nr. 177/1996 sowie Nr. 484/2000 (jeweils zuletzt geändert durch Erlass Nr. 276/2006, deutsche Übersetzung).
Bei der Suche nach Rechtsanwälten in Tschechien steht Ihnen auf der Internetseite von Germany Trade & Invest, Bereich Recht, in der Rubrik „Anwälte im Ausland“ eine Datenbank zur Verfügung, mit deren Hilfe ein geeigneter Rechtsanwalt ausfindig gemacht werden kann.
Germany Trade & Invest (Stand: 34.7.2018)