Zollbericht USA Antidumping, Antisubvention
Antidumpingzölle auf Aluminiumbleche aus Deutschland
Die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle werden überprüft.
02.03.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Das Handelsministerium (United States International Trade Commission) leitet eine Fünfjahresüberprüfung (Sunset Review) zu den bestehenden Antidumping‑ und Ausgleichszöllen auf standardlegierte Aluminiumbleche (Common Alloy Aluminum Sheet) aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, ein. Ziel dieser Überprüfungen ist festzustellen, ob eine Aufhebung der bestehenden Maßnahmen voraussichtlich zu einer Fortsetzung oder Wiederaufnahme von Schädigungen der US‑Industrie führen würde.
Zum Hintergrund
Das Handelsministerium stellte im Rahmen einer Verwaltungsüberprüfung (administrative review) fest, dass die drei im Mittelpunkt der Untersuchung befindlichen Unternehmen Novelis Deutschland GmbH, Speira GmbH und Constellium Rolled Products Singen GmbH & Co. KG Aluminiumbleche zu künstlich verbilligten Preisen in die USA exportierten. Die durchschnittlichen Dumpingspannen betragen für diese Unternehmen nun 16,42 Prozent, 16,69 Prozent und 16,51 Prozent. Betroffen sind verschiedene Produkte der HS-Unterpositionen 7606.11, 7606.12, 7606.91, 7606.92 und 7607.11. Die Überprüfung umfasste Einfuhren während des Zeitraumes von 15. Oktober 2020 bis zum 31. März 2022.
US-Importeure sind daher seit dem 13. November 2023 angewiesen, für alle Einfuhren von Aluminiumblechen der drei betroffenen Hersteller entsprechend hohe Bareinlagen zu leisten beziehungsweise Antidumpingzölle zu zahlen.
Die Antidumping-Verordnung auf Aluminiumbleche gängiger Legierungen aus Deutschland ist seit dem 27. April 2021 in Kraft. Für alle anderen nicht von der Verwaltungsüberprüfung betroffenen Unternehmen (all others) gilt derzeit weiterhin der im April 2021 festgelegte Antidumpingzoll von 49,4 Prozent.
Das Handelsministerium kann auf Anfrage eines US-Importeurs, ausländischer Hersteller oder anderer interessierter Parteien grundsätzlich einmal jährlich eine Verwaltungsüberprüfung laufender Antidumpingverordnungen anstoßen.
Quellen und weitere Informationen: