Zollmeldung USA Zolltarif, Einfuhrzoll

US-Untersuchung zu Windturbinen abgeschlossen

Die Untersuchung ist abgeschlossen - es werden vorerst keine weiteren Zusatzzölle eingeführt.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Am 13. August 2025 leitete der Handelsminister eine Untersuchung gemäß Section 232 (19 U.S.C. 1862) ein, um die Auswirkungen der Einfuhren von Windturbinen und deren Teilen und Komponenten auf die nationale Sicherheit zu ermitteln.

Inzwischen ist die Untersuchung abgeschlossen und der US-Präsident teilt mit, dass vorerst keine Zusatzzölle gemäß Section 232 eingeführt werden. Vielmehr sollen in den nächsten Monaten Gespräche und Verhandlungen mit den entsprechenden Handelspartnern geführt werden.

Quelle und weitere Informationen: Proclamation: Adjusting Imports of Wind Turbines and Their Parts and Components into the United States (22. Oktober 2026)

Für Windturbinen gelten bereits erhöhte Zölle

Windturbinen sind bereits mit erheblichen Einfuhrzöllen belegt, nachdem das Handelsministerium sie als Derivate klassifiziert hat. Damit fallen ausgewählte Produkte/Zolltarifnummern unter die bestehenden Zusatzzölle auf Aluminium- und Stahlimporte.