Zollbericht Usbekistan Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Usbekistan sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
08.04.2026
Von Karin Appel | Bonn
Markierungs- und Etikettierungsvorschriften
Für zahlreiche Konsumgüter wie Lebensmittel, Alkohol, Kosmetik und Hygieneartikel besteht eine Kennzeichnungspflicht. Traditionell war eine Markierung in usbekischer Sprache erforderlich. Seit 2024 wurde die Pflicht zur obligatorischen Markierung in usbekischer Sprache bei importierten Waren jedoch weitestgehend aufgehoben.
Arzneimittel und Betäubungsmittel bleiben von der Pflicht zur direkten Verpackungskennzeichnung ausgenommen; hier genügt eine Packungsbeilage mit allen erforderlichen Angaben.
Bei elektrischen Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Gefrierschränken, Klimaanlagen, Geschirrspülmaschinen und Mikrowellengeräten besteht die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse („A“ bis „G“). Produkte ohne diese Energiekennzeichnung dürfen nicht importiert werden.
Zusätzlich gilt, dass vorhandene Informationen des Herstellers wie Inhalts- oder Anwendungshinweise nicht unkenntlich gemacht werden dürfen. Die Angaben zum Ursprung müssen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben.
Digitale Kennzeichnungspflicht
Seit 2020 entwickelt sich die digitale Produktkennzeichnung in Usbekistan. Sie basiert auf einem schrittweise eingeführten System gemäß zweier Resolutionen, welche Aufbau, Einführung und Betrieb des nationalen digitalen Rückverfolgbarkeitssystems regeln. Das System „Asl Belgisi“ wird von CRPT Turon als staatlichem Public Private Partnership‑Partner betrieben:
- Resolution des Ministerkabinetts Nr. 737 (20.11.2020)
- Resolution des Ministerkabinetts Nr. 833 (31.12.2020)
Diese Rechtsakte definieren verbindlich, welche Warengruppen digital gekennzeichnet werden müssen, und regeln die Vergabe der DataMatrix‑Codes sowie die Registrierungspflicht aller Marktteilnehmer im nationalen System.
Die Regierung konkretisierte 2024 die Aufsicht über den Handel der digital markierten Waren. Danach mussten Unternehmen, die alkoholische Produkte (ab 2021), Tabak, Bier (1.09.2022), Haushaltsgeräte oder Arzneimittel verkaufen, spätestens bis 1. September 2024 im ASL‑BELGISI‑Register erfasst sein. Seitdem laufen weitere Pilotprojekte und sukzessive werden obligatorische Kennzeichnungspflichten eingeführt.
Nachfolgend eine Übersicht der verpflichtenden Einführungstermine – basierend auf den usbekischen Regierungsbeschlüssen Nr. 737, 833 und 149 sowie den Aktualisierungen des Ministerkabinetts:
| Produkt | Einführung der Kennzeichnungspflicht |
|---|---|
| Tabakprodukte | Ab 2021 digital zu kennzeichnen (gemäß Beschlüssen Nr. 737 & 83 |
| Weitere Tabakwaren, E‑Zigaretten, Nikotinprodukte | Ab 2022 verpflichtend |
| Alkoholische Produkte (außer Bier) | Ab 2021 verpflichtend |
| Bier & Brauereiprodukte | Ab 1. September 2022 verpflichtend (gemäß Resolution Nr. 149 vom 02.04.2022) |
| Arzneimittel – primäre Verpackung | Ab 1. November 2022 verpflichtend |
| Orphan Drugs & spezielle Medizinprodukte | Ab 1. März 2023 |
| Medizinprodukte allgemein | Serialisierung ab 1. Februar 2025, Aggregation ab 1. November 2025 (Resolution Nr. 149). |
| Haushaltsgeräte | Seit April 2022 verpflichtend; Liste 2026 angepasst (mehrere Kategorien gestrichen) |
| Wasser & alkoholfreie Getränke | Seit 2024 verpflichtend |
| Mineraldünger & Pflanzenschutzmittel | Ab 2026 verpflichtend |