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Zollbericht Usbekistan Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Für den Vertreib von Waren in Usbekistan sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. 

Von Karin Appel

Markierungs- und Etikettierungsvorschriften

Konsumgüter wie Lebensmittel und Alkoholerzeugnisse, aber auch Kosmetikartikel, Insektizide, Hygieneartikel, Geschirr sowie eine Vielzahl anderer Produkte bedürfen der Markierung in Usbekisch.

Angaben zum Umfang und zur Form der zur Verfügung zu stellenden Informationen enthält die Verordnung des Ministerkabinetts vom 5. Februar 2014 Nr. 22. Eine Ausnahme dazu sind Arzneimittel und Betäubungsmittel. Diesen muss nur eine Packungsbeilage mit den nötigen Informationen beigelegt werden, um die Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Einer weiteren Kennzeichnung auf der Verpackung selbst bedarf es nicht.

Besonderheiten gelten bei elektrischen Haushaltsgeräten (Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimaanlagen, Geschirrspülmaschinen und Mikrowellengeräten): Gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 27. August 2015 Nr. 86 müssen diese Waren Angaben zum Energieverbrauch auf dem Etikett enthalten. Die Spezifikationen für die Energieeffizienz reichen von "A" bis "G", wobei "A" für Haushaltsgeräte mit der höchsten Energieeffizienz und "G" für die niedrigste Energieeffizienz steht. Die Einfuhr von Waren ohne entsprechende Kennzeichnung ist verboten.

Des Weiteren muss bei der Markierung darauf geachtet werden, dass Informationen zum Inhalt, den Bestandteilen oder Anwendungshinweise, die in der Sprache des Herstellers zur Verfügung gestellt werden, nicht unkenntlich gemacht werden. Die Ursprungsinformation muss für die usbekischen Behörden mit der usbekischen Markierung vergleichbar und nachprüfbar sein.

Digitale Kennzeichnungspflicht

Die usbekische Regierung beschloss außerdem eine schrittweise Einführung zur digitalen Kennzeichnungspflicht für Waren. Hierzu unterzeichnete Präsident Shavkat Mirziyoyev Ende November 2018 ein Dekret über die schrittweise Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems zur Bekämpfung der illegalen Einfuhr und Produktion von Waren und zur Erhöhung der Steuereinnahmen.

Die Liste der kennzeichnungspflichtigen Waren umfasst dabei insgesamt 47 Positionen. Darunter sind abgefülltes Wasser, Säfte, alkoholische Getränke und Tabakwaren, Kraftstoffe, Düngemittel und Arzneimittel.

Der Beginn des Projektes war am 1. September 2019. Es startete ein Pilotprojekt zur Kennzeichnung von Zigaretten, am 1. Oktober 2019 folgte eines zur Kennzeichnung von Alkohol und Malzbier in Kunststoff- und Glasbehältern sowie in Fässern, Haushaltsgeräten und Arzneimitteln. Schließlich entschied die usbekische Regierung dann im Dekret Nr. 833 vom 31. Dezember 2020 die  obligatorische Kennzeichnungspflicht für diese Warengruppen. Entsprechende Waren dürfen nur noch digital gekennzeichnet hergestellt und importiert werden.

Für alkoholfreie Getränke und Mineralwasser läuft derzeit vor Einführung der Kennzeichnungspflicht ebenfalls ein sechsmonatiges Pilotprojekt. .

Digitale Kennzeichnungspflicht

Produkt

HS Code

Einführungsdatum

Tabakprodukte

2402 90 000 0

1. Januar 2021

Alkoholische Produkte

2204, 2205, 2206, 2207, 2208

1. Januar 2021

Bier

2203

1. April 2021

Arzneimittel und Medizinprodukte

3303, 3004

September 2022

Wasser und alkoholfreie Getränke

2201, 2202

derzeit Pilotprojekt über 6 Monate

Haushaltsgeräte

8403, 8404, 8405, 8414, 8415, 8416, 8418, 8419, 8422, 8423, 8424, 8450, 8508, 8509, 8510, 8513, 8516, 8518, 8519, 8521, 8522, 8525, 8527, 8528

April 2022

Weitere Details zu konkreten Umsetzungsfristen finden Sie im Beschluss Nr.833Quelle: Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 833 vom 31. Dezember 2020

  

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