Zollbericht Vereinigtes Königreich Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel
Bei Lebensmitteln müssen bestimmte Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.
04.09.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Lebensmittelkennzeichnung basiert auf den EU-Vorschriften, die in britisches Recht überführt wurden.
Verpflichtende Angaben
Bei verpackten Lebensmitteln sind folgende Angaben verpflichtend:
- Name des Lebensmittels
- Mengenangabe
- Zutatenliste
- Nettogewicht
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Name und Kontaktdaten des Herstellers oder Verkäufers (food business operator (FBO))
- Alkoholgehalt bei Getränken, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol enthalten
- Allergene
Des weiteren sind bestimmte Inhaltsstoffe zu deklarieren:
- Süßstoffe oder Zucker
- Aspartam und Farbstoffe
- Lakritze
- Koffein
- Polyole
Eine Nährwertkennzeichnung ist insbesondere dann verpflichtend, wenn gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte health claims) gemacht werden.
Eine Herkunftskennzeichnung ist nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben. Sie ist außerdem Pflicht, wenn die Verpackung eine bestimmte Herkunft suggeriert und der Verbraucher damit in die Irre geführt werden könnte.
Übergangsfristen nach dem Brexit
Bei der Angabe der Kontaktdaten gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2023. Bis zu diesem Datum darf ein Produkt auf dem britischen Markt vertrieben werden, solange auf der Verpackung eine Adresse innerhalb der Europäischen Union (EU) angegeben ist. Ab 1. Januar 2024 sind britische Kontaktdaten vorgeschrieben. Hat das Lebensmittelunternehmen keinen Sitz im Vereinigten Königreich, ist die Adresse des britischen Importeurs anzugeben.
Details und weitere Vorschriften fassen der Leitfaden zur Lebensmittelkennzeichnung und die Übersicht über einzelne Produktkategorien zusammen.