Zollbericht Ägypten Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertrieb von Waren sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Hierzu gehören auch Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten.
27.03.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Grundsätzlich müssen alle Packstücke einen internationalen Barcode und eine gut sichtbare und unauslöschliche Markierung in arabischer Sprache und einer weiteren wie Englisch oder Französisch mit folgenden Angaben aufweisen:
- Name und Adresse des Herstellers
- Produktname, gegebenenfalls Marke
- Ursprungsland
- internationale Symbole für die Handhabung
- Herstellungsdatum und Verfallsdatum.
Auf Maschinen, Geräten und Ausrüstungen sind diese Angaben samt technischen Spezifikationen direkt anzubringen. Die Verwendung von Arabisch ist hier nicht zwingend vorgeschrieben. Des Weiteren muss Maschinen, Geräten und Ausrüstungen ein Handbuch mit technischen Zeichnungen, Gebrauchsanleitung, elektrischem Schaltplan und Sicherheitshinweisen in arabischer Sprache beigefügt werden.
Haushaltsgeräte sind mit einem Energieeffizienzetikett entsprechend den ägyptischen Normen zu versehen. Die Kennzeichnungspflicht gilt etwa für Kühl- und Gefriergeräte, Klimaanlagen, elektrische Ventilatoren, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Fernsehgeräte und elektrische Lampen.
Aufgrund der streng kontrollierten besonderen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, pharmazeutische und chemische Erzeugnisse sowie Textilien und Bekleidung sollte vor der Ausfuhr eine Abstimmung mit dem ägyptischen Importeur erfolgen.
Lebensmitteletiketten sind mit folgenden Angaben in arabischer Sprache, zu versehen:
- Name und Adresse des Herstellers und des Importeurs
- Name und Art des Produkts
- Ursprungsland
- Herstellungs- und Verfallsdatum
- gegebenenfalls Zubereitungsart
- Inhaltsstoffe und deren Anteile am fertigen Produkt
- Lager- und Aufbewahrungsbedingungen
- Netto- und Bruttogewichte
- Konservierungsmittel und Zusatzstoffe mit deren prozentualen Anteilen
- Endverbraucherpreis auf Arabisch
- gegebenenfalls Halal-Kennzeichnung
- gegebenenfalls Marke und Logo des Herstellers.
Außerdem sind folgende Vorgaben zur Haltbarkeit zu beachten:
- Nahrungsmittel, die grundsätzlich mindestens sechs Monate haltbar sind, müssen mindestens noch drei Monate haltbar sein, wenn sie die ägyptischen Häfen erreichen.
- Nahrungsmittel mit einer Mindesthaltbarkeit von drei bis sechs Monate müssen die ägyptischen Häfen erreichen solange sie mindestens noch einen Monat haltbar sind.
Anhänger oder Etiketten für Konfektionskleidung (außer Socken, bestimmte medizinische und Sicherheitskleidung), Teppiche und Heimtextilien müssen folgende Angaben enthalten:
- Name des Herstellers oder der Produktionsstätte und gegebenenfalls Handelsmarke
- Kleidergröße
- Art des Materials und im Fall der Verwendung von Mischgewebe die prozentualen Anteile der einzelnen Stoffarten
- Pflegeanleitung
- Ursprungsland
- Name des Importeurs.
Für Verpackungsmaterial aus Holz ist bei der Einfuhr in Ägypten der internationale Standard ISPM 15 anzuwenden.