Mehr zu:
ÄgyptenKennzeichnungsvorschriften / Textilien, Bekleidung
Zoll
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zollbericht Ägypten Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertrieb von Waren sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Hierzu gehören auch Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten.
27.03.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Grundsätzlich müssen alle Packstücke einen internationalen Barcode und eine gut sichtbare und unauslöschliche Markierung in arabischer Sprache und einer weiteren wie Englisch oder Französisch mit folgenden Angaben aufweisen:
Auf Maschinen, Geräten und Ausrüstungen sind diese Angaben samt technischen Spezifikationen direkt anzubringen. Die Verwendung von Arabisch ist hier nicht zwingend vorgeschrieben. Des Weiteren muss Maschinen, Geräten und Ausrüstungen ein Handbuch mit technischen Zeichnungen, Gebrauchsanleitung, elektrischem Schaltplan und Sicherheitshinweisen in arabischer Sprache beigefügt werden.
Haushaltsgeräte sind mit einem Energieeffizienzetikett entsprechend den ägyptischen Normen zu versehen. Die Kennzeichnungspflicht gilt etwa für Kühl- und Gefriergeräte, Klimaanlagen, elektrische Ventilatoren, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Fernsehgeräte und elektrische Lampen.
Aufgrund der streng kontrollierten besonderen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, pharmazeutische und chemische Erzeugnisse sowie Textilien und Bekleidung sollte vor der Ausfuhr eine Abstimmung mit dem ägyptischen Importeur erfolgen.
Lebensmitteletiketten sind mit folgenden Angaben in arabischer Sprache, zu versehen:
Außerdem sind folgende Vorgaben zur Haltbarkeit zu beachten:
Anhänger oder Etiketten für Konfektionskleidung (außer Socken, bestimmte medizinische und Sicherheitskleidung), Teppiche und Heimtextilien müssen folgende Angaben enthalten:
Für Verpackungsmaterial aus Holz ist bei der Einfuhr in Ägypten der internationale Standard ISPM 15 anzuwenden.
Dieser Beitrag gehört zu: