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Zollbericht Vereinigtes Königreich Luft-, Klimaschutz

Vereinigtes Königreich führt UK CBAM ein

Das Vereinigte Königreich nimmt sich den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU als Vorbild. Bis 2027 soll der britische CBAM wirksam werden.

Von Stefanie Eich | Bonn

Ab 2027 will das Vereinigte Königreich eine Emissionsabgabe auf Einfuhren erheben. Das kündigte der britische Finanzminister Jeremy Hunt am 18. Dezember 2023 in einer Pressemitteilung an. Betroffen sind Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. Dazu zählen die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Keramik, Glas sowie Zement. Damit umfasst der geplante britische CBAM einen weiteren Anwendungsbereich als das Pendant der EU. 

CBAM ist ein Klimaschutzinstrument

Die britische Regierung verfolgt mit der CO2-Grenzausgleichsabgabe dieselben Ziele wie die EU: CBAM soll zum Klimaschutz beitragen. Gleichzeitig soll die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der britischen Industrie sicherstellen, indem für Einfuhren ein CO2-Preis in gleicher Höhe erhoben wird , wie ihn britische Unternehmen für die Herstellung im Vereinigten Königreich zahlen müssen. Zudem soll der CBAM das sogenannte Carbon Leakage verhindern, das heißt die Verlagerung von Produktionsstätten in Drittländer, in denen weniger strenge Klimaschutzinstrumente gelten.  

Die Details zur Umsetzung fehlen noch

Der Ankündigung des britischen Finanzministers ging eine Stakeholder Konsultation voraus. 85 Prozent der Teilnehmenden gaben dabei an, dass Carbon Leakage ein Risiko für die britische Industrie darstelle. Details zur Umsetzung des UK CBAM gibt es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht. Die genaue Ausgestaltung sowie die definitive Liste der vom CBAM betroffenen Produkte wird Gegenstand einer weiteren Konsultation sein, die 2024 stattfinden wird. Erst danach wird das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. 

Die Höhe der Abgabe ist variabel

Auch bei der Berechnung der Grenzausgleichsabgabe orientiert sich die britische Regierung an der EU-Verordnung. Im Vereinigten Königreich gilt ebenso wie in der EU ein Emissionshandelssystem (ETS), bei dem der Markt den Preis der Emissionszertifikate bestimmt. Der CBAM-Preis entspricht dem CO2-Preis, der innerhalb des Vereinigten Königreichs über den ETS bestimmt wird. Die genaue Berechnung hängt von zwei Faktoren ab: Zum einen von den bei der Produktion im Drittland entstandenen Emissionen. Zum anderen von der Differenz zwischen dem Emissionspreis im Vereinigten Königreich und dem Preis, der im Herkunftsland entrichtet wurde. 

Quelle und weiterführende Informationen: 

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