Zollbericht Vereinigtes Königreich Einfuhrabgaben
Vereinigtes Königreich führt UK CBAM ein
Ab 2027 soll der britische CBAM wirksam werden. Die britische Regierung veröffentlicht weitere Details zur Umsetzung.
30.04.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Mit dem Finanzgesetz 2026 führt das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2027 eine Emissionsabgabe auf Einfuhren ein. Vorbild für den UK CBAM ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU. In den Details unterscheiden sich beide Maßnahmen jedoch.
Die britische Regierung informiert über ihre Pläne zur Umsetzung. Die Durchführungsbestimmungen sowie detaillierte Leitfäden liegen jedoch noch nicht vor.
Diese Waren sind vom UK CBAM betroffen
Der Anwendungsbereich umfasst Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. Dazu zählen die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement. Betroffen sind nicht alle Waren aus diesen Produktbereichen, sondern nur die im Anhang gelisteten Waren.
Folgende Einfuhren sind ausgenommen:
- private Einfuhren,
- Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich,
- Rückwaren,
- Vormaterialien mit Ursprung im Vereinigten Königreich,
- Waren, die zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden.
CBAM-Pflichten entstehen bei der Einfuhr
CBAM-Pflichten und Kosten entstehen bei der Einfuhr und Abfertigung zum freien Verkehr. Waren, die im Vereinigten Königreich zur Veredelung eingeführt und danach in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen ebenfalls dem Anwendungsbereich. Bei Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich, die im Drittland veredelt und danach wieder eingeführt werden, müssen nur die Emissionen berücksichtigt werden, die im Drittland entstanden sind.
Registrierungspflicht für Importeure
UK CBAM sieht eine de-minimis Schwelle von 50.000 Pfund über einen Zeitraum von zwölf Monaten vor. Ausschlaggebend ist, ob diese Schwelle
- in den nächsten 30 Tagen überschritten wird oder
- innerhalb der letzten zwölf Monate überschritten wurde. Im ersten Anwendungsjahr beginnt der Zeitraum am 1. Januar 2027.
Importeure, deren Einfuhren die de-minimis Schwelle überschreiten, müssen sich bei den britischen Zollbehörden registrieren. Sie haben dafür 30 Tage Zeit. Im ersten Jahr des Anwendungszeitraums besteht eine Sonderregelung: Unternehmen können sich bis 31. Januar 2028 registrieren.
Es ist möglich, einen Steuervertreter zu benennen, der CBAM-Erklärungen im Auftrag des Einführers einreicht.
Abrechnung mittels CBAM-Steuererklärung
Abgerechnet wird CBAM als Steuer, die am Ende eines Abrechnungszeitraum abgeführt wird. Der erste Abrechnungszeitraum umfasst zwölf Monate. Unternehmen sollen fünf Monate Zeit bekommen, um den ersten Bericht einzureichen und die CBAM-Steuer zu begleichen. Damit wäre der erste Bericht zum 31. Mai 2028 fällig. Ab 1. Januar 2028 erfolgt die Abrechnung quartalsweise. Es gilt eine Frist von zwei Monaten nach Quartalsende. Eine Erklärung ist auch dann einzureichen, wenn im Quartal keine CBAM-Einfuhren erfolgten.
Emissionswerte müssen erfasst werden
Maßgeblich für die Berechnung der Emissionen sind direkte Emissionen sowie Emissionen von Vorprodukten. Analog zum EU CBAM sieht der UK CBAM eine Überprüfung der tatsächlichen Emissionswerte durch akkreditierte, externe Prüfer vor. Neben der Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten ist es möglich, auf Standardwerte zurückzugreifen. Die britische Regierung plant keine länderspezifischen, sondern globale, produktgezogene Standardwerte zur Verfügung zu stellen.
CBAM-Kosten hängen vom CO2-Preis ab
CBAM ist ein Klimaschutzinstrument, das gleichzeitig für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Herstellern im Vereinigten Königreich und Importeuren sorgen soll. Ziel ist es sicherzustellen, dass der CBAM-Preis dem CO2-Preis im Vereinigten Königreich entspricht. Die Berechnung des CBAM-Preises beruht auf dem britischen CO2-Preis (UK ETS). Dabei gibt es keinen einheitlichen CBAM-Preis, sondern eine quartalsweise Rate pro Sektor. Ein bereits gezahlter CO2-Preis im Exportland kann angerechnet werden.
Demnach berechnet sich die CBAM-Abgabe wie folgt:
[Die Emissionen der einführten Waren × sektorspezifische CBAM-Rate]
minus [Emissionen der eingeführten Waren × im Drittland gezahlter CO2-Preis]
= CBAM-Abgabe
Nächste Schritte bis zur Umsetzung
Die Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor. Die britische Regierung führte hierzu Stakeholder Konsultationen durch und wird nach deren Auswertung die Details zur Umsetzung veröffentlichen.
Im Mai 2025 einigten die EU und das Vereinigte Königreich sich auf eine Gemeinsame Erklärung für die künftige Zusammenarbeit. Die Erklärung enthält das Ziel, das britische Emissionshandelssystem (ETS) wieder mit dem EU-ETS zu verknüpfen. Damit gälte in der EU und im Vereinigten Königreich derselbe Emissionspreis, sodass der Grenzausgleichsmechanismus für Einfuhren aus der EU keine Anwendung fände. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine rechtswirksame Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Ob bzw. ab wann der UK-CBAM auch für Einfuhren aus der EU gelten wird, ist somit noch unklar. Deutsche Unternehmen mit Kunden in Großbritannien müssen damit rechnen, dass ihre britischen Kunden spätestens ab 2027 tatsächliche Emissionswerte für die gelieferten Waren anfordern.
| EU | UK | |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement und Strom | Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement |
| Kosten | Abrechnung über CBAM-Zertifikate. Preis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Preis eines ETS-Zertifikats der Vorwoche | Abrechnung als Steuer. Preis wird quartalsweise festgesetzt |
| De-minimis Schwellen | Einfuhren von 50 Tonnen pro Jahr | Einfuhren im Wert von 50.000 Pfund innerhalb von zwölf Monaten |
| Standardwerte | Produktbezogene länderspezifische Standardwerte | Produktbezogene globale Standardwerte |
Quellen und weiterführende Informationen:
- Finance Act 2026, Part 5 Carbon Border Adjustment Mechanism
- Leitfaden der britischen Regierung
- Auswertung der Konsultation vom 30. Oktober 2024
- Pressemitteilung der britischen Regierung vom 18. Dezember 2023