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Recht kompakt | Vietnam | Produzentenhaftung

Vietnam: Produzentenhaftung

Das neue vietnamesische Verbraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2023 legt Regeln für die Produzentenhaftung fest.

Von Dr. Julio Pereira

Rechtsgrundlagen

Am 20. Juni 2023 hat die vietnamesische Nationalversammlung das Verbraucherschutzgesetz (Luật số 19/2023/QH15) verabschiedet, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Neben den allgemeinen Bestimmungen des vietnamesischen Zivilgesetzbuches sind das geltende Gesetz von 2010 (Luật số 59/2010/QH12) und das neue Verbraucherschutzgesetz die wichtigsten Rechtsinstrumente zur Regulierung von Fragen der Produzentenhaftung.

Verbraucherschutzgesetz 2010

Das neue Verbraucherschutzgesetz wurde verabschiedet, um die Unzulänglichkeiten des Gesetzes von 2010 zu beheben. In den letzten Jahren waren insbesondere die Vorschriften über die Unternehmenshaftung in Vietnam Gegenstand erheblicher Rechtsunsicherheit. Mehrere Themen, wie allgemeine Begriffe, Verträge und Streitbeilegung, sind im geltenden Gesetz unzureichend und unklar, was ihre Anwendung erschwert. Darüber hinaus bedarf das Verbraucherschutzgesetz von 2010 einer Aktualisierung in Bezug auf elektronische Transaktionen und andere moderne Marktpraktiken. Ab dem 1. Juli 2024 wird das Verbraucherschutzgesetz von 2010 vollständig außer Kraft gesetzt.

Verbraucherschutzgesetz 2023

Im Vergleich zum Verbraucherschutzgesetz von 2010 ist das neue Gesetz sehr detailliert in Bezug auf eine Reihe von Rechtsfragen, wie zum Beispiel allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsform, Schadensersatz, Haftung des Unternehmens bei bestimmten Transaktionen (Ferngeschäfte, Direktverkäufe) und Stärkung der Verbraucherschutzbehörden. Für ausländische Unternehmen sind unter anderem die folgenden Änderungen von Bedeutung:

Begriff des Verbrauchers

Nach dem neuen Gesetz ist unter "Verbraucher" der Endverbraucher zu verstehen. Das heißt, die Person, die Produkte, Waren und Dienstleistungen zu Zwecken des täglichen Lebens, also zu nicht-kommerziellen Zwecken, kauft und nutzt (Art. 3 Abs. 1 des Verbraucherschutzgesetzes 2023). Zu den verschiedenen Verbraucherrechten gehört das Recht, direkt vom Hersteller Schadensersatz zu verlangen, wenn Produkte fehlerhaft sind oder nicht den im Land geltenden technischen Normen und Vorschriften entsprechen (Art. 4 Abs. 5 des Verbraucherschutzgesetzes). Das Gesetz sieht auch einen besonderen Schutz für sogenannte "vulnerable Verbraucher" vor, die zu benachteiligten sozialen und ethnischen Gruppen gehören. Die Unternehmen müssen sie bei Beschwerden und Informationsanfragen vorrangig behandeln (Art. 8 des Verbraucherschutzgesetzes).

Entschädigungspflicht

Die Produzentenhaftung ist im Gesetz durch den Begriff der "Haftung von Unternehmen und Privatpersonen" abgedeckt (Art. 14 ff. des Verbraucherschutzgesetzes). Was die Entschädigungspflicht für Schäden anbelangt, die durch fehlerhafte Produkte und Waren verursacht wurden, so ist die Produzentenhaftung ausdrücklich vorgesehen (Art. 34 Abs. 2 lit. a des Verbraucherschutzgesetzes). Nur in wenigen Fällen ist das Unternehmen von der Haftung befreit, beispielsweise wenn nachgewiesen wird, dass der Verbraucher das Produkt weiter benutzt hat, obwohl ihm der Mangel bewusst war (Art. 35 Nr. 2 des Verbraucherschutzgesetzes).

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