Saudi-Arabien: Produzentenhaftung
Die spezialgesetzliche Haftung von Produzenten für Schäden infolge mangelhafter Produkte enthält Art. 31 des 2024 verabschiedeten Gesetzes über Produktsicherheit.
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Die spezialgesetzliche Haftung von Produzenten für Schäden infolge mangelhafter Produkte enthält Art. 31 des 2024 verabschiedeten Gesetzes über Produktsicherheit.
Der Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Nachstehend erfahren Sie das Wichtigste zu Produktsicherheit und Produkthaftung im polnischen Recht.
Es ist das erste allgemeine Gesetz über die Sicherheit von Produkten im Königreich. Produzenten und Hersteller treffen erhöhte Sorgfalts- und Nachweispflichten.
Der Hersteller übernimmt gegenüber Verbrauchern die Garantie, dass seine Produkte von akzeptabler Qualität sind.
Der Länderbericht Recht kompakt Neuseeland bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Der Länderbericht Recht kompakt Australien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden erlitten hat, kann in Australien aufgrund mehrerer Anspruchsgrundlagen Schadensersatz geltend machen.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.
Eine Haftung kann sich grundsätzlich für Hersteller, Händler und Lieferanten ergeben.