Rechtsmeldung Welt Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Garantiebestimmungen

Ist ein Eigentumsvorbehalt im Ausland rechtlich durchsetzbar und falls ja, unter welchen Voraussetzungen?

Ein Eigentumsvorbehalt ist auch im Ausland grundsätzlich durchsetzbar - allerdings nur nach Maßgabe des dort geltenden Sachen- und Insolvenzrechts. Damit der Eigentumsvorbehalt wirksam bleibt, müssen die jeweiligen nationalen Formerfordernisse (zum Beispiel Registrierungen oder besondere Klauselgestaltung) eingehalten werden. Vor Auslands­lieferungen empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung im Bestimmungsland, da viele europäische Länder sowie Drittländer einen Eigentumsvorbehalt anerkennen.

Andere Länder erkennen einen Eigentumsvorbehalt zwar grundsätzlich an, schränken diesen aber stark durch eine Registrierung oder notarielle Beglaubigung ein, zum Beispiel Serbien. In der Ukraine muss der Käufer über Rechte Dritter am Kaufgegenstand informiert werden. Unterlassung kann zu Preisminderung oder Vertragsauflösung führen. Mehr zum Eigentumsvorbehalt im Abschnitt Sicherung von Ansprüchen

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