Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Welt Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES

Illegaler Handel mit freilebenden Tier- und Pflanzenarten ist lukrativ, mit verheerenden Folgen für die Artenvielfalt. CITES regelt, welcher Handel mit welchen Arten erlaubt ist.

Von Andrea Mack | Bonn

Weltweit sind in den nächsten Jahrzehnten eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Neben der Zerstörung von natürlichen Lebensräumen und dem Klimawandel stellt auch der unkontrollierte internationale Handel eine Bedrohung für die Bestände gefährdeter Arten dar. 

CITES überwacht Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen 

Zum Schutz vor übermäßiger Ausbeutung wurde 1973 in Washington das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geschlossen. Das auch als Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bezeichnete Abkommen trat im Juli 1975 in Kraft. Inzwischen gehören dem WA 184 Vertragsparteien an. Deutschland ist der Konvention 1976 beigetreten.

Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass der internationale Handel mit frei lebenden Tieren und Pflanzen legal, nachhaltig und rückverfolgbar ist und die natürlichen Bestände nicht gefährdet. CITES regelt nicht nur den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten lebenden Tieren und Pflanzen, sondern auch mit deren Teilen und daraus hergestellten Produkten. Dazu gehören beispielsweise Taschen aus Reptilienleder, Musikinstrumente aus tropischen Hölzern oder getrocknete Pflanzen für medizinische Zwecke. 

Handel im Sinne von CITES meint die Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr von geschützten Arten zu kommerziellen und zu privaten Zwecken, wie Souvenirs im Reiseverkehr. Der Handel innerhalb eines Staates wird nicht erfasst. 

Welche Tier- und Pflanzenarten sind geschützt?

Mehr als 40.900 Arten, darunter etwa 6.610 Tierarten und 34.310 Pflanzenarten, stehen derzeit unter dem Schutz von CITES. Die gefährdeten Arten werden entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet:

  • Anhang I führt rund 1.100 Arten auf, die akut vom Aussterben bedroht sind. Dazu gehören zum Beispiel einige Affenarten, Elefanten, Nashörner, Wale, Haie, Meeresschildkröten, Schuppentiere, verschiedene Kakteen und Orchideen oder Edelhölzer wie Rio-Palisander. Der gewerbliche Handel mit diesen Arten ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Exemplare, die nachweislich von Zuchttieren stammen oder für Erhaltungszuchtprogramme oder Forschungszwecke bestimmt sind. Auch Exemplare, die erworben wurden, bevor CITES für die betreffende Art in Kraft trat (wie Antiquitäten mit Elfenbein), sind ausgenommen. 
  • Anhang II erfasst rund 39.000 Arten, die nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Bestand jedoch durch unkontrollierten Handel erheblich gefährdet ist. Hierzu gehören unter anderem Affen, Bären, Wildkatzen, Reptilien, Muscheln und Korallen, Orchideen und verschiedene Holzarten. Der gewerbliche Handel mit solchen schutzbedürftigen Arten ist erlaubt, wenn die notwendigen Ausfuhr- und Einfuhrdokumente vorliegen. Anhand von Nachhaltigkeitsprüfungen (Non Detriment Findings - NDF) ist nachzuweisen, dass die Ausfuhr unschädlich für den Bestand ist.
  • Anhang III listet rund 500 Arten auf, die innerhalb eines Landes oder regional bedroht sind, wie zum Beispiel das Walross aus Kanada, bestimmte Korallenarten aus China oder der Erdwolf aus Botsuana. Um diese Arten zu erhalten, ist die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien notwendig. Die bedrohten Arten werden in demjenigen Vertragsstaat, der die Aufnahme in Anhang III beantragt hat, besonders überwacht und dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung exportiert werden. 

Alle zwei bis drei Jahre findet eine CITES-Vertragsstaatenkonferenz statt, bei der die Vertragsparteien Vorschläge zur Ergänzung oder Änderung der Anhänge überprüfen und bei Bedarf anpassen. 

Wie wird CITES umgesetzt?

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind CITES beigetreten und auch die EU selbst ist als einzige Staatengemeinschaft Mitglied von CITES. In der EU wird CITES durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie die dazu erlassene Durchführungsverordnung der Kommission (EG) Nr. 865/2006 umgesetzt. Hinzu kommen die europäische Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die darauf zielt, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zu erhalten. Zusätzlich zu den EU-Verordnungen gibt es ergänzende Vorschriften auf nationaler Ebene. In Deutschland werden die artenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung konkretisiert und umgesetzt. 

Die EU-weiten und nationalen Regelungen gehen zum Teil über CITES hinaus. Durch die Einführung strengerer Maßnahmen wird vielen Tier- und Pflanzenarten ein umfassenderer Schutz als unter dem internationalen Abkommen gewährt.

Welche Behörden sind in Deutschland beteiligt?

In Deutschland sind das Bundesamt für Naturschutz und die 16 Bundesländer für den Vollzug der CITES-Regelungen zuständig. Nur das Bundesamt für Naturschutz darf die erforderlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für die unter CITES geschützten Tiere und Pflanzen ausstellen. Die Länderbehörden beschäftigen sich unter anderem mit dem Besitz, der Vermarktung und Meldung von geschützten Arten sowie der Sanktionierung von Verstößen.

Die Zollverwaltung überwacht den Warenverkehr mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhrabfertigung darf nur über befugte Zollstellen erfolgen. Dabei sind die erforderlichen CITES-Dokumente wie Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen vorzulegen. 

Weiterführende Informationen: 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.