Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht WTO Einfuhrverbote und Beschränkungen

WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT)

(Stand: 22.3.2023) Das Übereinkommen hat das Ziel, dass WTO-Mitglieder keine diskriminierenden und unnötigen technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren erlassen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Technische Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren sind wichtige Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, Verbraucher und Gesundheit. Sie stellen Unternehmen jedoch gleichzeitig vor Herausforderungen und können technische Handelshemmnisse (TBT) darstellen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für Spielzeug
  • Kennzeichnungsanforderungen für Textilien
  • Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen für gefährliche Substanzen und Chemikalien
Bild vergrößern

Damit solche Maßnahmen nicht von Land zu Land unterschiedlich erlassen werden und sie keine Diskriminierung darstellen, gibt es das multilaterale WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (Agreement on Technical Barriers to Trade/TBT-Agreement). Das Abkommen ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten und gilt für alle Waren einschließlich Industrieprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Das TBT-Übereinkommen kennt drei Gruppen von technischen Handelshemmnissen: 

  • Technische Vorschriften: Festlegung bestimmter Produktmerkmale oder Produktionsverfahren. Deren Einhaltung ist zwingend vorgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise Größe, Gewicht, Zusammensetzung, Verpackungen, Kennzeichnung und Etikettierung.
  • Norm: Ein von einer anerkannten Stelle angenommenes Dokument, das Regeln, Richtlinien oder Merkmale für ein Produkt oder ein Verfahren festlegt. Deren Einhaltung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Konformitätsbewertungsverfahren: Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung bestimmter Normen sowie technischer Vorschriften, beispielsweise Prüfung, Kontrolle, Bescheinigung der Konformität, Registrierung, Akkreditierung, Genehmigung

Die rechtlichen Bestimmungen des TBT-Übereinkommens

Die Mitglieder haben das Recht, technische Vorschriften und Normen einzuführen sowie Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, sofern diese nicht mit dem TBT-Übereinkommen sowie sonstigen Regelungen der WTO kollidieren.

Faire Maßnahmen

Nach Art. 2.1 gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung: Eingeführte Waren dürfen in Bezug auf technische Vorschriften keine weniger günstige Behandlung erhalten als gleichartige Waren inländischen Ursprungs oder mit Ursprung in einem anderen Land. Gleiches gilt für Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 5.1.1): Sie dürfen keine Diskriminierung gegenüber Lieferanten gleichartiger Waren mit Ursprung in einem anderen Land darstellen.

Verhältnismäßige Vorschriften

Art. 2.2 und 5.1.2. legen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fest: Technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren dürfen den Handel nicht unverhältnismäßig beeinflussen. Demnach dürfen technische Vorschriften nicht handelsbeschränkender, Konformitätsbewertungsverfahren nicht strenger oder Gebühren nicht höher als nötig sein, um ein Ziel zu erreichen. Ein berechtigtes Ziel ist beispielweise der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen.

Internationale und einheitliche Standards

Um eine möglichst weitgehende Harmonisierung zu erreichen, sollen die Maßnahmen internationalen Normen entsprechen. Die Mitglieder sollen sich an der Ausarbeitung internationaler Normen durch die zuständigen internationalen Normenorganisationen beteiligen.

Gegenseitige Anerkennung

Nach Art. 6 sind die Mitglieder dazu verpflichtet, die Ergebnisse eines Konformitätsbewertungsverfahrens eines anderen Mitgliedstaats anzuerkennen, sofern sie sich davon überzeugt haben, dass diese Verfahren ein ihren eigenen Verfahren gleichwertiges Vertrauen in die Übereinstimmung mit den geltenden technischen Vorschriften und Normen erlauben.

Öffentliche Konsultationen und transparente Auskünfte

Nach dem Transparenzgebot der WTO sind die Mitglieder zur Notifizierung neuer und geänderter Maßnahmen verpflichtet (Art. 2.9 und 2.10). Sie müssen sämtliche Vorschriften und Verfahren bereits im Entwurfsstadium veröffentlichen. So erhalten die übrigen WTO-Mitgliedern die Möglichkeit zu reagieren (Weitere Informationen zum Notifizierungsverfahren). Informationen zu länderspezifischen TBT-Maßnahmen bietet die Plattform ePing.

Darüber hinaus muss jedes Mitglied eine Auskunftsstelle einrichten, die Anfragen von Mitgliedern und interessierten Parteien beantwortet und entsprechende Dokumente zur Verfügung stellt (Art. 10).

Unternehmen profitieren vom TBT-Übereinkommen

Technische Maßnahmen fordern eine stringente und zumeist kostspielige Umsetzung. Viele Unternehmen können die unterschiedlichen Standards nicht oder nur mit Aufwendung hoher Kosten einhalten. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen nicht länger wettbewerbsfähig sind. Das ist der Fall, wenn sie Standards nicht einhalten können oder die Kosten auf die Produkte umlegen und somit Produkte zu höheren Preise anbieten müssen als die Konkurrenz.

Standards, Normen und auch Konformitätsbewertungsverfahren können zu Handelshemmnissen werden und Protektionismus verstärken. WTO-Mitglieder und Unternehmen können im Rahmen des TBT-Übereinkommens von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Erleichterung des internationalen Handels durch Abbau unberechtigter Handelshemmnisse
  • Weltweite Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung internationaler Normen und Konformitätsbewertungssysteme
  • Erhöhtes Schutzniveau durch technische Vorschriften und Konformitätsprüfungen
  • Kenntnis von neuen technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren anderer Länder
Zahlen und Fakten zum TBT-Übereinkommen
  • Zwischen 1995 und 2022 meldeten die WTO-Mitglieder 48.095 TBT-Maßnahmen.
  • 57 WTO-Streitfälle haben einen Bezug zum TBT-Übereinkommen.
  • Jedes WTO-Mitglied ist dazu verpflichtet, eine TBT-Auskunftsstelle einzurichten.
  • Der TBT-Ausschuss überprüft die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Durchführung des Übereinkommens jährlich.


Umsetzung in nationales Recht

Das WTO berechtigt und verpflichtet unmittelbar nur die WTO-Mitgliedstaaten. Damit von den Regelungen unmittelbar die Unternehmen profitieren, bedarf es entsprechender Umsetzungen in nationales Recht.

Die Europäische Union (EU) und somit auch Deutschland setzen das TBT-Übereinkommen durch verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Gesetze um. Die Konformität eines Produktes wird in Deutschland durch private oder staatliche Stellen überprüft.

Die Europäische Union stellt Datenbanken zu folgenden Themen zur Verfügung:

Weitere Informationen:

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.