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Rechtsmeldung Zypern Registerrecht
Mit dem Gesetz Nr. 13(I)/2018 (Νόμου 13(I)/2018) hat die zyprische Regierung den gesetzlichen Rahmen für ein Register der Wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen.
05.01.2021
Von Nadine Bauer | Bonn
Die Einführung des Registers der Wirtschaftlichen Eigentümer (Μητρώο Πραγματικών Δικαιούχων) in Zypern dient der Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849).
Wirtschaftliche Eigentümer (ultimate beneficial owners - UBO) sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen. Bei einem Wert von mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft wird die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer vermutet. Eintragungspflichtig sind vor allem juristische Personen mit Sitz in Zypern oder solche, die steuerpflichtige Geschäfte in Zypern ausüben.
Als für die Führung des Registers zuständige Behörde hat die zyprische Regierung den Registrar of Companies and Official Receiver (RoC) benannt.
Am 18. Januar 2021 beginnt eine sechsmonatige Registrierungsphase, die bis zum 19. Juli 2021 läuft. Vorerst wird das Register der Wirtschaftlichen Eigentümer nur den zuständigen Behörden auf Anfrage zugänglich sein. Ein Überblick über den Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (auf Griechisch) findet sich auf der Webseite der zyprischen Finanzaufsichtsbehörde.
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